
Menschenrechtskonvention am Scheideweg: Union fordert Neuausrichtung für wirksamen Grenzschutz
Die Europäische Menschenrechtskonvention steht vor ihrer größten Bewährungsprobe seit ihrer Unterzeichnung vor 75 Jahren. Was einst als Bollwerk gegen Tyrannei und Willkür gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem Hindernis für souveräne Staaten, die ihre Grenzen schützen und ihre Bürger vor unkontrollierter Migration bewahren wollen. Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich nun einem Vorstoß mehrerer europäischer Regierungschefs angeschlossen, der eine grundlegende Neubewertung der Konvention fordert.
Rechtsprechung contra Realität
Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, bringt es auf den Punkt: Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mache es faktisch unmöglich, irreguläre Migration rechtssicher zu steuern. Ein bemerkenswerter Umstand, bedenkt man, dass die Konvention selbst gar kein explizites Asyl- oder Flüchtlingsrecht enthält. Hier offenbart sich ein fundamentales Problem: Richter interpretieren Rechte in die Konvention hinein, die ihre Verfasser niemals vorgesehen hatten.
Die Forderung nach einer "Rückführung der Rechtsprechung auf das Fundament der Vertragsdokumente" sei daher nicht nur legitim, sondern dringend geboten. Es gehe um nichts Geringeres als die Wiederherstellung der ursprünglichen Balance zwischen individueller Freiheit und staatlicher Schutzverantwortung – eine Balance, die in den vergangenen Jahren durch aktivistische Richtersprüche aus den Fugen geraten sei.
Breite europäische Allianz formiert sich
Dass sich Regierungschefs wie Italiens Giorgia Meloni und Dänemarks Mette Frederiksen gemeinsam für eine Reform stark machen, zeigt die Dringlichkeit des Problems. Neun EU-Staaten haben erkannt, dass die derzeitige Auslegung der Menschenrechtskonvention ihre Handlungsfähigkeit in existenziellen Fragen untergräbt. Sie fordern keine Abschaffung von Menschenrechten, sondern deren vernünftige Auslegung im Kontext heutiger Herausforderungen.
Vorhersehbare Empörung der üblichen Verdächtigen
Wie zu erwarten, schlagen die Vertreter von SPD, Grünen und Linken Alarm. Ralf Stegner beschwört die heilige Unantastbarkeit der Menschenrechte, als ob eine Diskussion über deren Auslegung bereits einem Angriff auf die Rechte selbst gleichkäme. Max Lucks von den Grünen spricht gar von einem "skandalösen Paradigmenwechsel" und einem "Angriff auf alle Bürgerinnen und Bürger Europas". Diese Rhetorik offenbart die ideologische Verblendung: Wer die Kontrolle über die eigenen Grenzen fordert, wird zum Feind der Menschenrechte stilisiert.
Besonders aufschlussreich ist Clara Büngers Einlassung von der Linkspartei. Sie behauptet, Staaten würden "offen die eigenen Verpflichtungen brechen" wollen. Dabei geht es gerade darum, zu klären, welche Verpflichtungen die Konvention tatsächlich begründet und welche durch richterlichen Aktivismus hineininterpretiert wurden.
Die historische Dimension
Als die Europäische Menschenrechtskonvention 1950 unterzeichnet wurde, stand Europa noch unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs und des Holocausts. Die Konvention sollte verhindern, dass sich solche Gräuel wiederholen. Niemand hatte damals die heutigen Migrationsbewegungen im Sinn, bei denen Millionen Menschen aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund gescheiterter Staatlichkeit nach Europa drängen.
Die AfD weist zu Recht darauf hin, dass an "Masseneinwanderungen" bei der Entwicklung der Konvention nicht zu denken gewesen sei. Diese historische Kontextualisierung ist wichtig, um zu verstehen, warum eine Neuinterpretation notwendig ist. Die Väter der Konvention wollten Schutz vor staatlicher Willkür bieten, nicht die Souveränität der Staaten aushöhlen.
Der Kern des Problems
Die aktuelle Debatte offenbart ein grundsätzliches Dilemma: Wie kann Europa seine humanitären Werte bewahren, ohne sich selbst zu zerstören? Die unkontrollierte Migration der vergangenen Jahre hat zu sozialen Spannungen, Sicherheitsproblemen und einer Überlastung der Sozialsysteme geführt. Wenn Staaten nicht mehr in der Lage sind, ihre Grenzen zu kontrollieren und zu entscheiden, wer einreist, verlieren sie ein wesentliches Merkmal ihrer Souveränität.
Die Forderung nach einer Neubewertung der Menschenrechtskonvention ist daher kein Angriff auf die Menschenrechte, sondern der Versuch, sie in Einklang mit der staatlichen Schutzpflicht gegenüber den eigenen Bürgern zu bringen. Es geht um die Wiederherstellung eines vernünftigen Gleichgewichts, das sowohl individuelle Rechte als auch kollektive Sicherheitsinteressen berücksichtigt.
Zeit für eine ehrliche Debatte
Die reflexhafte Empörung der linken Parteien zeigt, wie dringend eine sachliche Diskussion über diese Fragen notwendig ist. Wer jede Kritik an der aktuellen Rechtsprechung als Angriff auf die Menschenrechte diffamiert, verhindert die notwendige Weiterentwicklung des Rechts. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist kein heiliger Text, sondern ein Vertrag zwischen Staaten, der an veränderte Umstände angepasst werden kann und muss.
Die Initiative der neun EU-Staaten und die Unterstützung durch die Unionsfraktion sind ein ermutigendes Zeichen. Sie zeigen, dass immer mehr politische Akteure bereit sind, unbequeme Wahrheiten auszusprechen und notwendige Reformen anzustoßen. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese vernünftige Position durchsetzt – zum Wohle Europas und seiner Bürger.
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