
Hände weg vom Grundgesetz: Landkreise stoppen SPD-Klimaplan

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Achim Brötel (CDU), stellt sich offen gegen die Pläne der SPD, die „Klimaanpassung“ als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Solche Debatten führten „ganz sicher nicht weiter“, sagte der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises den Funke-Medien. Der Streit fällt mitten in die Vorbereitungen der Kabinettsklausur in Neuhardenberg.
„Organisierte Verantwortungslosigkeit“ statt klarer Zuständigkeit
Brötels Kritik ist scharf und im Kern ordnungspolitisch: Er fürchte „noch mehr organisierte Verantwortungslosigkeit“ und ein „Verwischen“ von Zuständigkeiten. Wer alles zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt, macht am Ende niemanden mehr verantwortlich.
Sein Gegenvorschlag klingt unspektakulär – und ist genau deshalb bemerkenswert: klare Regelungen und eine auskömmliche Finanzierung von Landkreisen und Gemeinden. Dann könnten die Kommunen selbst entscheiden, wofür sie das Geld einsetzen. Vor Ort weiß man in der Regel besser, ob ein Schulgebäude saniert oder ein Park bewässert werden muss, als ein Referat in Berlin.
Damit widerspricht Brötel nicht nur Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), sondern auch Städtetagspräsident Burkhard Jung (SPD), der vor allem „strukturell unterfinanzierten Kommunen“ helfen will. Die kommunale Familie ist gespalten.
Was die SPD wirklich vorhat
Berichten zufolge fordern gleich mehrere SPD-geführte Ressorts unter Federführung des Umweltministeriums, Klimaanpassung und Naturschutz noch in dieser Legislaturperiode als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ins Grundgesetz zu schreiben. Als Beispiele werden Hitze- und Hochwasserschutz, mehr Bäume und Grünflächen genannt.
In einem Papier aus dem Bundesumweltministerium sollen zudem „klimatische Hotspots“ besonders berücksichtigt werden. Verfasser ist Medienberichten zufolge Jochen Flasbarth, früher Präsident des Umweltbundesamtes, heute Staatssekretär bei Schneider.
Pikant: Auch der Bundesrechnungshof hatte die Förderpläne des Ministeriums kritisiert. Die geplante Verfassungsänderung soll dieses Votum, so der Bericht, gerade entkräften. Wenn die Kontrolleure stören, ändert man eben die Regeln? Für Kritiker ist das ein bedenkliches Signal.
Die Zwei-Drittel-Falle
Schneider will seinen Entwurf noch in diesem Jahr vorlegen; der Bund solle „eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben“ erhalten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zur Umweltministerkonferenz im November einen Formulierungsvorschlag liefern.
Doch Grundgesetzänderungen brauchen eine Zwei-Drittel-Mehrheit – 420 von 630 Abgeordneten. Ohne Grüne und Linke geht für die Koalition rechnerisch nichts. Beide unterstützen das Anliegen inhaltlich, sehen im SPD-Vorstoß aber auch parteipolitisches Kalkül.
Aus der Union kommt Skepsis: Staatsminister Philipp Amthor verweist darauf, dass der Bund bereits heute erhebliche Mittel bereitstelle – auch aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Unionsfraktionsvize Günter Krings warnte vor „Abgrenzungsfragen“, die Juristen jahrelang beschäftigen könnten.
Verfassung als Wunschzettel?
Erst im Zuge des 500-Milliarden-Sondervermögens wurde eine Formulierung zur Klimaneutralität bis 2045 ins Grundgesetz aufgenommen. Die SPD deutet sie als Staatsziel, Unionspolitiker wie Amthor und Kanzler Friedrich Merz widersprechen dieser Lesart.
Aus Sicht unserer Redaktion zeigt sich hier ein Muster: Statt Zuständigkeiten zu ordnen und Kommunen ordentlich auszustatten, wandert jedes politische Lieblingsprojekt in die Verfassung – finanziert über neue Schulden, die spätere Generationen tragen. Wer sein Vermögen gegen die Folgen dauerhaft steigender Staatsausgaben absichern will, zieht neben Sachwerten traditionell auch physische Edelmetalle als Beimischung in Betracht.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er gibt die Einschätzung der Redaktion auf Basis der vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren.

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