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Kettner Edelmetalle
22.06.2026
17:53 Uhr

Heizungs-Wende mit Gefälligkeitsgutachten: Wie sich die Union ihr eigenes Gesetz schönrechnen lässt

Es ist ein altbekanntes Schauspiel in der deutschen Politik: Wer ein Gesetz durchdrücken will, beauftragt im Zweifel ein Gutachten, das die gewünschte Antwort schon im Auftragstitel mitliefert. Die CDU/CSU-Fraktion macht es nun beim umstrittenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nicht anders. Ein von der Unionsfraktion selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt – welch Überraschung – zu dem Schluss, dass das neue Heizungsgesetz verfassungskonform sei.

Wenn der Auftraggeber sich das Ergebnis bestellt

Verfasst wurde das Papier vom Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Sein zentrales Argument: Das gesetzliche Klimaneutralitätsziel werde durch die Reform „nicht strukturell unterlaufen". Man höre und staune. Da gibt eine Fraktion ein Gutachten in Auftrag, um die verfassungsrechtliche Haltbarkeit des eigenen Gesetzesvorhabens zu untermauern – und das Resultat fällt prompt zu ihren Gunsten aus. Wer hätte das gedacht?

Pielow argumentiert, der berühmte Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 begründe „kein absolutes Verbot einzelner Rücknahmen von Klimaschutzinstrumenten". Die Karlsruher Richter hätten sich seinerzeit lediglich mit der Verteilung der bis 2045 zu reduzierenden Gesamt-Emissionsmengen befasst – also mit der großen Linie, der sogenannten Makro-Ebene. Über konkrete Einzelmaßnahmen auf der „Mikro-Ebene" jedoch hätten die Verfassungsrichter eben nicht entschieden.

Die „Bio-Treppe" – ein bürokratisches Wortungetüm

Besonders kurios mutet der Begriff der „Bio-Treppe" an, mit der der Gesetzgeber laut Gutachten seinen weiten Gestaltungsspielraum wahre und die Emissionslasten „generationengerecht" verteile. Es löse, so das Gutachten weiter, weder eine verfassungsrechtlich unzumutbare „Vollbremsung" aus, noch ein Defizit an Transformationsdruck. Auch ein Verstoß gegen die EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie EPBD sei nicht gegeben.

Ein Gutachten der eigenen Fraktion, das die eigene Politik für rechtmäßig erklärt – das ist ungefähr so überraschend wie ein Metzger, der Fleisch empfiehlt.

Was vom Heizungs-Drama wirklich übrig bleibt

Man erinnere sich: Das ursprüngliche Heizungsgesetz aus der Ära der gescheiterten Ampel-Koalition war ein bürokratisches Monstrum, das Millionen deutsche Eigentümer in Angst und Schrecken versetzte. Wärmepumpenzwang, undurchsichtige Fristen, drohende Kosten in fünfstelliger Höhe – die grüne Verbotsmaschinerie lief auf Hochtouren. Dass nun ausgerechnet die Union, einst angetreten als Korrektiv dieser planwirtschaftlichen Anwandlungen, sich selbst die Verfassungsmäßigkeit ihrer Reform bescheinigen lässt, hinterlässt einen schalen Beigeschmack.

Denn die entscheidende Frage bleibt offen: Wer trägt am Ende die Lasten? Es sind, wie so oft, der deutsche Hauseigentümer, der Mieter, der ganz normale Bürger, der die Zeche für ambitionierte Klimaziele und politische Prestigeprojekte zahlen muss. Während sich Politiker und beauftragte Gutachter über Makro- und Mikro-Ebenen verständigen, fragt sich der Häuslebauer schlicht, ob er sich die nächste Heizung überhaupt noch leisten kann.

Verfassungskonform – aber ist es auch klug?

Selbst wenn das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben sollte: Verfassungskonformität ist nicht gleichbedeutend mit Vernunft. Ein Gesetz kann rechtlich einwandfrei und politisch dennoch ein Desaster sein. Die wahre Prüfung erfolgt nicht in Karlsruhe, sondern an den Heizkörpern der Republik – und im Geldbeutel der Bürger.

In Zeiten, in denen die Inflation durch milliardenschwere Schuldenpakete und im Grundgesetz verankerte Klimaziele weiter angeheizt wird, gewinnt die Frage nach echter Vermögenssicherung zunehmend an Bedeutung. Wer sein hart erspartes Vermögen nicht der schleichenden Geldentwertung und politischer Planungsunsicherheit überlassen möchte, tut gut daran, über krisenfeste Sachwerte nachzudenken. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte bewiesen, dass sie als wertstabiler Anker dienen können – unabhängig davon, welches Gutachten gerade welche politische Entscheidung legitimiert.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Für rechtliche oder steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater. Ebenso handelt es sich nicht um eine Anlageberatung. Jeder Anleger ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte vor einer Investition eigenständig recherchieren.

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