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Kettner Edelmetalle
23.02.2026
14:06 Uhr

Kanada: Friseursalon muss 500 Dollar zahlen, weil Buchungssystem nur „Mann" und „Frau" kennt

Man reibt sich die Augen und fragt sich unwillkürlich, ob die westliche Zivilisation noch zu retten ist. In der kanadischen Provinz Quebec hat ein Gericht einen Friseursalon zur Zahlung von 500 kanadischen Dollar verurteilt – nicht etwa wegen eines verpfuschten Haarschnitts, nicht wegen mangelnder Hygiene, sondern weil das Online-Buchungssystem des Salons lediglich die Optionen „männlich" und „weiblich" zur Auswahl bot. Eine nicht-binäre Person fühlte sich dadurch derart diskriminiert, dass sie nach eigenen Angaben anderthalb Jahre lang arbeitsunfähig gewesen sei.

Ein Dropdown-Menü als existenzielle Krise

Die nicht-binäre Aktivistin Alexe Frédéric Migneault wollte im Jahr 2023 einen Termin beim Friseursalon „Station10" buchen. Das Buchungssystem verlangte eine Angabe des Geschlechts – männlich oder weiblich. Eine dritte Option? Fehlanzeige. Was für die überwältigende Mehrheit der Menschheit eine banale Formalität darstellt, wurde für Migneault offenbar zum seelischen Zusammenbruch. Die Aktivistin erklärte gegenüber kanadischen Medien, sie habe sich bereits in einer schweren psychischen Krise befunden, und dieses Erlebnis habe sie vollständig aus der Bahn geworfen. Eineinhalb Jahre Arbeitsunfähigkeit – wegen eines Auswahlfeldes auf einer Website.

Man muss sich diese Dimension einmal auf der Zunge zergehen lassen. Während weltweit Menschen unter echten Existenzängsten leiden, unter Krieg, Hunger und wirtschaftlichem Niedergang, erklärt jemand in einem der wohlhabendsten Länder der Erde ein binäres Formularfeld zum persönlichen Trauma. Die Aussage Migneaults spricht Bände: „Es ist nicht fair und es ist nicht legal, mir zu sagen: ‚Nein, da Sie nicht in mein Weltbild passen, möchte ich nichts mit Ihnen zu tun haben'." Dabei hatte der Salon niemanden abgewiesen – es fehlte schlicht eine dritte Auswahlmöglichkeit in der Software.

Von der Menschenrechtskommission bis vor Gericht

Migneault wandte sich an die zuständige Menschenrechtskommission in Quebec. Diese kam tatsächlich zu dem Schluss, dass eine Diskriminierung vorliege, und empfahl eine Entschädigung von 500 kanadischen Dollar. Dem Salon reichte das nicht – er wollte sich gegen diese Einschätzung wehren. Daraufhin zog Migneault vor Gericht und forderte dort gleich 12.000 Dollar Schadenersatz. Der Richter bestätigte schließlich die ursprüngliche Empfehlung der Kommission und verurteilte den Salon zur Zahlung der 500 Dollar.

Der Mitinhaber des Salons, Alexis Labrecque, versuchte vergeblich, dem Gericht die schlichte Realität des Friseurhandwerks zu erklären: Die Unterscheidung zwischen Mann und Frau im Buchungssystem habe keinerlei ideologischen Hintergrund gehabt. Sie sei vielmehr an das Abrechnungssystem gekoppelt gewesen, da ein Damenhaarschnitt in der Regel deutlich länger dauere als ein Herrenhaarschnitt – und entsprechend anders kalkuliert werden müsse. Eine rein praktische, betriebswirtschaftliche Notwendigkeit also. Doch solche profanen Argumente verfangen offenbar nicht mehr in einer Welt, in der Gefühle schwerer wiegen als Fakten.

Der Salon wehrt sich – vergeblich

Bemerkenswert ist, dass der Friseursalon seinerseits eine Gegenforderung von 5.000 Dollar gegen Migneault geltend machte. Der Vorwurf: Missbrauch des Gerichtssystems. Doch auch damit scheiterte „Station10". Der Salon hatte sein Buchungssystem nach Bekanntwerden der Beschwerde bereits angepasst und eine geschlechtsneutrale Option ergänzt – was die Klägerin offensichtlich nicht davon abhielt, den Rechtsweg bis zum bitteren Ende zu beschreiten.

Ein Präzedenzfall mit fataler Signalwirkung

Saloninhaber Labrecque erkannte hellsichtig die eigentliche Tragweite des Urteils: Die 500 Dollar seien zwar ein geringer Betrag, doch die Entscheidung schaffe einen weitreichenden Präzedenzfall. Und genau hier liegt das eigentliche Problem. Denn wenn ein simples Buchungsformular, das seit Jahrzehnten nach dem biologischen Geschlecht unterscheidet, bereits als Diskriminierung gewertet wird, dann steht praktisch jedes kleine Unternehmen mit einem Bein vor Gericht.

Migneault hingegen feierte das Urteil als Sieg: Nicht-binäre Menschen sollten nicht gezwungen werden, sich zwischen Mann und Frau zu entscheiden, wenn sie sich nicht als solche identifizieren wollten. Eine Aussage, die in ihrer Absolutheit erschaudern lässt. Denn sie bedeutet im Umkehrschluss, dass die gesamte Gesellschaft – vom Friseur über den Arzt bis zum Fitnessstudio – ihre Systeme, Formulare und Abläufe an die Befindlichkeiten einer verschwindend kleinen Minderheit anpassen müsste.

Was Deutschland daraus lernen sollte

Wer nun glaubt, solche Auswüchse seien ein rein kanadisches Phänomen, der irrt gewaltig. Die ideologischen Strömungen, die solche Urteile erst möglich machen, sind längst auch in Deutschland angekommen. Das Selbstbestimmungsgesetz, das seit November 2024 in Kraft ist, die zunehmende Genderisierung des öffentlichen Raums, die Unterwerfung von Behörden und Institutionen unter eine Sprachpolizei – all das sind Symptome derselben Krankheit. Es ist eine schleichende Erosion des gesunden Menschenverstands, getrieben von einer lautstarken Minderheit, die ihre subjektiven Empfindungen zum Maßstab für alle erheben möchte.

Dabei geht es längst nicht mehr um Toleranz oder Respekt gegenüber Menschen, die anders empfinden. Es geht um die systematische Umgestaltung gesellschaftlicher Grundstrukturen. Wenn ein Friseur nicht mehr zwischen Männer- und Frauenhaarschnitten unterscheiden darf – eine Unterscheidung, die auf realen, biologischen Unterschieden in Haarlänge, Schnittdauer und Preis basiert –, dann hat die Ideologie endgültig über die Vernunft gesiegt.

„Es war Diskriminierung, und nicht-binäre Menschen sollten nicht gezwungen werden, sich zwischen Mann und Frau zu entscheiden, wenn sie sich nicht als solche identifizieren wollen."

Dieser Satz von Migneault fasst das Dilemma unserer Zeit perfekt zusammen. Eine Gesellschaft, die es nicht mehr wagt, biologische Realitäten beim Namen zu nennen, hat ihren Kompass verloren. Und ein Rechtssystem, das solche Klagen nicht nur zulässt, sondern ihnen auch noch stattgibt, macht sich zum Erfüllungsgehilfen einer Ideologie, die mit den Grundprinzipien einer freien Gesellschaft – darunter auch die Vertragsfreiheit und die unternehmerische Selbstbestimmung – auf Kriegsfuß steht.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz zumindest den Versuch unternimmt, solchen Entwicklungen in Deutschland einen Riegel vorzuschieben. Denn eines steht fest: Wenn wir als Gesellschaft anfangen, Dropdown-Menüs als Menschenrechtsverletzungen zu behandeln, dann haben wir den Blick für die wirklichen Probleme unserer Zeit – von der Migrationskrise über die wirtschaftliche Stagnation bis hin zur inneren Sicherheit – endgültig verloren.

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