
Neue Plagiatsvorwürfe erschüttern SPD-Kandidatin für Verfassungsgericht
Die Universität Hamburg sieht sich erneut mit schwerwiegenden Vorwürfen gegen die umstrittene SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, konfrontiert. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP hat die Hochschule ein offizielles Prüfverfahren eingeleitet, nachdem der renommierte Plagiatsjäger Stefan Weber in einem umfangreichen 86-seitigen Gutachten neue, brisante Anschuldigungen erhoben hat.
Ehemann soll Dissertation verfasst haben
Die Vorwürfe wiegen schwer: Weber behauptet, dass nicht Brosius-Gersdorf selbst, sondern ihr Ehemann Hubertus Gersdorf weite Teile ihrer Doktorarbeit verfasst haben soll. Diese Anschuldigung geht weit über die bereits bekannten Plagiatsvorwürfe hinaus und würde, sollte sie sich bewahrheiten, nicht nur wissenschaftliches Fehlverhalten, sondern einen fundamentalen Betrug am akademischen System darstellen.
Die Betroffene wehrt sich vehement gegen diese Darstellung. Über ihre Anwaltskanzlei ließ sie mitteilen: "Sollte es für diesen unzutreffenden, haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf irgendeinen Mindestbestand an Beweistatsachen geben, fordern wir, unsere Mandanten damit konkret zu konfrontieren, damit sie dem entgegentreten können." Rechtliche Schritte gegen Weber seien bereits in Vorbereitung.
Auffällige Textübereinstimmungen
Bereits vor der gescheiterten Wahl hatte Weber auf nahezu wortgleiche Passagen zwischen der Dissertation von Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Mannes hingewiesen. Die zeitlichen Abläufe der beiden wissenschaftlichen Arbeiten würden dabei stark darauf hindeuten, dass die Textübernahmen in eine bestimmte Richtung erfolgten. Besonders brisant: Neben den identischen Textpassagen finden sich auch übereinstimmende Falschzitate und eigentümliche Formulierungen, die einen zufälligen Gleichklang äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen.
Politisches Erdbeben in Berlin
Die neuen Vorwürfe kommen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt für die SPD. Noch am Vormittag der ursprünglich geplanten Wahl hatte Brosius-Gersdorf die Unterstützung der Unionsfraktion verloren, nachdem die ersten Plagiatsvorwürfe publik geworden waren. Bundeskanzler Friedrich Merz und Fraktionschef Jens Spahn hatten ihre Kandidatur zunächst lange unterstützt – ein Umstand, der nun im Nachhinein Fragen nach der Sorgfalt bei der Kandidatenauswahl aufwirft.
Die Tatsache, dass Brosius-Gersdorf im Richterwahlausschuss noch die erforderliche Mehrheit mit Hilfe von CDU-Stimmen erhalten hatte, macht die Angelegenheit für die Union besonders heikel. Es stellt sich die Frage, warum die Prüfung der wissenschaftlichen Integrität der Kandidatin offenbar nicht mit der gebotenen Gründlichkeit erfolgte.
Universität Hamburg unter Druck
Für die Universität Hamburg entwickelt sich die Angelegenheit zunehmend zu einem Reputationsproblem. Bereits bei der Überprüfung der Doktorarbeit des heutigen Wirtschaftsministers Robert Habeck hatte die Hochschule Kritik auf sich gezogen, als trotz erheblicher wissenschaftlicher Mängel keine Konsequenzen gezogen wurden. Die Frage, ob politische Rücksichtnahmen eine Rolle spielen könnten, drängt sich unweigerlich auf.
Die Ombudsstelle der Universität steht nun vor der heiklen Aufgabe, die neuen Vorwürfe gründlich zu prüfen, ohne den Eindruck politischer Einflussnahme entstehen zu lassen. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, wären die zwingenden Folgen die Aberkennung des Doktortitels und möglicherweise auch arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Professorin.
Vertrauenskrise der Justiz
Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die zunehmende Politisierung der Justiz in Deutschland. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts sollte eigentlich nach Kriterien fachlicher Exzellenz und persönlicher Integrität erfolgen. Stattdessen dominieren offenbar parteipolitische Erwägungen und ideologische Gesinnungsprüfungen.
Für viele Bürger bestätigt sich der Eindruck, dass es bei der Auswahl von Verfassungsrichtern weniger um juristische Kompetenz als um politische Gefügigkeit geht. Die Tatsache, dass eine Kandidatin mit derart schwerwiegenden Vorwürfen überhaupt so weit im Auswahlverfahren kommen konnte, nährt das Misstrauen in die Unabhängigkeit unserer höchsten Gerichte.
Konsequenzen überfällig
Unabhängig vom Ausgang des Prüfverfahrens hat der Fall bereits jetzt erheblichen Schaden angerichtet. Das Ansehen des juristischen Berufsstandes leidet, wenn der Eindruck entsteht, dass akademische Standards je nach politischer Couleur unterschiedlich angewendet werden. Die juristische Zunft täte gut daran, hier klare Grenzen zu ziehen – nicht zuletzt im eigenen Interesse.
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz steht vor der Herausforderung, das Vertrauen in die Institutionen wiederherzustellen. Dazu gehört zwingend eine Neuausrichtung bei der Besetzung wichtiger Ämter. Fachliche Qualifikation und charakterliche Eignung müssen wieder Vorrang vor Parteibuch und ideologischer Gesinnung haben.
Der Fall Brosius-Gersdorf könnte sich als Wendepunkt erweisen – entweder hin zu mehr Transparenz und Integrität oder zu einer weiteren Erosion des Vertrauens in unseren Rechtsstaat. Die Universität Hamburg trägt hier eine besondere Verantwortung: Ihre Entscheidung wird zeigen, ob wissenschaftliche Standards noch etwas gelten oder ob auch sie dem politischen Opportunismus geopfert werden.

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