
Grüne Haßelmann wirft Union "Führungsversagen" vor und wittert rechte Verschwörung
Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, hat in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" schwere Vorwürfe gegen die Union erhoben. Im Streit um die gescheiterte Wahl der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin sprach sie von einem "eklatanten Führungsversagen" der Christdemokraten und witterte eine von "rechtsextremen Kräften" orchestrierte Kampagne.
Sexismus-Vorwurf als politische Waffe
Haßelmann, die bereits in der Vergangenheit eine angeblich sexistisch motivierte "Diffamierungskampagne" gegen Brosius-Gersdorf ins Spiel gebracht hatte, legte bei Lanz nach. Mit bemerkenswerter Vehemenz verteidigte sie die umstrittene Juristin als "exzellente" Kandidatin, die "radikal beim Grundgesetz" stehe. Besonders pikant: Die Grünen-Politikerin erklärte wörtlich, sie habe "kein Interesse mehr daran, dass mir Männer diese Welt erklären" - ein Satz, der die sachliche Debatte über verfassungsrechtliche Positionen auf die Ebene des Geschlechterkampfes herabzieht.
Die Realität sieht freilich anders aus: Die Bedenken gegen Brosius-Gersdorf entzündeten sich an deren wissenschaftlichen Positionen zur Menschenwürde ungeborenen Lebens - ein Thema, das für viele Abgeordnete der Union eine Gewissensfrage darstellt. Dass Haßelmann diese legitimen Einwände als Teil einer sexistischen Kampagne brandmarkt, offenbart die argumentative Schwäche ihrer Position.
Die Mär von der rechten Verschwörung
Noch abenteuerlicher wird Haßelmanns Argumentation, wenn sie "rechtsextreme, rechtspopulistische und autoritäre Kräfte" beschuldigt, das Bundesverfassungsgericht "anzugreifen". Diese Rhetorik folgt einem bekannten Muster: Wer nicht die Kandidaten der rot-grünen Koalition durchwinkt, wird kurzerhand zum Verfassungsfeind erklärt. Dabei ist es gerade die demokratische Pflicht der Abgeordneten, Kandidaten für das höchste deutsche Gericht sorgfältig zu prüfen.
Auf die Nachfrage des CDU-Politikers Christoph Ploß, welche Kampagne denn konkret gemeint sei und von wem sie ausgehe, blieb Haßelmann eine klare Antwort schuldig. Stattdessen verwies sie nebulös auf "die Berichterstattung" - ein klassisches Zeichen dafür, dass hier Verschwörungstheorien ohne Substanz verbreitet werden.
Artikel 38 als lästiges Hindernis?
Besonders entlarvend war Haßelmanns Umgang mit Artikel 38 des Grundgesetzes, der die Gewissensfreiheit der Abgeordneten garantiert. Während sie einerseits einräumte, dass dieser Artikel gelte, relativierte sie im gleichen Atemzug: Man sei ja "Mitglied einer Fraktionsgemeinschaft" und müsse in einen "Abwägungskorridor" eintreten. Diese Aussage offenbart ein problematisches Demokratieverständnis, in dem Fraktionsdisziplin über Gewissensentscheidungen gestellt wird.
Die Union hatte hingegen völlig zu Recht darauf verwiesen, dass nach dem Bekanntwerden von Brosius-Gersdorfs Positionen viele ihrer Abgeordneten die Wahl nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten. Dies ist kein "Führungsversagen", sondern gelebte parlamentarische Demokratie.
Die wahre Agenda wird sichtbar
Haßelmanns Auftritt bei Lanz macht deutlich, worum es der rot-grünen Koalition wirklich geht: Sie will das Bundesverfassungsgericht mit Richtern besetzen, die ihre ideologische Agenda teilen. Wer sich diesem Vorhaben widersetzt, wird mit den üblichen Kampfbegriffen überzogen - von "rechtsextrem" über "sexistisch" bis hin zu "Kampagne".
Dabei zeigt gerade die Debatte um Brosius-Gersdorf, wie wichtig eine sorgfältige Auswahl der Verfassungsrichter ist. Ihre Positionen zur Menschenwürde und zu grundlegenden ethischen Fragen müssen hinterfragt werden dürfen, ohne dass dies als Angriff auf die Demokratie diffamiert wird.
Die Grünen täten gut daran, ihre eigene Rolle kritisch zu hinterfragen. Wer jeden Widerspruch als "rechtsextreme Kampagne" brandmarkt und sachliche Kritik mit Sexismus-Vorwürfen zu ersticken versucht, schadet der demokratischen Kultur in unserem Land. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass ihre höchsten Richter nicht nach Parteibuch, sondern nach Eignung und verfassungstreuer Gesinnung ausgewählt werden.

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