
Kassenpflicht ohne Kasse: Entwurf aus Berlin trifft Zehntausende Firmen

Ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sorgt für Kopfschütteln in der deutschen Wirtschaft: Ab 2028 sollen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eine elektronische Registrierkasse vorhalten – auch dann, wenn sie überhaupt kein Bargeld annehmen. Der Entwurf wurde am 7. August veröffentlicht und soll über einen neuen Paragrafen 146b der Abgabenordnung umgesetzt werden.
Der Software-Entwickler im Homeoffice, der Unternehmensberater, der Großhändler mit reinem Rechnungsgeschäft: Sie alle könnten künftig ein Kassensystem anschaffen müssen, das sie nie benutzen.
Der Umsatz entscheidet – nicht das Bargeld
Der Knackpunkt: Die geplante Pflicht knüpft nicht an Barumsätze an, sondern schlicht an den Gesamtumsatz. Wer gewerblich, freiberuflich oder land- und forstwirtschaftlich tätig ist und die Schwelle von 100.000 Euro im Kalenderjahr reißt, soll ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung einsetzen.
Eintippen muss man dort laut Entwurf sinngemäß nur das, was nicht per Überweisung oder Lastschrift fließt. Für reine Rechnungsbetriebe bliebe das Gerät also – salopp gesagt – teurer Bürodekor. Man stelle sich eine Luftverkehrsteuer für Radfahrer vor: Genau so wirkt diese Konstruktion auf viele Praktiker.
Sechs Spitzenverbände warnen vor der Kostenlawine
Die Kritik ist massiv. DIHK, BDI, ZDH, BDA, HDE und BGA haben am 13. August gemeinsam Stellung bezogen. Ihr Vorwurf: Der Entwurf unterschätze die realen Kosten erheblich.
- Das Ministerium veranschlage laut der Stellungnahme rund 575 Euro je stationärer Kasse.
- In der Praxis lägen die Kosten den Verbänden zufolge im Schnitt bei etwa 3.500 Euro, bei Waagen-Kassen-Systemen bis zu 6.500 Euro.
- Die Schwelle von 100.000 Euro erfasse faktisch nahezu jeden Einzelhandels-, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieb – eine De-facto-Flächenpflicht.
Auch der Zeitplan gilt als praxisfern: Betriebe, die 2027 erstmals über die Grenze rutschen, erfahren das häufig erst im Februar 2028 – die Pflicht soll aber bereits ab 1. Januar 2028 greifen.
Und die versprochene Abschaffung der Bonpflicht?
Im Koalitionsvertrag stand die vollständige Abschaffung der Bonpflicht. Nun soll der Papierbon durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden – mit neuen Displays, NFC-Modulen und Cloud-Speicherung. Bei Verstößen gegen die Belegausgabepflicht drohe laut den Verbänden ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, das sie als unverhältnismäßig kritisieren.
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung, bringt den Einwand auf den Punkt:
„Eine Kassenpflicht ohne Kassengeschäft ergibt keinen Sinn. Wer seine Vergütungen ausschließlich per Überweisung oder Lastschrift erhält, sollte nicht gezwungen werden, ein teures Kassensystem vorzuhalten, das im Zweifel überhaupt nicht genutzt wird.“
BĂĽrokratieabbau? Das Gegenteil kommt an
Der Kampf gegen Kassenmanipulation ist legitim – auch die Verbände stellen das nicht infrage. Sie plädieren jedoch für zielgenaue Kassen-Nachschauen und datengestützte Prüfungen statt einer Pflicht für alle. Aus Sicht unserer Redaktion ist das der entscheidende Unterschied: Wer ehrliche Betriebe pauschal belastet, bekämpft keinen Betrug, sondern die eigene Wirtschaft.
Noch ist es nur ein Entwurf. Doch Entwürfe haben in Berlin die Angewohnheit, Gesetz zu werden, wenn niemand widerspricht. Für den Mittelstand, der ohnehin zwischen Energiepreisen, EU-Verpackungsvorgaben und Meldepflichten ringt, wäre es die nächste Rechnung ohne Gegenwert.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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