
Hunderte Tarnprofile: Verfassungsschutz mischt sich unter die Nutzer

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg ist in sozialen Netzwerken mit mehreren hundert getarnten Profilen unterwegs. Das geht aus einer Antwort des Landesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Chris Hegel und Stephan Schwarz hervor. Die meisten Konten dienten demnach nur dem Mitlesen – doch eine zweistellige Zahl arbeitet aktiv unter falscher Identität.
Die Zahlen, die das Ministerium nennt – und die es verschweigt
Von einem „mittleren dreistelligen Bereich“ spricht das Ministerium bei jenen Accounts, die angeblich ausschließlich der offenen Informationsbeschaffung dienen. Sie würden „lediglich zu Lese- und Recherchezwecken“ genutzt.
Die Logik der Landesregierung: Weil dabei kein Vertrauen eines Gegenübers gezielt ausgenutzt werde, handele es sich nicht um ein nachrichtendienstliches Mittel. Klingt sauber. Ist aber Definitionssache.
Denn daneben existiert eine zweite Kategorie: virtuelle Identitäten zur verdeckten Informationsbeschaffung, laut Antwort in einer „wesentlich niedrigeren Zahl im unteren zweistelligen Bereich“. Hier dürfen Mitarbeiter des Amtes unter falscher Identität auftreten – und das Vertrauen ihres Gegenübers ausnutzen.
Wenn Beitritte in Chatgruppen nicht einmal aktenkundig werden
Besonders bemerkenswert ist ein Eingeständnis in der Antwort: Tarnprofile des Landesamtes treten Gruppen in sozialen Netzwerken und Chatgruppen bei. Und nicht jeder dieser Beitritte wird dokumentiert.
„Nicht jeder Beitritt eines sogenannten Fake-Accounts zu einer Gruppe in sozialen Netzwerken oder einer Chatgruppe wird aktenkundig gemacht“
Das gelte etwa dann, wenn es zu keiner Kommunikation komme und keine relevanten Erkenntnisse anfielen. Wie viele Gruppenbeitritte auf reine Rechercheprofile und wie viele auf verdeckte Identitäten entfallen, bleibt offen. Eigene Gruppen habe das Amt seit 2015 nicht gegründet.
Schwerpunkte der Internetarbeit sind demnach Facebook, Instagram, Telegram und TikTok. Wie sich die Profile auf die Plattformen verteilen und welche Beobachtungsbereiche – Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus – wie stark bespielt werden, bleibt geheim. Eine Gefahr für die öffentliche Wahrnehmung von Extremismus im Netz sieht das Amt in seinen Tarnkonten nach eigener Einschätzung nicht.
Erst „Staatswohl“, dann doch Zahlen – was den Sinneswandel erklärt
Noch im Juli 2025 hatte dieselbe Landesregierung jede Zahl verweigert: Eine Beantwortung sei „aus Gründen des Staatswohls nicht möglich“. Auffällig ist, was sich seither juristisch getan hat.
Bereits im November 2024 hatte der Thüringer Verfassungsgerichtshof eine pauschale Geheimhaltung beanstandet und verlangt, zumindest aggregierte Zahlen zu virtuellen Accounts offenzulegen. Stuttgart erklärte damals, das Urteil binde die Landesregierung nicht unmittelbar. Im Juli dieses Jahres stellte dann das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern fest, dass die dortige Landesregierung mit ihrer Auskunftsverweigerung das parlamentarische Fragerecht verletzt habe – Medienberichten zufolge ein Teilerfolg für einen AfD-Abgeordneten.
Ende 2025 wurde zudem das baden-württembergische Nachrichtendienstrecht neu gefasst; die offene Informationsbeschaffung im Netz stützt sich nun auf Paragraf fünf des Landesverfassungsschutzgesetzes.
Warum das mehr ist als eine Fußnote
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Vorgang vor allem eines: Auskünfte an gewählte Abgeordnete fließen offenbar erst, wenn Gerichte den Druck erhöhen. Ein Nachrichtendienst braucht in einer wehrhaften Demokratie Werkzeuge – aber er braucht ebenso Kontrolle, die diesen Namen verdient. Kritiker mahnen seit Langem, dass jede Schutzbehauptung mit dem Etikett „Staatswohl“ die parlamentarische Kontrolle aushöhlen kann.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.
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