
Niedersachsen erklärt AfD zum Staatsfeind – Verfassungsschutz als politische Waffe?

Was in einer funktionierenden Demokratie eigentlich dem Schutz der Verfassung dienen sollte, mutiert in Deutschland zunehmend zum Instrument politischer Ausgrenzung. Der niedersächsische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD offiziell als „extremistische Bestrebung" eingestuft und damit zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die SPD-Innenministerin Daniela Behrens verkündete diese Entscheidung am Dienstag mit einer Entschlossenheit, die man sich bei der Bekämpfung tatsächlicher Bedrohungen – etwa der explodierenden Messerkriminalität – wünschen würde.
Die Begründung: Ein Sammelsurium bekannter Vorwürfe
Als Grundlage für die Einstufung führte der Verfassungsschutz mehrere Punkte an. Ein sogenannter „ethnisch-kultureller Volksbegriff", der angeblich im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehe, die pauschale Abwertung von Menschengruppen sowie eine vermeintliche Verächtlichmachung des demokratischen Rechtsstaates. Darüber hinaus werde der AfD Niedersachsen die Unterstützung rechtsextremistischer Organisationen vorgeworfen.
Behrens erklärte, die AfD Niedersachsen habe keinen aktiven Gegenpol zu extremistischen Kräften innerhalb der Partei gebildet, sondern unterstütze diese Ausrichtung sogar. Man darf sich an dieser Stelle durchaus fragen: Wer definiert eigentlich, was „extremistisch" ist – und vor allem: nach welchen Maßstäben?
Wenn der Staat bestimmt, wer Opposition sein darf
Die Innenministerin ließ es sich nicht nehmen, die Dramatik noch weiter zu steigern. Die „größte Gefahr für unsere Gesellschaft" gehe vom Rechtsextremismus aus, so Behrens. Eine bemerkenswerte Aussage in einem Land, in dem Bürger sich abends kaum noch sicher auf die Straße trauen, in dem Messerangriffe zur traurigen Normalität geworden sind und in dem die innere Sicherheit seit Jahren erodiert. Doch statt sich diesen realen Problemen zu widmen, konzentriert sich der politische Apparat lieber darauf, eine demokratisch gewählte Oppositionspartei zu stigmatisieren.
Besonders pikant: Behrens forderte ein „bundesweit einheitliches Vorgehen" im Umgang mit Extremisten. Was harmlos klingt, könnte in der Praxis bedeuten, dass der Verfassungsschutz flächendeckend als Werkzeug gegen unliebsame politische Konkurrenz eingesetzt wird. Ein Vorgehen, das in seiner Systematik an Methoden erinnert, die man eigentlich in autoritären Staaten verortet – nicht in einer westlichen Demokratie.
Die eigentliche Frage bleibt unbeantwortet
Millionen Deutsche wählen die AfD nicht aus Jux und Tollerei, sondern weil sie sich von den etablierten Parteien im Stich gelassen fühlen. Weil sie erleben, wie ihre Sorgen um unkontrollierte Migration, steigende Kriminalität und wirtschaftlichen Niedergang jahrelang als „rechts" abgetan wurden. Statt sich mit den Ursachen dieser Unzufriedenheit auseinanderzusetzen, greift man zum Verfassungsschutz wie zu einem Knüppel. Das ist nicht nur politisch fragwürdig – es ist demokratisch brandgefährlich.
Denn eines sollte jedem klar sein: Wenn der Staat beginnt, die größte Oppositionspartei systematisch zu delegitimieren, dann schützt er nicht die Demokratie. Dann beschädigt er sie. Die Wähler werden sich durch solche Maßnahmen nicht umerziehen lassen. Im Gegenteil – die Geschichte lehrt, dass politische Ausgrenzung Radikalisierung befördert, statt sie zu verhindern. Aber diese Lektion scheint in den Amtsstuben der niedersächsischen Landesregierung noch nicht angekommen zu sein.
Vielleicht sollte sich Frau Behrens weniger um Parteiprogramme und mehr um die tatsächliche Sicherheit der Bürger kümmern. Denn das wäre echter Verfassungsschutz.

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