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Mutter im Namen der „Ehre“ ermordet: Jetzt droht dem Täter der Irak

Mutter im Namen der „Ehre“ ermordet: Jetzt droht dem Täter der Irak
Symbolbild: KI-generiert

Er war 17, als er 2015 seine eigene Mutter ermordete, angeblich um die „Familienehre“ wiederherzustellen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden: Der heute 28-jährige Iraker darf ausgewiesen und in den Irak abgeschoben werden. Die Richter wiesen seine Klage gegen den Kreis Mettmann ab. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Elf Jahre nach der Tat: Die Richter sehen weiter eine Gefahr

Laut Gericht war der Mann wegen Mordes zu neuneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die Ausländerbehörde des Kreises Mettmann habe ihm die Abschiebung zu Recht angedroht, heißt es in der Mitteilung vom Dienstag.

Bemerkenswert ist die Begründung. Trotz „diverser Resozialisierungsbemühungen“ gehe von dem Iraker bis heute eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Dieses Risiko, so die Kammer, könne man der Allgemeinheit nicht zumuten.

Nach Ansicht der Richter hat der Mann seine Tat und vor allem seinen eigenen Anteil daran bis heute nicht vollständig eingeräumt und aufgearbeitet. Von seiner konservativen jesidischen Familie habe er sich nicht ausreichend gelöst. Deshalb sieht das Gericht eine Wiederholungsgefahr.

Klare Worte aus Düsseldorf

Ungewöhnlich deutlich wurde die Kammer bei der Bewertung des Mordes. Die Tötung der eigenen Mutter aus einem „untragbar falsch verstandenen Ehrbegriff“ heraus stehe „in krassem Widerspruch“ zum Wertesystem des Grundgesetzes. Die Tat zeige, so das Gericht, ein tiefgreifendes Integrationsversagen in jeder Hinsicht.

Die Richter sprechen auch eine Warnung aus. Die Ausweisung solle anderen Ausländern zeigen,

„dass ein Aufenthalt in Deutschland uneingeschränkt die Achtung des menschlichen Lebens und auch der Menschenwürde anderer voraussetzt“.

Eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Dass ein deutsches Gericht es im Jahr 2026 so ausdrücklich festhalten muss, sagt viel über den Zustand der Integrationspolitik.

Familie und Krankheit: Keine Gründe gegen die Abschiebung

Der Kläger hatte gegen die Ausweisung mehrere Gründe angeführt. Das Gericht ließ keinen davon gelten:

  • Familie in Deutschland: Geschwister und weitere Angehörige leben hier. Laut Gericht müssen diese Bindungen „hinter die öffentlichen Sicherheitsinteressen zurücktreten“.
  • Morbus Crohn: Die chronische Darmerkrankung könne auch im Irak behandelt werden, notfalls mit Unterstützung der Verwandten aus Deutschland.

Der Mann kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen. Ob und wann er Deutschland tatsächlich verlässt, ist damit offen.

Warum dauert so etwas elf Jahre?

Aus Sicht unserer Redaktion ist das Urteil richtig. Es kommt aber spät. Ein verurteilter Mörder ohne deutschen Pass verbüßt seine Strafe, klagt danach gegen seine Ausweisung und kann gegen die erste Niederlage noch einmal vorgehen. Für viele Bürger ist das kaum zu verstehen: Der Rechtsstaat ist gründlich, wirkt dabei aber oft zu langsam.

„Ehrenmorde“ beschäftigen Deutschland seit Jahren. Der Fall der jungen Jesidin Arzu Ö. aus Detmold, die 2011 von Angehörigen getötet wurde, löste bundesweit Entsetzen aus. Medienberichten zufolge verurteilte die Justiz später auch ihren Vater zu einer langen Haftstrafe. Jedes Mal folgten Versprechen der Politik, Parallelstrukturen und archaische Rollenbilder konsequenter zu bekämpfen.

Passiert ist wenig. Kritiker der Migrationspolitik werfen den Verantwortlichen seit Langem vor, Integration vor allem zu verwalten, statt sie einzufordern. Die schwarz-rote Bundesregierung unter Friedrich Merz hat mehr Abschiebungen von Straftätern versprochen. Fälle wie dieser zeigen, ob sie dieses Versprechen hält. Ein Urteil allein schiebt niemanden ab, solange Verfahren über Jahre laufen und Abschiebungen in Länder wie den Irak in der Praxis schwierig bleiben.

Das Düsseldorfer Gericht hat klar gesagt, welche Werte hier gelten. Jetzt müssen Behörden und Politik dafür sorgen, dass daraus auch Konsequenzen folgen.

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