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05.02.2026
15:57 Uhr

Karlsruher Richter erteilen Freibrief zur Diskriminierung der AfD

Karlsruher Richter erteilen Freibrief zur Diskriminierung der AfD

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut bewiesen, dass der Minderheitenschutz im deutschen Parlamentarismus offenbar nur für bestimmte politische Kräfte gilt. Mit seinem jüngsten Urteil zur Fraktionssaal-Klage der AfD haben die Richter in roten Roben dem Ältestenrat des Bundestages faktisch einen Blankoscheck zur systematischen Benachteiligung der größten Oppositionspartei ausgestellt.

Zwei Klassen im Hohen Haus

Die Entscheidung aus Karlsruhe bestätigt, was kritische Beobachter seit langem befürchten: Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland längst zwei völlig verschiedene Paar Schuhe geworden. Die AfD-Fraktion muss weiterhin in einem deutlich kleineren Saal tagen als andere Fraktionen vergleichbarer Größe – eine Ungleichbehandlung, die man bei jeder anderen Partei als skandalöse Diskriminierung geißeln würde.

Doch wenn es um die Alternative für Deutschland geht, scheinen andere Maßstäbe zu gelten. Der Ältestenrat des Bundestages, jenes Gremium, das eigentlich für einen fairen Parlamentsbetrieb sorgen sollte, darf seine Schikanen nun mit höchstrichterlichem Segen fortsetzen. Welch ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat!

Parteifreunde auf der Richterbank?

Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts wirft seit Jahren Fragen auf. Dass der Präsident des Gerichts einst CDU-Bundestagsabgeordneter war, bevor ihn die damalige Kanzlerin Angela Merkel in dieses Amt beförderte, ist kein Geheimnis. Die Richter werden von den etablierten Parteien ausgewählt – und entscheiden dann über Klagen gegen eben jene Parteien und deren Praktiken.

Kann unter diesen Umständen von echter Unabhängigkeit die Rede sein? Die Kritiker des Gerichts werden jedenfalls immer zahlreicher, und das Vertrauen in die Institution schwindet zusehends. Vielleicht ist es sogar heilsam, dass die Bürger Karlsruhe mittlerweile mit gesunder Skepsis begegnen.

Ein Vorgeschmack auf Kommendes?

Besonders beunruhigend erscheint dieses Urteil vor dem Hintergrund möglicher künftiger Verfahren. Sollte es tatsächlich zu einem Verbotsantrag gegen die AfD kommen, wäre dasselbe Gericht zuständig. Die jetzige Entscheidung lässt erahnen, mit welcher Tendenz die Richter dann urteilen könnten.

Der lange Marsch durch die Institutionen, den linke Kräfte seit Jahrzehnten betreiben, hat offensichtlich auch vor dem höchsten deutschen Gericht nicht Halt gemacht. Eine Institution nach der anderen wurde durchwandert und ideologisch vereinnahmt. Das Bundesverfassungsgericht bildet da keine Ausnahme mehr.

Demokratie nur für Auserwählte

Was sich hier offenbart, ist nichts weniger als die Aushöhlung demokratischer Grundprinzipien. Der Minderheitenschutz, eigentlich ein Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie, wird ausgehebelt, sobald es um die falsche Minderheit geht. Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer nicht zum politischen Establishment gehört, hat auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.

Millionen Wähler, die der AfD ihre Stimme gegeben haben, werden durch solche Urteile faktisch zu Bürgern zweiter Klasse degradiert. Ihre gewählten Vertreter sollen offenbar unter erschwerten Bedingungen arbeiten – als Strafe dafür, dass sie es gewagt haben, dem politischen Kartell Konkurrenz zu machen.

Die Frage drängt sich auf: Wie lange wird sich das deutsche Volk diese Verhöhnung demokratischer Grundsätze noch gefallen lassen?

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