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13.12.2025
18:20 Uhr

ÖRR-Moderator zieht gegen Meinungsfreiheit zu Felde: Armin Wolf verklagt Elon Musks X

Es ist ein Schauspiel, das man kaum noch satirisch überzeichnen könnte: Ein öffentlich-rechtlicher Journalist, der von Zwangsgebühren lebt und dessen Sendungen regelmäßig durch einseitige Berichterstattung auffallen, fühlt sich von einem anonymen Nutzer im Internet beleidigt – und zieht prompt vor Gericht. Nicht etwa gegen den Nutzer selbst, nein, sondern gleich gegen die gesamte Plattform X und deren Mitarbeiter. Der österreichische ORF-Moderator Armin Wolf hat offenbar beschlossen, dass die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen finden muss, wo sein persönliches Wohlbefinden beginnt.

Der Auslöser: Ein anonymer Kritiker und verletzte Eitelkeit

Was war geschehen? Ein Nutzer mit dem Pseudonym „Edwin Raithoffer" hatte den ZiB-2-Moderator unter anderem als „korrupten Lügner" bezeichnet. Eine Beleidigung, gewiss. Doch statt diese Kritik – mag sie auch überzogen formuliert sein – als das hinzunehmen, was sie im digitalen Zeitalter nun einmal ist, nämlich eine von Millionen Meinungsäußerungen, greift Wolf zur juristischen Keule.

Gegenüber dem Tagesspiegel beklagte sich der öffentlich-rechtlich alimentierte Journalist darüber, dass sich unter seinen politischen Beiträgen „zunehmend aggressive Soziopathen" sammeln würden. Das bereite ihm schlechte Laune. Man möchte fast Mitleid empfinden – wäre da nicht die Tatsache, dass Wolf selbst für seinen konfrontativen Interviewstil bekannt ist, der Gesprächspartner nicht selten vorführt und in die Enge treibt. Wer austeilt, sollte auch einstecken können.

Die absurde Konstruktion: Klage gegen „unbekannte Mitarbeiter"

Da X die Nutzerdaten des anonymen Kritikers nicht herausgibt – die Plattform hat die Zusammenarbeit mit europäischen Behörden weitgehend eingestellt –, hat Wolf einen bemerkenswerten juristischen Umweg gewählt. Er klagt nun gegen „unbekannte Mitarbeiter" von X wegen angeblicher „Begünstigung". Die Logik dahinter: Weil X die Identität des Nutzers nicht preisgibt, würden die Mitarbeiter den Kritiker vor Strafverfolgung schützen.

Diese Konstruktion ist nicht nur juristisch fragwürdig, sie offenbart auch ein erschreckendes Verständnis von Meinungsfreiheit. Denn was Wolf hier faktisch fordert, ist nichts anderes als die Aufhebung der Anonymität im Internet – zumindest für jene, die es wagen, öffentlich-rechtliche Journalisten zu kritisieren.

Der Steuerzahler darf blechen

Besonders pikant: Wolf hat sich dem Verfahren als „Privatbeteiligter" angeschlossen. Die Staatsanwaltschaft muss dem Fall nun nachgehen, da es sich nach österreichischem Recht um ein Offizialdelikt handelt. Die Kosten für dieses Verfahren – sollte der anonyme Account nicht identifiziert werden können – trägt letztlich der Steuerzahler. Ein Mann, der bereits von Zwangsgebühren lebt, belastet also zusätzlich die öffentliche Hand, um seine persönliche Empfindlichkeit zu befriedigen.

Meinungsfreiheit als Feindbild

Der eigentliche Skandal liegt jedoch tiefer. Seit Elon Musk die Plattform X übernommen hat, verfolgt diese eine Politik der „absoluten Meinungsfreiheit". Alle Inhalte, die nicht explizit gegen Gesetze verstoßen, werden zugelassen. Für viele Menschen ist X damit zu einem der letzten Refugien geworden, in denen sie ihre Meinung frei äußern können – ohne Angst vor willkürlicher Zensur durch ideologisch motivierte Moderatoren.

Genau das scheint Wolf und seinen Gesinnungsgenossen ein Dorn im Auge zu sein. Der Begriff „Hassrede", den er inflationär verwendet, ist dabei nichts anderes als ein Kampfbegriff, um unliebsame Meinungen zu delegitimieren. Was für den einen „Hassrede" ist, ist für den anderen schlicht eine unbequeme Wahrheit oder eine zugespitzte Kritik.

„Hassrede ist die Rede, die sie hassen" – so brachte es ein Kommentator treffend auf den Punkt.

Die Doppelmoral des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet ein Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen vermeintliche „Hassrede" zu Felde zieht. Dieselben Sender, die regelmäßig konservative Politiker und Parteien in ein schlechtes Licht rücken, die einseitig berichten und alternative Meinungen systematisch marginalisieren, fordern nun Schutz vor Kritik.

Dabei wäre die Lösung so einfach: Wer die Meinungsfreiheit auf X nicht erträgt, kann die Plattform verlassen. Niemand zwingt Armin Wolf, dort präsent zu sein. Doch offenbar geht es ihm nicht um seinen persönlichen Schutz, sondern darum, ein Exempel zu statuieren – und damit die Meinungsfreiheit insgesamt einzuschränken.

Ein Symptom einer tieferen Krise

Der Fall Wolf ist symptomatisch für eine besorgniserregende Entwicklung in Europa. Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hassrede" und „Desinformation" werden zunehmend Meinungen unterdrückt, die dem politischen Establishment nicht genehm sind. Der Digital Services Act der EU, den Musk zu Recht ablehnt, ist nur ein Baustein in diesem Zensurgebäude.

Dass ein öffentlich-rechtlicher Journalist nun die Speerspitze dieser Bewegung bildet, überrascht kaum. Denn die Existenzberechtigung des zwangsfinanzierten Rundfunks hängt davon ab, dass alternative Informationsquellen diskreditiert und eingeschränkt werden. In einer Welt echter Meinungsfreiheit würden viele Menschen erkennen, wie einseitig und manipulativ die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender oft ist.

Ein Schuss, der nach hinten losgehen könnte

Ob Wolfs Klage Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. In den USA, wo X seinen Hauptsitz hat, dürfte er damit auf wenig Gegenliebe stoßen. Und selbst in Europa könnte der Fall zum Bumerang werden – denn er lenkt die Aufmerksamkeit auf die zunehmenden Versuche, die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken.

Eines steht jedenfalls fest: Die Bezeichnung „korrupter Lügner" mag eine Beleidigung sein. Doch die wahre Gefahr für unsere Gesellschaft geht nicht von anonymen Kritikern im Internet aus, sondern von jenen, die unter dem Vorwand des Schutzes vor „Hassrede" die freie Meinungsäußerung abschaffen wollen.

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Wer ist: Ernst Wolff

Ernst Wolff ist ein renommierter Wirtschaftsjournalist und Autor. Geboren in 1950 in China, in der Stadt Tianjin, zog er schon als Kleinkind mit seiner Familie nach Südkorea und von dort nach Deutsch…
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