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01.08.2025
12:32 Uhr

Irisches Berufungsgericht bestätigt Urteil gegen MMA-Kämpfer McGregor

Das irische Berufungsgericht hat am Donnerstag sämtliche Einsprüche des Mixed-Martial-Arts-Kämpfers Conor McGregor gegen ein Zivilurteil vom vergangenen November zurückgewiesen. Der 36-Jährige war damals zur Zahlung von knapp 250.000 Euro Schadensersatz an Nikita Hand verurteilt worden, die ihm sexuelle Übergriffe vorgeworfen hatte.

Gericht sieht keine Verfahrensfehler

Die drei Richter des Berufungsgerichts in Dublin ließen keinen der von McGregors Anwälten vorgebrachten Berufungsgründe gelten. Die Verteidigung hatte argumentiert, der erstinstanzliche Richter habe die Jury fehlerhaft instruiert, indem er von "Körperverletzung" statt von "sexueller Nötigung" gesprochen habe. Richter Brian O'Moore wies diese Argumentation zurück und stellte klar, dass die Jury sehr wohl verstanden habe, dass es um Vergewaltigungsvorwürfe ging.

Auch der zweite Haupteinwand der Verteidigung fand kein Gehör. McGregors Anwälte hatten kritisiert, dass während des Kreuzverhörs seine "Kein Kommentar"-Antworten bei der polizeilichen Vernehmung thematisiert werden durften. Das Berufungsgericht sah darin jedoch keinen Verfahrensfehler.

Die Vorwürfe vom Dezember 2018

Der Fall geht auf den 9. Dezember 2018 zurück. Hand hatte vor Gericht ausgesagt, sie und eine Freundin hätten nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier Kontakt zu McGregor aufgenommen, den sie bereits kannte. Der Kampfsportler habe sie zu einer Party in ein Penthouse eines Dubliner Hotels gefahren, wo Drogen und Alkohol konsumiert worden seien.

"Zu jedem Überlebenden da draußen: Ich weiß, wie schwer es ist, aber bitte lasst euch nicht zum Schweigen bringen... Ihr verdient es, gehört zu werden, ihr verdient auch Gerechtigkeit. Heute kann ich endlich weitermachen und versuchen zu heilen."

Diese bewegenden Worte sprach Nikita Hand nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude. Sie hatte dem Gericht geschildert, McGregor habe sie in ein Schlafzimmer des Penthouses gebracht und sie dort sexuell missbraucht. Der Anwalt der Klägerin verwies darauf, dass ein Arzt in der Behandlungseinheit für Opfer sexueller Gewalt am Tag nach dem mutmaßlichen Übergriff so besorgt über ihre Verletzungen gewesen sei, dass er angeordnet habe, diese fotografisch zu dokumentieren.

McGregors Version der Ereignisse

Der MMA-Star, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, hatte die Vorwürfe stets bestritten. Er behauptete, es habe sich um "vollständig einvernehmlichen Sex" gehandelt und wies auch zurück, für die bei Hand festgestellten Verletzungen verantwortlich zu sein.

Das aktuelle Urteil des Berufungsgerichts dürfte nun einen Schlussstrich unter diesen langwierigen Rechtsstreit ziehen. Für McGregor, einst einer der schillerndsten Figuren im Kampfsport, bedeutet dies nicht nur einen finanziellen Verlust, sondern auch einen weiteren Imageschaden in einer ohnehin schon von Kontroversen geprägten Karriere.

Ein Signal für andere Betroffene?

Der Fall wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich Opfer sexueller Gewalt im Rechtssystem gegenübersehen. Dass Hand trotz der Prominenz ihres Gegners den Mut aufbrachte, vor Gericht zu ziehen und letztlich Recht bekam, könnte anderen Betroffenen Mut machen. Gleichzeitig zeigt der Fall aber auch, wie langwierig und belastend solche Verfahren sein können - fast sieben Jahre liegen zwischen dem mutmaßlichen Vorfall und dem nun rechtskräftigen Urteil.

In einer Zeit, in der die Glaubwürdigkeit von Institutionen zunehmend hinterfragt wird, sendet das irische Justizsystem mit diesem Urteil zumindest ein klares Signal: Auch Prominente müssen sich für ihr Handeln verantworten. Ob dies allerdings ausreicht, um das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig zu stärken, bleibt abzuwarten. Die gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit sexueller Gewalt und die Rechte von Opfern wird jedenfalls weitergehen müssen.

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