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Kettner Edelmetalle
15.12.2025
20:55 Uhr

Impfschaden vor Gericht: BGH könnte AstraZeneca-Opfern neue Hoffnung geben

Eine Zahnärztin kämpft seit Jahren um Gerechtigkeit – und nun deutet sich am höchsten deutschen Zivilgericht eine überraschende Wende an. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelte am Montag über einen Fall, der exemplarisch für das Schicksal tausender Menschen steht, die nach einer Corona-Impfung mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen zu kämpfen haben.

Der Fall: Vollständiger Hörverlust nach Vaxzevria-Impfung

Die Klägerin, eine Zahnärztin, verlor im März 2021 – kurz nach ihrer Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin Vaxzevria – vollständig das Gehör auf einem Ohr. Sie fordert vom britisch-schwedischen Pharmakonzern mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld sowie umfassende Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs. „Ich bin mir einfach total sicher, dass die Impfung die Ursache war", erklärte sie vor Gericht. Die Berufsgenossenschaft habe den Impfschaden bereits anerkannt.

Die Vorinstanzen – das Landgericht Mainz und das Oberlandesgericht Koblenz – hatten die Klage abgewiesen. Das OLG berief sich dabei unter anderem auf die Europäische Arzneimittelagentur, die dem Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis attestiert hatte. Doch nun könnte sich das Blatt wenden.

BGH-Richter signalisiert Zweifel an bisheriger Rechtsprechung

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters ließ durchblicken, dass die Einschätzung des Oberlandesgerichts möglicherweise vorschnell gewesen sein könnte. Die Anforderungen an den Auskunftsanspruch dürfe man nicht zu hoch ansetzen, deutete er an. Entscheidend sei die Plausibilität des Zusammenhangs zwischen Impfung und Schaden.

Besonders brisant: Wenn der Auskunftsanspruch zu Unrecht abgelehnt worden sei, könnte auch die Begründung für die Ablehnung des Schadensersatzanspruchs unzureichend sein. Der Fall müsste dann womöglich komplett neu aufgerollt werden. Die Entscheidung soll am 9. März verkündet werden.

AstraZeneca verteidigt sich mit Statistiken

Der Anwalt des Pharmakonzerns argumentierte mit dem „überragenden Nutzen" der Impfung. Zum Zeitpunkt der endgültigen Zulassung seien weltweit 2,3 Milliarden Impfdosen verabreicht worden, bei weniger als 2.000 Verdachtsfällen mit Hörproblemen. „Die Empirie belegt glasklar: Das Risiko ist verschwindend gering", so seine Verteidigung.

Doch was nützen Statistiken demjenigen, der zu den Betroffenen gehört? Die Klägerin zeigte sich nach der Verhandlung jedenfalls optimistisch: Diese habe ihr „ein bisschen Vertrauen in die Gerechtigkeit zurückgegeben".

Die erschreckende Bilanz der Corona-Impfkampagne

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Fast 200 Millionen Impfdosen wurden während der Pandemie in Deutschland verabreicht. Bis Ende 2024 gingen beim Paul-Ehrlich-Institut rund 350.000 Meldungen über Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen ein. Bei den Versorgungsämtern wurden bis Mitte 2025 etwa 14.200 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden bearbeitet – bei 573 Personen wurden dauerhafte Impfschäden anerkannt.

Man muss sich diese Zahl auf der Zunge zergehen lassen: Hunderte Menschen mit anerkannten dauerhaften Gesundheitsschäden – und das sind nur die Fälle, in denen der schwierige Kausalitätsnachweis gelang. Wie viele Betroffene scheiterten an den hohen bürokratischen Hürden?

Ärzte haften nicht – aber wer dann?

Der BGH hatte bereits im Oktober klargestellt, dass impfende Ärzte für nachgewiesene Impfschäden nicht persönlich haften. Die Coronavirus-Impfverordnung habe deren Spielraum so weit vorgezeichnet, dass sie faktisch als „Verwaltungshelfer" agiert hätten. Schadensersatzansprüche seien daher an den Staat zu richten.

Im aktuellen Verfahren geht es nun um die Frage, ob auch die Hersteller selbst zur Verantwortung gezogen werden können. Das Arzneimittelgesetz sieht in Paragraf 84 eine Gefährdungshaftung vor und stellt sogar eine Kausalitätsvermutung auf. Doch in der Praxis scheitern die meisten Klagen am schwierigen Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs.

Ein Impfstoff mit bewegter Geschichte

Bereits im März 2021 hatte die Ständige Impfkommission wegen möglicher thromboembolischer Nebenwirkungen Bedenken geäußert. Anfang April wurde die Empfehlung auf Personen über 60 Jahre beschränkt. Im Frühjahr 2024 nahm AstraZeneca den Impfstoff schließlich aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt – ein stilles Eingeständnis?

Dieser Fall könnte wegweisend sein für tausende Betroffene, die während der Pandemie dem gesellschaftlichen und politischen Druck nachgaben und sich impfen ließen. Die Aufarbeitung der Corona-Politik steht noch am Anfang – und sie ist bitter nötig.

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