
Hitlergruß-Streit um AfD-Plakat: Jetzt ist Möller vorbestraft!

Zwei Eltern, erhobene Arme, drei Kinder auf dem Sofa, und am Ende ein Vorstrafenregister. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller verworfen. Die Geldstrafe von 11.600 Euro wegen eines Wahlplakats aus dem Jahr 2024 ist damit rechtskräftig.
Karlsruhe winkt das Urteil durch
Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat hat nach eigener Mitteilung im Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) keine Rechtsfehler zum Nachteil des Politikers gefunden. Beschlossen wurde das bereits am 13. Oktober, öffentlich gemacht hat das Gericht es erst an diesem Montag.
Bei einer Revision verhandelt der BGH den Fall nicht noch einmal. Er prüft nur, ob die Vorinstanz das Recht richtig angewendet hat. Was das Landgericht als Sachverhalt festgestellt hat, bleibt also stehen.
Das Landgericht hatte Möller am 17. Februar zu 100 Tagessätzen zu je 116 Euro verurteilt. Weil das mehr als 90 Tagessätze sind, kommt die Strafe ins Führungszeugnis. Möller gilt damit offiziell als vorbestraft.
Ein gespiegeltes Foto und viel Interpretation
Auf dem Plakat bilden ein Mann und eine Frau mit ihren Armen ein Dach über drei Kindern. Darüber steht: „Wir schützen Eure Kinder". Das Bildmotiv stammt ursprünglich aus dem Internet und wurde gespiegelt. Deshalb hebt der links stehende Mann seinen rechten Arm fast gerade nach oben.
Das Landgericht sah in dieser Armhaltung eine Geste, die dem Hitlergruß „zum Verwechseln ähnlich" sei. Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs stellt solche Grußformen den verbotenen Originalen gleich. Möglich sind bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Möller die Ähnlichkeit erkannt. Trotzdem habe er rund 50 Plakate drucken und in Frankfurt (Oder) aufhängen lassen.
Angezeigt hatte das Plakat bereits im Sommer 2024 die Kreisvorsitzende der Linken, Anja Kreisel. Im August 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Möller und den verantwortlichen Grafiker, Ende Januar 2026 begann der Prozess. Der Werbegrafiker wurde im Februar freigesprochen. Verurteilt wurde also allein der Politiker, der das Motiv in Auftrag gegeben hatte, und nicht der Grafiker, der es gestaltet hatte.
Möller weist jede Absicht zurück
Möller hat die Vorwürfe immer bestritten. Das Plakat solle zeigen, wie Eltern ihre Kinder beschützen, mehr nicht. Gegenüber t-online sagte er damals:
„Eine Provokation schließen wir aus."
Nach dem Urteil des Landgerichts erklärte sein Anwalt Medienberichten zufolge, die Entscheidung werde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Damit lag er falsch. Der AfD-Landesvorsitzende René Springer hatte nach dem Urteil sogar öffentlich bezweifelt, dass die Justiz unabhängig sei.
Wo endet Symbolik, wo beginnt Strafbarkeit?
Rein juristisch ist der Fall jetzt erledigt. Politisch bleibt er umstritten. Viele Bürger dürften sich fragen, wie ein Familienmotiv mit eindeutig schützender Botschaft vor Gericht landen konnte. Für Kritiker zeigt der Fall, wie stark im politischen Wahlkampf inzwischen nicht nur Aussagen, sondern einzelne Gesten auf den Prüfstand kommen.
Aus Sicht unserer Redaktion geht es dabei nicht darum, verbotene NS-Symbole zu verharmlosen. Paragraf 86a hat gute historische Gründe. Trotzdem muss man fragen, ob ein gespiegeltes Stockfoto einen Abgeordneten zum Vorbestraften machen sollte. Klar ist jedenfalls: Im Wahlkampf zählt künftig jeder Pixel. Und politische Gegner schauen genau hin.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder.
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