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23.06.2025
08:14 Uhr

Justizministerin Hubig springt auf den Verbotszug: Die Demokratie-Retter greifen zur schärfsten Waffe

Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich nun ebenfalls für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Nach dem SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil reiht sich damit die nächste Vertreterin der Großen Koalition in die Riege derjenigen ein, die offenbar lieber mit juristischen Mitteln gegen unliebsame politische Konkurrenz vorgehen wollen, als sich inhaltlich mit deren Positionen auseinanderzusetzen.

Das "schärfste Schwert" wird gezückt

In einem Interview mit der Funke-Mediengruppe erklärte Hubig, man könne nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes nicht einfach weitermachen, als wäre nichts gewesen. Die Ministerin bezeichnete ein Parteiverbot als "das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie im Umgang mit ihren organisierten Feinden". Eine bemerkenswerte Wortwahl, wenn man bedenkt, dass es sich bei der AfD um eine demokratisch gewählte Partei handelt, die in mehreren Landtagen und im Bundestag vertreten ist.

Besonders pikant erscheint Hubigs Aussage vor dem Hintergrund, dass ein früheres Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Damals wurde die Partei als zu unbedeutend eingestuft. Bei der AfD sei dies derzeit nicht der Fall, stellte die Ministerin klar - ein Eingeständnis, dass die Partei offenbar eine relevante politische Kraft darstellt, die man nun mit juristischen Mitteln aus dem Weg räumen möchte.

Die Widersprüchlichkeit der Argumentation

Geradezu schizophren mutet es an, wenn Hubig im gleichen Atemzug betont, dass "die Wählerinnen und Wähler der AfD nicht alle Rechtsextremisten oder Verfassungsfeinde" seien. Wenn dem so ist, warum dann das Bestreben, eine Partei zu verbieten, die offenbar von Millionen nicht-extremistischer Bürger gewählt wird? Die Ministerin liefert die Antwort gleich selbst: Es sei Aufgabe der Politik, diese Menschen zurückzugewinnen, indem gezeigt werde, "dass der Staat gut funktioniert und sich um ihre Anliegen kümmert".

Hier offenbart sich das eigentliche Dilemma der etablierten Parteien: Statt die eigene Politik zu überdenken und auf die Sorgen und Nöte der Bürger einzugehen, die sich von der AfD vertreten fühlen, greift man lieber zum juristischen Holzhammer. Es ist ein Armutszeugnis für die politische Kultur in Deutschland, wenn demokratische Parteien ihre Unfähigkeit, Wähler zu überzeugen, durch Verbotsverfahren zu kompensieren versuchen.

Der Verfassungsschutz als politisches Instrument?

Besonders bedenklich erscheint die Rolle des Verfassungsschutzes in diesem Zusammenhang. Die Behörde, die eigentlich neutral und überparteilich agieren sollte, wird zunehmend als Instrument im politischen Kampf wahrgenommen. Wenn der SPD-Vorsitzende Klingbeil erklärt, der Verfassungsschutz habe bestätigt, "was wir schon immer gewusst haben", dann wirft das Fragen nach der Unabhängigkeit dieser Institution auf.

Interessant ist auch ein Blick auf die finanziellen Mittel, die für V-Leute aufgewendet werden. Wie aus einer kleinen Anfrage der AfD hervorgeht, gab allein der Landesverfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern von 2015 bis 2025 über eine Million Euro für die Honorare von V-Leuten aus. Man darf sich fragen, inwieweit diese Gelder dazu beitragen, ein objektives Bild der beobachteten Organisationen zu zeichnen - oder ob hier möglicherweise auch Strukturen geschaffen werden, die der politischen Agenda dienen.

Die wahren Herausforderungen werden ignoriert

Während sich die Große Koalition mit Verbotsphantasien beschäftigt, bleiben die eigentlichen Probleme des Landes ungelöst. Die zunehmende Kriminalität, die gescheiterte Migrationspolitik, die wirtschaftlichen Herausforderungen - all das wird ausgeblendet zugunsten eines Kampfes gegen eine demokratisch legitimierte Opposition. Es ist bezeichnend, dass man lieber über Verbote diskutiert, als sich mit den Ursachen für den Erfolg der AfD auseinanderzusetzen.

Die Bürger, die sich Sorgen um die Zukunft ihres Landes machen, werden mit solchen Manövern kaum zurückzugewinnen sein. Im Gegenteil: Das Vorgehen der etablierten Parteien dürfte viele in ihrer Skepsis gegenüber dem politischen Establishment bestärken. Wenn die selbsternannten "Verteidiger von Demokratie und Verfassung", wie Klingbeil sich und seine Partei bezeichnet, zu solchen Mitteln greifen müssen, dann stellt sich die Frage, wer hier eigentlich die größere Gefahr für die Demokratie darstellt.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Sollte es tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommen, würde dies einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Wo zieht man die Grenze? Welche Partei könnte als nächstes ins Visier geraten, wenn sie den etablierten Kräften zu unbequem wird? Die Geschichte lehrt uns, dass der Missbrauch staatlicher Macht oft schleichend beginnt - immer mit den besten Absichten und immer zum Schutz der Demokratie.

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht, sollte es zu einem Verfahren kommen, die hohen Hürden für ein Parteiverbot ernst nimmt und nicht zum Handlanger politischer Interessen wird. Die Demokratie lebt vom Wettstreit der Ideen, nicht von der Ausschaltung unliebsamer Konkurrenz. Wer das nicht versteht, hat die Grundprinzipien unserer freiheitlichen Ordnung nicht begriffen.

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