
Politische Unterwanderung des Bundesverfassungsgerichts: SPD pokert mit umstrittener Kandidatin
Die Personalie könnte brisanter kaum sein: Ausgerechnet Katarina Barley, die als glühende Verfechterin eines Abtreibungsgrundrechts und als Befürworterin eines AfD-Verbots bekannt ist, soll nach Informationen der Bild-Zeitung die neue SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht werden. Was sich hier anbahnt, gleicht einem politischen Erdbeben – und wirft ein grelles Schlaglicht auf die fortschreitende Politisierung unserer höchsten Gerichte.
Die Agenda einer Ideologin
Die 56-jährige Deutsch-Britin, derzeit Vizepräsidentin des EU-Parlaments, bringt einen beachtlichen politischen Rucksack mit nach Karlsruhe. Als ehemalige Bundesjustizministerin trieb sie vehement die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen voran. Dass der umstrittene Paragraph 219a StGB später tatsächlich ersatzlos gestrichen wurde, dürfte auch auf ihre Vorarbeit zurückzuführen sein. Doch damit nicht genug: Im EU-Parlament unterschrieb Barley 2024 eine Resolution, die ein "Recht auf Abtreibung" in die EU-Grundrechtecharta aufnehmen wollte – ein Frontalangriff auf traditionelle Wertvorstellungen und den Lebensschutz.
Besonders alarmierend erscheint ihre Haltung zur einzigen echten Oppositionspartei im Land. Beim SPD-Parteitag im Juni ließ sie keinen Zweifel daran, dass sie ein AfD-Verbotsverfahren befürworte. Eine Partei, die "gesichert rechtsradikal" sei, müsse verboten werden, so ihre Worte. Dass ausgerechnet eine solche Politikerin über die Verfassungsmäßigkeit von Parteien urteilen soll, grenzt an politische Farce.
Gewaltenteilung als Makulatur
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bestätigte bereits, dass seine Partei einen Namen gefunden habe, verriet aber nichts Konkretes. Man wolle mit CDU, Grünen und Linken sprechen, um die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu sichern. Diese Geheimniskrämerei spricht Bände: Offenbar weiß man um die Brisanz der Personalie und fürchtet den öffentlichen Aufschrei.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Stephan Brandner, brachte es auf den Punkt: "Dass es schon längst nicht mehr um die einfache Besetzung vakanter Richterstellen, sondern um die gezielte Politisierung des höchsten deutschen Gerichts geht, dürfte nun für jeden offensichtlich sein." Tatsächlich wirft die mögliche Nominierung Barleys fundamentale Fragen zur Unabhängigkeit der Justiz auf.
Qualifikation oder Gesinnung?
Zugegeben: Formal bringt Barley durchaus Qualifikationen mit. Sie ist promovierte Juristin, arbeitete als Rechtsanwältin, Richterin und sogar als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Doch reicht das aus, wenn gleichzeitig ihre politische Agenda so offensichtlich ist? Ein Verfassungsrichter sollte über den Parteien stehen, nicht deren verlängerter Arm sein.
Die Ersatzkandidatur wird nötig, weil die ursprünglich vorgesehene Potsdamer Professorin Frauke Brosius-Gersdorf durchgefallen war. Schon damals kursierten Gerüchte, die SPD habe mit Barley als Alternative gedroht. Was als Druckmittel gedacht war, könnte nun bittere Realität werden.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Sollte Barley tatsächlich ans Bundesverfassungsgericht berufen werden, wäre dies ein verheerendes Signal. Es würde zeigen, dass politische Gesinnung wichtiger ist als richterliche Unabhängigkeit. Ein Gericht, das mit ideologisch gefestigten Aktivisten besetzt wird, verliert seine Legitimation als neutrale Instanz.
Die Große Koalition unter Friedrich Merz steht hier vor einer Bewährungsprobe. Wird die CDU dem Druck nachgeben und eine derart umstrittene Kandidatin durchwinken? Oder findet sie den Mut, diesem Anschlag auf die Gewaltenteilung entgegenzutreten? Die kommenden Wochen werden zeigen, ob in Deutschland noch Reste einer funktionierenden Demokratie existieren – oder ob wir endgültig in einer Parteienherrschaft angekommen sind, in der selbst das höchste Gericht zum Spielball politischer Interessen wird.

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