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27.03.2026
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Knast für Po-Fotos: SPD-Ministerin will das Strafrecht ins Absurde treiben

Knast für Po-Fotos: SPD-Ministerin will das Strafrecht ins Absurde treiben

Während Deutschland unter einer Welle realer Gewaltkriminalität ächzt, während Messerattacken zum traurigen Alltag geworden sind und Vergewaltiger nicht selten mit Bewährungsstrafen davonkommen, hat SPD-Bundesjustizministerin Stefanie Hubig offenbar ganz andere Prioritäten. Ihr neuester Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen sollen – für das Fotografieren eines bekleideten Gesäßes. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen.

Bekleidet reicht künftig für den Staatsanwalt

Konkret plant die Ministerin eine Verschärfung des Paragrafen 184k des Strafgesetzbuchs, der die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen" regelt. Bislang war es strafbar, jemandem gezielt unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren – also Aufnahmen von Körperbereichen zu machen, die durch Unterwäsche bedeckt und gegen Anblick geschützt sind. Das war nachvollziehbar, das war verhältnismäßig. Doch Hubig will nun deutlich weiter gehen: Auch das Ablichten von vollständig bekleideten Körperpartien wie dem Po oder der weiblichen Brust soll unter Strafe gestellt werden, sofern dies „in sexuell bestimmter Weise" geschehe.

Man fragt sich unwillkürlich: Wer entscheidet eigentlich, ob ein Foto „in sexuell bestimmter Weise" angefertigt wurde? Der Fotograf? Die fotografierte Person? Ein Richter, der in die Gedankenwelt des Fotografen eintauchen soll? Wir bewegen uns hier auf dem schmalen Grat zwischen berechtigtem Schutz der Intimsphäre und einer Gesinnungsjustiz, die innere Absichten unter Strafe stellt.

Selbst der Deutsche Anwaltverein warnt vor dem Übereifer

Dass dieser Gesetzentwurf nicht nur konservativen Kritikern sauer aufstößt, zeigt die deutliche Reaktion des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dessen Strafrechtsvorsitzender, Prof. Ali B. Norouzi, bezeichnete den Entwurf als einen Vorstoß, der „über das Ziel hinausschießt". Die Strafbarkeit werde unverhältnismäßig ausgedehnt, so der Rechtsexperte. Denn künftig knüpfe die Strafbarkeit nicht mehr daran an, was gezeigt wird, sondern an die Motivation des Fotografierenden. Man schütze die betroffene Person nicht mehr davor, dass Körperstellen sichtbar werden, die sie verborgen halten möchte – sondern davor, dass jemand beim Fotografieren möglicherweise sexuelle Gedanken hegt.

Norouzi sprach von einer „massiven Ausdehnung der Strafbarkeit", die durch ein unbestimmtes Merkmal kaum praktikabel eingegrenzt werde. Deutlicher kann eine juristische Ohrfeige kaum ausfallen. Der Strafrechtler warnte zudem davor, dass ein einzelner prominenter Fall – offenbar der sogenannte Fernandes-Ulmen-Fall – keinen Anlass für „gesetzgeberische Schnellschüsse" bieten dürfe.

Symbolpolitik statt echter Sicherheit

Genau hier liegt das eigentliche Problem. Deutschland erlebt eine Epoche, in der die innere Sicherheit erodiert wie nie zuvor. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine erschreckende Sprache. Bürger fühlen sich in ihren eigenen Städten nicht mehr sicher. Und was tut die SPD-Justizministerin? Sie bastelt an einem Gesetz, das im Kern darauf abzielt, die Gedanken eines Fotografen unter Strafe zu stellen. Nicht die Tat, nicht das Ergebnis – sondern die vermutete Absicht.

Es ist diese Art von Symbolpolitik, die das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat systematisch untergräbt. Während echte Gewalttäter mit lächerlichen Bewährungsstrafen davonkommen, während die Justiz chronisch überlastet ist und Verfahren eingestellt werden müssen, sollen Staatsanwälte und Richter sich künftig mit der Frage beschäftigen, ob jemand ein Foto eines bekleideten Hinterns mit sexueller oder nicht-sexueller Absicht geschossen hat. Die Absurdität dieses Vorhabens lässt sich kaum in Worte fassen.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Natürlich ist digitaler Voyeurismus ein Problem, das ernst genommen werden muss. Niemand bestreitet, dass Menschen vor heimlichen Aufnahmen geschützt werden sollten. Doch ein Rechtsstaat, der seinen Namen verdient, muss stets die Verhältnismäßigkeit wahren. Wenn das Fotografieren einer vollständig bekleideten Person im öffentlichen Raum mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann – allein aufgrund einer unterstellten inneren Motivation –, dann hat das mit rechtsstaatlichen Prinzipien nur noch wenig zu tun.

Man stelle sich die praktischen Konsequenzen vor: Ein Tourist fotografiert eine belebte Einkaufsstraße. Im Hintergrund ist eine Frau zu sehen. Reicht das bereits? Ein Modefotograf lichtet Passanten ab. Strafbar? Die Grenzen verschwimmen ins Uferlose, und genau das macht diesen Entwurf so gefährlich. Er öffnet Tür und Tor für willkürliche Auslegungen und schafft eine Rechtsunsicherheit, die in einem funktionierenden Rechtsstaat nichts verloren hat.

Es wäre der deutschen Politik – und insbesondere der SPD – gut zu Gesicht gestanden, sich mit derselben Energie den wirklich drängenden Problemen dieses Landes zu widmen: der explodierenden Gewaltkriminalität, den überlasteten Gerichten, dem Personalmangel bei Polizei und Justiz. Stattdessen erleben wir einmal mehr einen gesetzgeberischen Schnellschuss, der mehr über die ideologischen Prioritäten seiner Urheber verrät als über den tatsächlichen Willen, die Bürger dieses Landes zu schützen.

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