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26.10.2026
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Klage-Welle gegen Laschets Abgeordneten-Club: AfD zieht vor Gericht!

Klage-Welle gegen Laschets Abgeordneten-Club: AfD zieht vor Gericht!
Symbolbild: KI-generiert

Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) steht vor Gericht. Medienberichten zufolge klagen derzeit 23 AfD-Bundestagsabgeordnete gegen den Verein, weil ihre Aufnahmeanträge bislang nicht bewilligt wurden. Ausgerechnet zum 75. Jubiläum soll nun der Entertainer Hape Kerkeling als Redner auftreten, der sich offen für ein AfD-Verbotsverfahren starkgemacht hat.

Ein Club, der Brücken bauen soll – und Mauern zieht?

Die DPG versteht sich als überparteilicher Treffpunkt für Parlamentarier. Schon 2010 umschrieb der Bundestag ihren Zweck mit der Formel „Parlamentarische Kollegialität statt Parteienstreit“. Abgeordnete sollen sich dort jenseits der Fraktionsgrenzen persönlich begegnen können, beim Essen, im Gespräch, abseits der Kameras.

Soweit die Theorie. In der Praxis wächst der Konflikt seit Monaten. Laut einem Bericht der Jungen Freiheit sollen neben den 23 Klägern drei weitere AfD-Abgeordnete wegen abgelehnter Anträge vor Gericht gezogen sein. Insgesamt könnten bis zu 40 AfD-Politiker betroffen sein.

Bereits im Januar hatte die Bild-Zeitung über mehrere abgelehnte Anträge berichtet. Im Mai schrieben dann der AfD-Abgeordnete Paul Schmidt und nach eigenen Angaben 45 weitere Fraktionskollegen einen offenen Brief an die Vereinsführung, mit der sie die Behandlung ihrer Anträge beklagten.

Laschet an der Spitze, Justiz am Zug

Seit September 2025 führt der frühere CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet den Verein. Nach Angaben des Landgerichts Berlin vom 12. Oktober zählt die Gesellschaft rund 2.000 Mitglieder, darunter 129 Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion. Die Tür ist also nicht für alle verschlossen. Doch nach welchen Kriterien wird ausgesiebt?

Einen ersten Fingerzeig gibt der Fall Gerrit Huy. Die AfD-Abgeordnete war wegen ihrer Teilnahme am sogenannten Potsdamer Treffen ausgeschlossen worden. Das Landgericht Berlin wies ihre Klage am 9. Oktober ab. Fachmedien zufolge argumentierte das Gericht, ein Verein, der die Mitgliedschaft an ein Bekenntnis zu bestimmten Werten knüpfe, dürfe dieses Bekenntnis als dauerhafte Grundlage behandeln. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Kerkeling als Festredner: Ein Signal mit Sprengkraft

Für zusätzliche Brisanz sorgt die Wahl des Jubiläumsredners. Hape Kerkeling hatte Anfang Oktober bei einer Anhörung im Thüringer Landtag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD geworben. Dort nahm er den AfD-Wahlkampfslogan „Alles ist möglich“ aufs Korn. Das bedeute, so der Komiker, dass „unter Umständen auch Buchenwald möglich“ sei.

Man muss kein AfD-Anhänger sein, um die Frage zu stellen: Passt ein derart parteipolitisch positionierter Gast zu einem Verein, der sich die Überparteilichkeit auf die Fahne geschrieben hat? Beobachter dürften darin zumindest ein unglückliches Signal sehen.

AfD-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner reagierte gegenüber der Jungen Freiheit scharf. In dem Verein werde

„offensichtlich mit mehrerlei Maß gemessen“.

Die Gesellschaft müsse sich wieder auf ihren eigentlichen Auftrag besinnen, Begegnungen zwischen Abgeordneten zu ermöglichen, so Brandner.

Der Steuerzahler zahlt mit

Ein privater Club, der sich seine Mitglieder nach Gutdünken aussucht? Ganz so einfach ist es nicht. Die DPG wird zu einem erheblichen Teil aus dem Bundeshaushalt finanziert. Für 2026 sind rund 2,74 Millionen Euro an staatlichen Zuschüssen vorgesehen. Dieses Geld stammt von allen Bürgern, auch von den Millionen, die bei der Bundestagswahl ihr Kreuz bei der AfD gemacht haben.

Wer Steuergeld für parlamentarische Kollegialität kassiert, muss sich deshalb an diesem Anspruch messen lassen. Die Gerichte werden klären, ob die Ablehnungen juristisch Bestand haben. Politisch bleibt ein schaler Beigeschmack: Ein Verein, der Gräben überwinden will, droht im Jubiläumsjahr selbst zum Schauplatz des Parteienstreits zu werden, den er eigentlich hinter sich lassen wollte.

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