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12.06.2025
15:14 Uhr

Justizposse um Maskenatteste: Nach viereinhalb Jahren kapituliert die Staatsanwaltschaft

Was für eine Farce! Nach sage und schreibe viereinhalb Jahren hat das Amtsgericht Fulda ein Verfahren gegen zwei Ärzte eingestellt, die angeblich hunderte „falsche" Maskenatteste ausgestellt haben sollen. Die Begründung? Geringfügigkeit. Man könnte meinen, die Justiz hätte nach all der Zeit endlich eingesehen, dass sie hier einem Phantom hinterherjagt.

Von der Großen Strafkammer zum Amtsgericht – ein Abstieg mit Ansage

Die Geschichte liest sich wie ein Lehrstück über übereifrige Behörden in Corona-Zeiten. Der 86-jährige Jürgen Freiherr von Rosen und sein 57-jähriger Sohn Martin betreiben eine Praxis für Naturheilkunde im osthessischen Gersfeld. Ihr „Vergehen"? Sie stellten Menschen Atteste aus, die sie von der Maskenpflicht befreiten. Zwischen Mai 2020 und Mai 2021 sollen es etwa 300 Fälle gewesen sein.

Besonders pikant: Zunächst übernahm die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Fulda den Fall – jene Kammer, die normalerweise über Raub, Mord und Totschlag entscheidet. Man stelle sich das vor: Ärzte, die Atteste ausstellen, werden behandelt wie Schwerverbrecher! Doch die Realität holte die Justiz ein. Von ursprünglich 300 Fällen blieben im Herbst 2024 gerade einmal vier übrig, die zur Anklage gebracht wurden. Der Rest? Offenbar nicht haltbar.

Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen – die Methoden eines Überwachungsstaates?

Was die beiden Mediziner durchmachen mussten, erinnert an düstere Zeiten: 2021 wurden sowohl ihre Privat- als auch Praxisräume durchsucht. Zahlreiche Dokumente wurden beschlagnahmt. Man behandelte sie wie Staatsfeinde, nur weil sie ihrem ärztlichen Gewissen folgten und Menschen halfen, die unter der Maskenpflicht litten.

„Ich freue mich in erster Linie für meine Familie und unsere Mitarbeiter, welche ebenfalls fast viereinhalb Jahre Druck und zum Teil Anfeindungen – heutzutage würde man Hetze sagen – ausgesetzt waren"

So resümierte der jüngere von Rosen nach der Einstellung des Verfahrens. Seine Worte sprechen Bände über das Klima, das in Deutschland während der Corona-Zeit herrschte. Wer es wagte, die offiziellen Maßnahmen zu hinterfragen oder Menschen zu helfen, die unter diesen litten, wurde zur Zielscheibe.

Ein Symptom für den Zustand unseres Rechtsstaates

Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Prioritäten unserer Justiz. Während echte Kriminelle oft mit Samthandschuhen angefasst werden, verfolgte man hier zwei Ärzte mit der vollen Härte des Gesetzes – nur um am Ende kleinlaut zurückzurudern. Die Kosten trägt natürlich der hessische Steuerzahler. Wieder einmal.

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Die Corona-Zeit hat gezeigt, wie schnell in Deutschland Grundrechte ausgehebelt und kritische Stimmen mundtot gemacht werden können. Dass die Atteste auf „coronakritischen Demonstrationen" auftauchten, reichte offenbar aus, um die Staatsgewalt in Bewegung zu setzen. Man fragt sich unwillkürlich: Leben wir noch in einem Rechtsstaat oder bereits in einem System, das Andersdenkende systematisch verfolgt?

Die Einstellung des Verfahrens mag für die betroffenen Ärzte eine Erleichterung sein. Für den Zustand unserer Demokratie ist sie ein Armutszeugnis. Es wird Zeit, dass wir uns wieder auf traditionelle Werte wie Meinungsfreiheit, ärztliche Schweigepflicht und die Unschuldsvermutung besinnen. Stattdessen erleben wir eine Politik, die Bürger gegeneinander aufhetzt und kritische Stimmen kriminalisiert. Das ist nicht das Deutschland, das wir uns wünschen – und es ist höchste Zeit für einen politischen Kurswechsel.

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