Gold als Betriebsvermögen: Alles, was Sie wissen müssen
Immer mehr Unternehmen interessieren sich für die Möglichkeit, zur Risikodiversifikation Edelmetalle in ihr Betriebsvermögen aufzunehmen. Sie wollen also ihre Liquiditätsreserve zum Teil in Form von Sachwerten halten.
Wenn nun die Überlegung anfällt, welche Edelmetalle am geeignetsten für eine Anlage wären, kommt man an Gold – dem König der Edelmetalle – nicht vorbei. In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick auf Gold als Betriebsvermögen.
Gold und seine Wertstabilität
Physisches Gold ist geradezu das Symbol für Wertstabilität und besitzt eine lange Tradition als Wertspeicher und Zahlungsmittel. Auch die Zentralbanken weltweit stocken ihre Goldvorräte auf, um sich vor den Risiken unsicherer Krisenzeiten zu schützen. Auch wenn es immer wieder Kursrückschläge und -schwankungen gibt, so spricht die langfristige Entwicklung doch für einen stabilen inneren Wert, der seinen Ausdruck in stetig steigenden Kursen findet, wenn man diese über lange Zeiträume hinweg betrachtet. In unserem interaktiven Gold-Chart können Sie den Goldpreis einsehen.
Gold ist wertvoll und marktgängig
Abgesehen von den seltenen Edelmetallen Rhodium und Iridium ist Gold derzeit das wertvollste Edelmetall der Welt. Deshalb macht es Sinn, Gold in Form von Barren oder Münzen ins Betriebsvermögen zu nehmen. Durch den hohen Wert pro Gewicht benötigt Gold nur eine geringe Lagerkapazität und lässt sich auch in kleineren Tresoren gut unterbringen. Außerdem lässt sich Gold jederzeit wieder liquidieren, da ständig aktuelle Kurse gestellt werden.
Die Qual der Wahl: Barren oder Münzen?
Der Goldpreis wird an der Börse in USD festgestellt und dann in die jeweilige Landeswährung umgerechnet. Wer also über USD-Bestände verfügt, sollte prüfen, ob der aktuelle Kurs in USD zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht günstiger als der Euro-Kurs ist.
Auf unserer verlinkten Goldpreisseite können Sie den minutengenauen Goldpreis einsehen.
Grundsätzlich gilt, dass Goldbarren günstiger als Goldmünzen und größere Einheiten günstigere Börsenkurse pro Unze aufweisen als kleinere, weil die Prägekosten dann weniger ins Gewicht fallen. Für ein Unternehmen, das nur an der Wertspeicherung interessiert ist, zählt nur der reine Goldwert und deshalb wäre Barrengold eher geeignet als Goldmünzen, wie zum Beispiel der kanadische Maple Leaf.
Trotzdem sollte bei der Anschaffung auf eine gewisse Stückelung geachtet werden. Denn bei einem geringen Liquiditätsbedarf soll ja nicht gleich ein großer Goldbarren veräußert werden müssen. Um flexibel zu bleiben, sollten deshalb auch immer kleinere Einheiten beigemischt werden. Auch wenn Gold jederzeit bei Bedarf liquidiert werden kann, fallen trotzdem immer Transaktionskosten an. Das sollte bei der Liquiditätsplanung beachtet werden. Hier sehen Sie verschiedene Stückelungen von Goldbarren:
Sammlerstücke kommen als Investitionsobjekte für Betriebe weniger in Frage. Der Aufpreis, also die Differenz des reinen Goldwertes zum Verkaufspreis, ist zu hoch. Da Kurssteigerungen im Bereich des Sammlermarktes sehr volatil und von vielen Aspekten abhängig sind, stellen Sammlermünzen keine Anlageobjekte für ein Goldinvestment im Betriebsvermögen dar.
Es ist wichtig, physisches Gold nur bei seriösen Händlern zu erwerben. Ein Laie kann echtes Gold von Falschgold nur schwer unterscheiden. Auch der Gehalt an Feingold lässt sich ohne spezielle Waagen nicht feststellen. Deshalb nie auf vermeintlich günstige Angebote hereinfallen, die sich anschließend nur allzu oft als Betrug herausstellen. Auf jeden Fall sollte ein Zertifikat mitgeliefert werden.
Sind Sie neu in der Welt des Goldes? Wir nehmen Sie an die Hand
Sie wollen Gold als Betriebsvermögen anschaffen und stehen vor einigen Fragezeichen? Wir sind nicht nur Ihr vertrauenswürdiger Partner im An- und Verkauf, sondern auch in Sachen Wissen.
Der ultimative Einsteiger-Ratgeber
Die Mehrwertsteuer beim Kauf
Der Kauf von Anlagegold ist nach § 25c Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie die Kriterien des Artikels 344 Abs. 1 Nr 2. MwStSyRl erfüllen. Eine entsprechende Liste wird für jedes Kalenderjahr in einem BMF-Schreiben veröffentlicht. Aber keine Angst, der Händler Ihres Vertrauens ist selbstverständlich darüber informiert und kann Sie beraten. Im Allgemeinen kann man sagen, dass alle gängigen Anlagemünzen und -barren unter diese Bestimmung fallen und damit mehrwertsteuerfrei gekauft werden können.
Lediglich Goldschmuck, Altgold und Anlagemünzen, die nicht den besagten Kriterien entsprechen, unterliegen einer Umsatzsteuer von 19 %.
Daher spielt es für Unternehmen, die Gold als Betriebsvermögen erwerben, keine Rolle, ob sie Regelbesteuerer oder Kleinunternehmer sind oder ob sie selbst umsatzsteuerpflichtige oder umsatzsteuerbefreite Umsätze ausführen.
Sind die Goldvorräte zum Wiederverkauf als Ware bestimmt, so werden sie i.d.R. in das Umlaufvermögen übernommen. Sollen sie wiederum dem Betrieb langfristig als Investition dienen, wird das Wirtschaftsgut in den meisten Fällen im Anlagevermögen aktiviert. Die Aktivierung geschieht in Höhe der Anschaffungskosten.
Bei einem niedrigeren Börsenkurs zum Bilanzstichtag kann eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Im Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip, sodass es sich hier um ein Wahlrecht handelt. Im Umlaufvermögen dagegen ist zwingend eine Teilwertabschreibung vorzunehmen. Allerdings ist in diesem Falle in späteren Jahren bei wieder angestiegenen Kursen der Goldbestände das Wertaufholungsgebot zu beachten.
Die laufenden Aufwendungen für Lagerung (externe Lagergebühren oder Abschreibungen eines aktivierten Tresors zum Beispiel) und Versicherung der Goldbestände stellen Betriebsausgaben nach § 4 EStG dar, die bei den Einkünften voll abzugsfähig sind.
Im Falle der Veräußerung aus dem Betriebsvermögen zu höheren Verkaufspreisen als den Anschaffungskosten ist der sich ergebende Veräußerunsgewinn zu versteuern.
Lediglich im privaten Bereich gibt es die Fristen für Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, die es ermöglichen, dass bewegliche Wirtschaftsgüter nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkauft werden können.
Wenn also die Entscheidung gefallen ist, Edelmetalle ins Anlagevermögen zu nehmen, dann ist Gold als Betriebsvermögen sicherlich eine gute Wahl, um Geldmittel teilweise zu ersetzen. Aber es gibt noch andere Edelmetalle, die eine Goldinvestition sinnvoll ergänzen können.
Gold als Betriebsvermögen: Ein Anker für die Zukunft
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Integration von Gold als Betriebsvermögen eine sinnvolle Strategie für Unternehmen darstellt, die ihre Liquiditätsreserven diversifizieren und sich gegen wirtschaftliche Unsicherheiten absichern möchten. Die Vorteile von Gold als Betriebsvermögen liegen nicht nur in der Wertstabilität und der Unabhängigkeit von Finanzmärkten, sondern auch in der Möglichkeit, langfristig stabile Werte zu schaffen. Unternehmen, die diesen Weg einschlagen, können somit ihre finanzielle Sicherheit und Stabilität nachhaltig stärken.
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Verlorene Industriearbeitsplätze:
*Prognose: Internes Wirtschaftsgutachten warnt vor 2,5 Millionen verlorenen Industriearbeitsplätzen bis Ende 2025 in Deutschland