
Heino zieht gegen AfD-Politiker vor Gericht: Viertelmillion Euro für unerlaubte Wahlwerbung

Es ist eine Geschichte, die so skurril klingt, dass man sie kaum erfinden könnte – und doch spielt sie sich gerade in der brandenburgischen Uckermark ab. Der 87-jährige Schlagersänger Heino, seit Jahrzehnten eine Institution der deutschen Volksmusik, hat über seinen Anwalt eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 250.000 Euro gegen einen AfD-Lokalpolitiker eingereicht. Der Grund: unerlaubte politische Vereinnahmung seines Namens und seiner Musik für den Landtagswahlkampf.
Ein Social-Media-Post mit teuren Folgen
Was war geschehen? Der AfD-Landratskandidat Felix Teichner, der in der Uckermark gegen die CDU-Kandidatin Karina Dörk antritt, hatte auf den offiziellen Kanälen seiner Partei einen Beitrag veröffentlicht, in dem er mit dem Satz warb: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!" Garniert wurde diese gewagte Behauptung mit dem Slogan „Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark" – eine offenkundige Anspielung auf Heinos legendären Hit „Blau blüht der Enzian". Im Hintergrund des Postings sei zudem ein Ausschnitt des Liedes zu hören gewesen. Eine Genehmigung dafür? Fehlanzeige.
Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass hier gleich mehrere rote Linien überschritten wurden. Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, das Recht am eigenen Namen – all das scheint dem ambitionierten Lokalpolitiker in seinem Eifer entgangen zu sein. Es ist diese Art von dilettantischem Aktionismus, die einer Partei, die sich als professionelle politische Kraft etablieren möchte, immer wieder zum Verhängnis wird.
Heinos Anwalt macht kurzen Prozess
Noch am Freitagabend, als Heino von dem Posting erfuhr, schaltete er seinen Anwalt Dirk Strohmenger ein. Dieser forderte Teichner und den AfD-Kreisverband Uckermark per Schreiben auf, umgehend eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Werbung sofort zu entfernen. Die Forderung von 250.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte kam obendrauf.
„Unser Mandant legt Wert auf die Feststellung, dass er jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt und insbesondere Sie nicht wählen würde, wenn er denn könnte."
So heißt es unmissverständlich in dem anwaltlichen Schreiben. Weiter werde argumentiert, dass Heino ein „unabsehbarer Reputationsschaden" entstanden sei, da in der Öffentlichkeit die Falschbehauptung verankert bleibe, der Sänger unterstütze die AfD.
Konservative Werte sind nicht gleich Parteizugehörigkeit
Heino selbst bezeichnete die Aktion als „Unverschämtheit". Bei seinen Konzerten sei zwar jeder willkommen, unabhängig von seiner politischen Überzeugung, doch diese ungefragte Vereinnahmung gehe ihm „eindeutig zu weit". Sein Manager Helmut Werner ergänzte, es wundere ihn nicht, dass ausgerechnet die AfD auf Heino setze. Der Sänger singe auf seiner Tournee „Made in Germany" deutsche Volkslieder und auch die Nationalhymne – und werde deshalb von manchen bereits „in die rechte Ecke gestellt".
Hier offenbart sich ein grundsätzliches Problem unserer Zeit: Wer sich zu deutschen Volksliedern, zur Nationalhymne und zu konservativen Werten bekennt, wird reflexartig politisch eingeordnet. Diese automatische Gleichsetzung von Heimatliebe und Traditionsbewusstsein mit einer bestimmten Parteizugehörigkeit ist nicht nur intellektuell unredlich, sondern auch gefährlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Konservative Werte sind kein Alleinstellungsmerkmal einer einzelnen Partei – sie sind das Fundament, auf dem dieses Land einst aufgebaut wurde und das von der politischen Mitte über Jahrzehnte hinweg sträflich vernachlässigt worden ist.
Der AfD-Politiker zeigt sich „überrascht"
Felix Teichner reagierte auf die Klage mit einer Mischung aus Verwunderung und Trotz. Er sei selbst Fan des Sängers und habe ihn zuletzt auf zwei Konzerten besucht. Die Aussage sei im Konjunktiv gehalten worden, es handele sich also um keine Tatsachenbehauptung. Die 250.000 Euro könne er „nie abbezahlen", weshalb sich Heinos Anwalt überlegen solle, „hier mit Kanonen auf Spatzen zu schießen".
Ob der Konjunktiv den AfD-Politiker tatsächlich vor rechtlichen Konsequenzen schützt, dürfte fraglich sein. Denn der Kontext des Postings – die Verwendung von Heinos Namen, seinem Hit und dem musikalischen Ausschnitt – lässt wenig Raum für Interpretationsspielraum. Hier wurde ganz offensichtlich der Eindruck erweckt, der Schlagersänger stehe hinter der Kandidatur Teichners. Dass dies ohne jede Absprache geschah, zeugt von einer bemerkenswerten Naivität – oder schlicht von Unprofessionalität.
Ein Lehrstück in politischer Kommunikation
Der Fall ist mehr als eine kuriose Randnotiz aus dem brandenburgischen Kommunalwahlkampf. Er ist ein Lehrstück darüber, wie politische Kommunikation nicht funktionieren sollte. Wer Prominente für seine Zwecke einspannen möchte, muss vorher fragen – so einfach ist das. Diese Grundregel gilt für jede Partei, ob links, rechts oder in der Mitte. Dass ausgerechnet ein Lokalpolitiker, der sich vermutlich als besonders clever empfand, nun mit einer Viertelmillion Euro Schmerzensgeldforderung konfrontiert wird, hat eine gewisse Ironie.
Ob die geforderte Summe am Ende tatsächlich in dieser Höhe gezahlt werden muss, steht auf einem anderen Blatt. Erfahrungsgemäß einigen sich die Parteien in solchen Fällen auf einen Vergleich. Doch selbst wenn es zu einer deutlich niedrigeren Zahlung kommt – der politische Schaden für Teichner und seinen Kreisverband ist bereits angerichtet. Statt über Inhalte und Sachthemen zu sprechen, dominiert nun eine peinliche Urheberrechts-Posse den Wahlkampf in der Uckermark.
Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass in der deutschen Politik – auf allen Ebenen und in allen Parteien – immer wieder handwerkliche Fehler passieren, die vermeidbar gewesen wären. Wer regieren oder auch nur einen Landkreis führen möchte, sollte zumindest die Grundlagen des Persönlichkeitsrechts kennen. Alles andere ist, um es mit den Worten eines Kommentators zu sagen, schlicht „stümperhaft".

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