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19.04.2026
17:42 Uhr

Moderne Majestätsbeleidigung: Fast 5.000 Ermittlungen wegen Politikerkritik – und die echten Verbrecher laufen frei herum

Moderne Majestätsbeleidigung: Fast 5.000 Ermittlungen wegen Politikerkritik – und die echten Verbrecher laufen frei herum

Während Messerattacken, Gewaltkriminalität und Einbrüche das Sicherheitsgefühl der Deutschen auf ein historisches Tief drücken, hat die Polizei offenbar andere Prioritäten entdeckt. Die Ermittlungen wegen Beleidigung von Politikern nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs haben im Jahr 2025 einen neuen Rekordwert erreicht: 4.792 registrierte Verstöße. Das sind mehr Fälle als manche Polizeidienststelle im gesamten Bereich der Straßenkriminalität bearbeitet. Man reibt sich verwundert die Augen.

Eine Verdopplung in nur zwei Jahren

Die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache. 2023 wurden noch 2.598 Fälle erfasst, 2024 bereits 4.439 – und nun also knapp 4.800. Eine Verdopplung innerhalb von zwei Jahren. Wohlgemerkt: Diese Statistik bildet lediglich die polizeilich bearbeiteten Fälle ab. Wie viele davon tatsächlich zu einer Verurteilung führen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Doch allein die schiere Menge an Ermittlungsverfahren offenbart, wohin die Reise geht. Der Staat schützt seine politische Klasse – mit einer Entschlossenheit, die man sich bei der Bekämpfung der alltäglichen Kriminalität sehnlichst wünschen würde.

Vom Lübcke-Mord zum Meme-Verbot

Der Paragraf 188 StGB wurde im Jahr 2020 im Rahmen eines Gesetzespakets gegen Hasskriminalität verschärft. Der Anlass war der erschütternde Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019 – ein Verbrechen, das zu Recht die gesamte Republik erschütterte. Doch was als Schutzmaßnahme für bedrohte Kommunalpolitiker gedacht war, hat sich längst zu einem Instrument entwickelt, das weit über seinen ursprünglichen Zweck hinausschießt.

Die Beispiele sind so grotesk, dass man sie kaum glauben mag. Ein bayerischer Rentner – inzwischen verstorben – bekam Besuch von der Polizei, weil er ein Meme geteilt hatte, in dem der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf" bezeichnet wurde. Eine Hausdurchsuchung. Wegen eines Memes. Ein anderer Bürger geriet ins Visier der Ermittler, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Pinocchio" tituliert hatte. Und im Frühjahr 2025 wurden gar Jugendliche angezeigt, die auf Demonstrationen gegen die Wehrpflicht Plakate mit der Aufschrift „Merz, leck Eier" hochhielten.

Man fragt sich unwillkürlich: Ist das noch Rechtsstaat – oder schon Realsatire?

Ein Sonderrecht für die Mächtigen

Selbst innerhalb der Union regt sich mittlerweile Widerstand gegen die ausufernde Anwendung des Paragrafen. Unionsfraktionsvorsitzender Jens Spahn brachte es auf den Punkt, als er konstatierte, der ursprüngliche Zweck sei der Schutz von Kommunalpolitikern gewesen. Stattdessen sei der Eindruck entstanden, die Mächtigen hätten sich ein Sonderrecht geschaffen. Das sei das genaue Gegenteil dessen, was man habe erreichen wollen. Eine bemerkenswert ehrliche Einschätzung – die allerdings die Frage aufwirft, warum die Union als Regierungspartei nicht längst gehandelt hat.

Ganz anders die Grünen. Deren Strafrechtsexpertin Lena Gumnior verteidigte die bestehende Regelung vehement und wies jede Kritik als Werk „rechtsextremer Kräfte der AfD" zurück, die mit „populistischen Argumenten" das Vertrauen in die Demokratie untergraben wollten. Man kennt das Muster: Wer unbequeme Fragen stellt, wird reflexartig in die rechtsextreme Ecke gestellt. Eine Diskursstrategie, die so abgenutzt ist wie die Ausreden der Ampel-Koalition für ihre gescheiterte Wirtschaftspolitik.

Die eigentliche Frage bleibt unbeantwortet

Was diese Debatte in ihrem Kern offenlegt, ist ein fundamentales Missverhältnis. Während der Staat mit beeindruckender Akribie jeden derben Kommentar auf Facebook verfolgt, fehlen Polizeibeamte auf den Straßen. Die Kriminalität in Deutschland befindet sich auf einem Rekordniveau. Messerangriffe gehören mittlerweile zum traurigen Alltag. Bürger fühlen sich in ihren eigenen Städten nicht mehr sicher. Doch statt die begrenzten Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, jagt man Menschen, die im Internet ihrem Unmut über die politische Klasse Luft machen.

Es ist eine bittere Ironie: Dieselben Politiker, die es nicht schaffen, die innere Sicherheit zu gewährleisten, genießen einen strafrechtlichen Sonderschutz, der seinesgleichen sucht. Der einfache Bürger, der nachts durch einen schlecht beleuchteten Bahnhof gehen muss, kann von einem solchen Schutz nur träumen. Aber wehe, er postet ein spöttisches Meme über seinen Abgeordneten – dann steht die Polizei vor der Tür.

Meinungsfreiheit unter Druck

Die schleichende Erosion der Meinungsfreiheit in Deutschland ist kein Phantomschmerz konservativer Kulturpessimisten. Sie ist messbar, dokumentiert und in Zahlen gegossen: 4.792 Ermittlungsverfahren allein im Jahr 2025. Natürlich gibt es Grenzen des Sagbaren, natürlich verdienen auch Politiker Schutz vor echten Bedrohungen. Doch zwischen einer Morddrohung und dem Wort „Schwachkopf" liegen Welten – und ein Rechtsstaat, der diesen Unterschied nicht mehr erkennt, hat ein ernstes Problem.

Die Bundesregierung unter Friedrich Merz wäre gut beraten, diesen Paragrafen grundlegend zu überarbeiten. Nicht, weil Beleidigungen wünschenswert wären – sondern weil eine Demokratie es aushalten muss, wenn ihre Repräsentanten derbe Kritik erfahren. Wer das nicht erträgt, sollte kein öffentliches Amt bekleiden. So einfach ist das. Und so schwer scheint es gleichzeitig für eine politische Klasse zu sein, die sich lieber hinter Sonderparagrafen verschanzt, als sich den echten Problemen dieses Landes zu stellen.

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