Kostenlose Beratung
07930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
Menü
11.11.2025
18:41 Uhr

Oberster Gerichtshof prüft: Müssen Wahlzettel bis zum Wahltag eingehen?

Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich eines Falles angenommen, der die amerikanische Wahllandschaft grundlegend verändern könnte. Am 10. November entschied das höchste Gericht des Landes, eine Klage zu prüfen, die sich gegen ein Bundesgesetz richtet, welches es Bundesstaaten verbietet, Briefwahlunterlagen zu zählen, die erst nach dem offiziellen Wahltag bei den Behörden eingehen.

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen

Die Entscheidung im Fall Watson v. Republican National Committee erfolgte ohne Gegenstimmen der Richter – ein bemerkenswertes Zeichen der Einigkeit in einer Zeit, in der das Vertrauen in die Integrität amerikanischer Wahlen erschüttert ist. Die Republikanische Partei auf nationaler und bundesstaatlicher Ebene sowie die Libertäre Partei Mississippis hatten gegen die bestehende Regelung geklagt.

Derzeit akzeptieren 18 US-Bundesstaaten Briefwahlunterlagen, die nach dem Wahltag eingehen, sofern sie einen Poststempel vom Wahltag oder davor tragen. Diese Praxis steht nun auf dem Prüfstand – und das aus gutem Grund.

Mississippi im Zentrum des Rechtsstreits

Michael Watson, der Staatssekretär von Mississippi, hatte die Petition im Juni beim Obersten Gerichtshof eingereicht. Das Bundeswahlgesetz lege eindeutig fest, dass der Dienstag nach dem ersten Montag im November alle vier Jahre als "der Wahltag" für Bundesämter gelte. Mississippi verlangt zwar, dass Stimmzettel für Bundesämter bis zu diesem Tag markiert und bei den Wahlbeamten eingereicht werden müssen, erlaubt aber gleichzeitig die Zählung von Stimmzetteln, die bis zu fünf Werktage nach dem Wahltag eingehen.

"Die Entscheidung des Fünften Berufungsgerichts widerspricht dem gesetzlichen Text, steht im Konflikt mit der Rechtsprechung dieses Gerichts und wird – wenn sie bestehen bleibt – destabilisierende landesweite Auswirkungen haben."

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

Das Berufungsgericht des Fünften Bezirks hatte entschieden, dass das Bundesgesetz, welches verlangt, dass Stimmzettel bis zum Wahltag abgegeben und von den Wahlbeamten erhalten werden müssen, Vorrang vor dem Gesetz Mississippis habe. Fünf Richter des Berufungsgerichts bezeichneten diese Entscheidung in ihrer abweichenden Meinung als "zutiefst falsch" und von "außergewöhnlicher Bedeutung".

In einem verwandten Fall zeigte sich der Oberste Gerichtshof am 8. Oktober empfänglich für die Argumentation eines republikanischen Kongressabgeordneten, der ein Gesetz in Illinois anfechten möchte, das die Zählung von Stimmzetteln bis zu zwei Wochen nach dem Wahltag erlaubt. Der Fall Bost v. Illinois State Board of Elections konzentrierte sich zunächst auf die Frage der Klagebefugnis, nicht auf die inhaltlichen Vorzüge der Klage.

Die Bedeutung für künftige Wahlen

Die mündliche Verhandlung in diesem Fall wurde noch nicht angesetzt, wird aber voraussichtlich Anfang 2026 stattfinden. Eine Entscheidung dürfte bis Ende Juni 2026 fallen – rechtzeitig vor den Zwischenwahlen. Diese zeitliche Planung unterstreicht die Tragweite der Entscheidung für die amerikanische Demokratie.

Was hier auf dem Spiel steht, ist nichts Geringeres als die Frage, wann eine Wahl tatsächlich endet. Kritiker der verlängerten Annahmefristen argumentieren zu Recht, dass diese Praxis Tür und Tor für Manipulationen öffne und die Integrität des Wahlprozesses untergrabe. Die Befürworter hingegen behaupten, es gehe um die Sicherstellung des Wahlrechts – ein Argument, das angesichts der Möglichkeit rechtzeitiger Stimmabgabe wenig überzeugend wirkt.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs könnte endlich Klarheit in eine Frage bringen, die das Vertrauen in amerikanische Wahlen seit Jahren belastet. Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht im Sinne der Wahlintegrität entscheidet und damit ein deutliches Signal setzt: Der Wahltag ist der Wahltag – nicht die Woche oder der Monat danach.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen