
Kirche verteidigt ungeborenes Leben: Erzbischof Gössl gegen umstrittene Verfassungsrichterin
Die geplante Ernennung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin entwickelt sich zu einem handfesten Politikum, das die Grundfesten unserer Werteordnung berührt. Während die SPD ihre umstrittene Kandidatin mit allen Mitteln durchdrücken will, formiert sich breiter Widerstand aus Kirche und konservativen Kreisen. Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hat nun deutliche Worte gefunden, die das moralische Dilemma auf den Punkt bringen.
Klare Kante der Kirche: Lebensrecht kennt keine Abstufungen
In einem bemerkenswerten Interview mit Welt TV ließ Erzbischof Gössl keinen Zweifel an der Position der katholischen Kirche: "Es gibt keine Abstufung des Lebensrechts innerhalb der vorgeburtlichen Phase." Diese unmissverständliche Aussage richtet sich direkt gegen die von Brosius-Gersdorf vertretene Rechtsauffassung, die zwischen dem Lebensrecht und der Menschenwürde ungeborener Kinder zu differenzieren versucht.
Was die Juristin als verfassungsrechtliches Dilemma bezeichnet, entlarvt der Erzbischof als willkürliche Konstruktion. Ihre Argumentation, dem ungeborenen Leben stehe zwar ein Lebensrecht zu, aber nicht dieselbe Menschenwürde wie dem geborenen Menschen, sei "ziemlich willkürlich" und stelle "keine Grundlage für eine Entscheidung über das Lebensrecht eines Menschen" dar.
SPD setzt auf politischen Druck statt sachliche Argumente
Besonders aufschlussreich ist das Verhalten der SPD in dieser Angelegenheit. Statt sich der inhaltlichen Kritik zu stellen, greift die Partei zu fragwürdigen Druckmitteln. Wie das Portal The Pioneer berichtet, drohen SPD-Abgeordnete hinter den Kulissen bereits mit einem Untersuchungsausschuss gegen den ehemaligen Gesundheitsminister Jens Spahn. Ein durchschaubares Manöver, das zeigt: Hier geht es nicht um die beste Besetzung für das höchste deutsche Gericht, sondern um ideologische Machtspiele.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese verwies scheinheilig auf den Koalitionsvertrag und versuchte damit, Gewissensentscheidungen einzelner Abgeordneter zu delegitimieren. Doch gerade bei einer so fundamentalen Frage wie dem Schutz ungeborenen Lebens sollte das Gewissen über Parteidisziplin stehen.
Die wahre Agenda hinter der Kandidatur
Brosius-Gersdorfs Position offenbart eine beunruhigende Tendenz in der deutschen Rechtsprechung. Ihre Behauptung, die aktuelle Rechtslage sei widersprüchlich, weil viele Schwangerschaftsabbrüche zwar straflos, aber formal rechtswidrig seien, zielt darauf ab, diesen bewährten Kompromiss aufzuweichen. Der mühsam errungene gesellschaftliche Konsens, der sowohl dem Lebensschutz als auch der Notlage schwangerer Frauen Rechnung trägt, soll offenbar zugunsten einer liberaleren Abtreibungspraxis aufgegeben werden.
Wenn eine potenzielle Verfassungsrichterin bereits im Vorfeld ihrer Ernennung fundamentale Grundrechte relativiert, wirft das ernste Fragen über ihre Eignung auf. Das Bundesverfassungsgericht ist der Hüter unserer Grundrechte - nicht deren Umdeuter nach ideologischen Vorgaben.
Widerstand wächst über Parteigrenzen hinweg
Ermutigend ist, dass der Widerstand gegen diese Personalie stetig wächst. Nachdem bereits in der Unionsfraktion erhebliche Bedenken laut wurden, meldet sich nun mit Erzbischof Gössl eine gewichtige moralische Instanz zu Wort. Seine klare Forderung, Brosius-Gersdorf möge ihre Kandidatur zurückziehen, sollte nicht ungehört verhallen.
CDU-Chef Friedrich Merz bezeichnete die Verschiebung der Richterwahl zwar als "nicht schön", betonte aber, dies sei "keine Krise der Demokratie". Doch genau das Gegenteil ist der Fall: Wenn Abgeordnete ihrer Gewissenspflicht nachkommen und eine ungeeignete Kandidatin ablehnen, dann funktioniert unsere Demokratie genau so, wie sie soll.
Ein Kampf um die Seele unserer Rechtsordnung
Diese Auseinandersetzung geht weit über eine einzelne Personalentscheidung hinaus. Es geht um die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht weiterhin als Hüter unserer christlich-abendländischen Werteordnung fungiert oder zum Instrument ideologischer Gesellschaftsveränderung wird. Die Position der Kirche, vertreten durch Erzbischof Gössl, erinnert uns daran, dass manche Prinzipien nicht verhandelbar sind.
Die SPD täte gut daran, diese Warnsignale ernst zu nehmen. Eine Verfassungsrichterin, die bereits vor ihrer Ernennung fundamentale Grundrechte relativiert, würde das Vertrauen in unser höchstes Gericht nachhaltig beschädigen. Es bleibt zu hoffen, dass sich genügend Abgeordnete finden, die bei dieser Gewissensentscheidung Rückgrat zeigen und dem Druck ihrer Fraktionsführungen widerstehen.
"Das Lebensrecht beginnt mit der Empfängnis und gilt uneingeschränkt"
Diese klare Position des Erzbischofs sollte für jeden Abgeordneten, der sich noch christlichen Werten verpflichtet fühlt, Richtschnur sein. In einer Zeit, in der traditionelle Werte immer mehr unter Druck geraten, braucht es mutige Stimmen wie die von Herwig Gössl, die sich schützend vor die Schwächsten unserer Gesellschaft stellen - die ungeborenen Kinder.

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