
Paket-Stopp per Verordnung: EU würgt Deutschlands kleine Händler ab

Seit diesem Mittwoch, dem 12. August 2026, gelten die zentralen Pflichten der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Die Folge: Zahlreiche kleine Onlineshops in Deutschland nehmen keine Bestellungen aus anderen EU-Ländern mehr an. Eine Petition gegen die Vorgaben läuft bereits.
Medienberichten zufolge ziehen sich vor allem Klein- und Kleinstunternehmen aus dem grenzüberschreitenden Versand zurück. Nicht, weil ihnen die Kunden fehlen – sondern weil ihnen der Papierkrieg über den Kopf wächst.
Ein Bevollmächtigter pro Land – ab dem allerersten Paket
Der Kern des Problems: Wer Ware ins EU-Ausland schickt, muss seine Versandverpackungen dort registrieren und lizenzieren lassen – und zusätzlich in jedem Zielland einen Bevollmächtigten benennen, der die nationalen Verpackungspflichten erfüllt.
Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Nach Darstellung des Händlerbunds greift die Pflicht ab dem ersten Paket – egal, ob ein Shop fünf oder fünfhundert Sendungen in ein Land schickt.
Die Registrierung koste laut Berichten meist zwischen 100 und 150 Euro pro Land, ein Bevollmächtigter mehrere hundert Euro im Jahr. Wer in fünf EU-Staaten liefert, sei damit schnell im vierstelligen Bereich – für womöglich ein paar Dutzend Pakete.
Brüssel gibt selbst zu: "eindeutig unverhältnismäßig"
Besonders pikant: Ein hochrangiger EU-Beamter räumte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland ein, die Regelung sei „eindeutig unverhältnismäßig“. Ein Gesetzesvorschlag zur Streichung der Bevollmächtigten-Pflicht liege demnach bereits vor.
Bis dahin rufe die EU die Mitgliedstaaten auf, keine Strafen zu verhängen und die Vorschrift schlicht nicht durchzusetzen. Man lasse Recht gelten, das man selbst für unsinnig halte – und hoffe, dass niemand es anwendet. Für viele Unternehmer dürfte das kaum beruhigend klingen: Rechtssicherheit sieht anders aus.
EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall verteidigte die Verordnung als „Investition in die Zukunft Europas“, räumte zusätzliche Kosten aber ein. Große Konzerne haben nach eigenen Angaben längst eigenes Personal für die Umsetzung abgestellt. Wer eine Rechtsabteilung hat, überlebt Bürokratie. Wer allein im Lager steht, nicht.
Selbst das Versandetikett wird zum Risiko
Hinzu kommt eine Auslegungsfrage, die der Händlerbund öffentlich gemacht hat: Nach Darstellung des Verbands vertritt die Zentrale Stelle Verpackungsregister die Position, dass bereits das Aufkleben eines Versandlabels eine wesentliche Veränderung der Verpackung darstelle – der Händler würde damit selbst zum „Erzeuger“ mit allen Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Lizenzpflichten.
Der Verband zieht ein deutliches Fazit:
Statt Bürokratie abzubauen, drohen an mehreren Stellen neue Pflichten, die vor allem kleine und mittlere Händler treffen.
Binnenmarkt? Nur noch auf dem Papier
Die PPWR bringt weitere Änderungen: strengere PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen, ein schrittweises Verbot von Mogelpackungen, EU-weit einheitliche Mülltrennungssymbole und das Aus für kleine Portionspackungen mit Ketchup, Mayonnaise oder Zucker in Restaurants.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein Grundmuster: Gut gemeinte Umweltziele werden über die Köpfe der Betriebe hinweg in Regelwerke gegossen, deren Kosten fast ausschließlich der Mittelstand trägt. Der freie Binnenmarkt – Europas größtes Versprechen an seine Unternehmer – endet für viele deutsche Händler künftig an der Landesgrenze.
Wenn Regulierung Ertragskraft frisst, gewinnt die Frage an Bedeutung, wie Bürger und Unternehmer Vermögen krisenfest strukturieren. Physische Edelmetalle können dabei als solide Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio dienen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren beziehungsweise fachkundigen Rat einholen.
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