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Kettner Edelmetalle
25.03.2026
18:30 Uhr

Merz bricht sein Versprechen: Mehrwertsteuererhöhung nicht mehr ausgeschlossen

Es war nur eine Frage der Zeit. Kaum im Amt, zeigt sich das wahre Gesicht der neuen Großen Koalition. Bundeskanzler Friedrich Merz hat bei einer Regierungsbefragung im Bundestag eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Der Mann, der im Wahlkampf noch vollmundig versprach, die Bürger zu entlasten und keine neuen Schulden zu machen, öffnet nun die Büchse der Pandora – und der deutsche Steuerzahler darf sich warm anziehen.

Von Entlastung keine Spur

Auf die direkte Frage der Linken-Abgeordneten Heidi Reichinnek, ob eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 21 Prozent geplant sei, antwortete Merz mit der für Politiker so typischen Unverbindlichkeit: Die Bundesregierung „schließe nichts aus". Klares Ziel sei aber die Entlastung der Menschen und Unternehmen. Man beachte die rhetorische Meisterleistung: Im selben Atemzug, in dem er eine mögliche Steuererhöhung ankündigt, spricht er von Entlastung. George Orwell hätte seine helle Freude an solchem Doppelsprech gehabt.

Konkret festlegen wollte sich der Kanzler erwartungsgemäß nicht. Stattdessen verwies er nebulös darauf, dass der bereits reduzierte Mehrwertsteuersatz auch sinken könnte. Ein klassisches Ablenkungsmanöver: Man deutet eine minimale Senkung beim ermäßigten Satz an, während man gleichzeitig den regulären Satz von 19 auf 21 Prozent anheben könnte. Unter dem Strich würde das für die allermeisten Deutschen eine massive Mehrbelastung bedeuten.

Übergewinnsteuer? Zu kompliziert für Berlin

Besonders aufschlussreich war Merz' Reaktion auf den Vorschlag seines eigenen Vizekanzlers und Finanzministers Lars Klingbeil. Dieser hatte eine Abschöpfung sogenannter Übergewinne bei Mineralölkonzernen ins Spiel gebracht – ein Vorschlag, der angesichts der explodierenden Spritpreise durchaus nachvollziehbar erscheint. Doch Merz wischte die Idee vom Tisch. Es sei „rechtlich kompliziert" und „steuerrechtlich außergewöhnlich schwierig", einen Übergewinn zu definieren.

„Ich halte das nicht für rechtssicher definierbar, was ein Übergewinn ist und wie man dann besteuert."

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die Bundesregierung findet es zu kompliziert, Konzerne mit Rekordgewinnen stärker zur Kasse zu bitten – aber eine Mehrwertsteuererhöhung, die jeden einzelnen Bürger beim täglichen Einkauf trifft, die schließt man nicht aus. Es offenbart sich einmal mehr, wessen Interessen in Berlin tatsächlich Priorität genießen.

Ein Muster, das sich wiederholt

Wer die deutsche Politik der letzten Jahre aufmerksam verfolgt hat, erkennt ein deprimierendes Muster. Ob Ampel oder Große Koalition – am Ende zahlt immer der kleine Mann. Das 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur, das die neue Regierung bereits auf den Weg gebracht hat, will schließlich finanziert werden. Und woher soll das Geld kommen, wenn nicht aus den Taschen der Bürger?

Merz räumte selbst ein, dass die geplanten Maßnahmen zur Preisdämpfung an den Tankstellen „nicht ausreichen" würden, um die Preise wieder verträglich zu machen. „Weitere Maßnahmen" seien denkbar, sagte er. In der Sprache der Politik bedeutet das: Es wird teurer. Deutlich teurer.

Der Bürger als Melkkuh der Nation

Deutschland hat bereits eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten weltweit. Die kalte Progression frisst Gehaltserhöhungen auf, die Energiepreise belasten Familien und Unternehmen gleichermaßen, und nun droht auch noch eine höhere Mehrwertsteuer. Wer in dieser Situation sein hart erarbeitetes Vermögen schützen möchte, sollte sich ernsthaft Gedanken über wertbeständige Anlagen machen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Schutz gegen Kaufkraftverlust und staatlichen Zugriff bewährt – und könnten gerade in Zeiten drohender Steuererhöhungen eine sinnvolle Ergänzung für ein breit aufgestelltes Anlageportfolio darstellen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Inhalte entsprechen lediglich unserer eigenen Einschätzung und den uns vorliegenden Informationen. Für individuelle steuerliche oder rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Steuerberater oder Rechtsanwalt. Ebenso stellt dieser Beitrag keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf eigener, gründlicher Recherche basieren. Für Ihre Investitionsentscheidungen tragen Sie die alleinige Verantwortung.

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