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Kettner Edelmetalle
17.04.2026
06:48 Uhr

Grüne Doppelmoral: Hamburger Landesverband muss 130.000 Euro Sozialabgaben nachzahlen

Wasser predigen und Wein trinken – dieses Sprichwort könnte kaum besser auf die jüngste Enthüllung aus dem Hamburger Landesverband der Grünen passen. Die Partei, die sich stets als moralischer Kompass der Nation inszeniert und keine Gelegenheit auslässt, anderen Bürgern und Unternehmen finanzielle Pflichten aufzuerlegen, hat offenbar jahrelang bei den eigenen Sozialabgaben getrickst. Die Deutsche Rentenversicherung fordert nun satte 130.000 Euro zurück.

Aufwandsentschädigung statt Gehalt – ein bewährtes Modell?

Der Kern des Skandals ist so simpel wie dreist: Anstatt die Bezüge ihrer Landesvorsitzenden als das zu deklarieren, was sie offensichtlich waren – nämlich ein reguläres Gehalt –, verbuchten die Hamburger Grünen die Zahlungen kurzerhand als „Aufwandsentschädigung". Der Vorteil liegt auf der Hand: Keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Abgaben an die Rentenversicherung. Ein Trick, den sich jeder mittelständische Unternehmer in Deutschland nicht einmal im Traum erlauben könnte, ohne dass ihm die Steuerfahndung die Bürotür eintritt.

Betroffen sind der amtierende Landesvorsitzende Leon Alam, seine Co-Vorsitzende Selina Storm sowie die frühere Parteichefin Maryam Blumenthal, die mittlerweile als Senatorin für Wissenschaft und Gleichstellung in Hamburg amtiert. Blumenthal führte den Landesverband von 2021 bis 2025 gemeinsam mit Alam, bevor Storm ihre Nachfolge antrat.

Großzügige Erhöhung trotz fragwürdiger Rechtsgrundlage

Besonders pikant: Bereits 2022 hätte den Verantwortlichen klar sein müssen, dass die Konstruktion auf tönernen Füßen steht. Denn ausgerechnet in jenem Jahr trug Blumenthal einen Beschluss mit, der die sogenannte „Aufwandsentschädigung" um satte 30 Prozent auf 4.281 Euro brutto monatlich anhob. Welcher ehrenamtliche Aufwand rechtfertigt bitte eine solche Summe? Die aktuelle Doppelspitze erhält immerhin noch jeweils 3.567,50 Euro brutto – vor fünf Jahren seien es jeweils 400 Euro weniger gewesen.

Man muss kein Steuerexperte sein, um zu erkennen, dass monatliche Zahlungen in dieser Größenordnung weit über das hinausgehen, was gemeinhin unter einer Aufwandsentschädigung verstanden wird. Die Rentenversicherung sah das nach ihrer jüngsten Prüfung genauso und stufte die Zahlungen rückwirkend für den Zeitraum von 2020 bis 2025 als Gehalt ein.

Die bequeme Ausrede der Partei

Die Grünen versuchen sich nun in Schadensbegrenzung. Gegenüber der Presse rechtfertigte die Partei ihr Vorgehen mit dem Verweis darauf, dass die Deutsche Rentenversicherung die bisherige Praxis sowohl 2017 als auch 2020 bestätigt habe. Erst eine veränderte Rechtsprechung habe zu einem anderen Ergebnis geführt. Zudem habe man sich 2023 durch ein externes Gutachten absichern lassen. Ob dieses Gutachten den Namen verdient oder eher einer Gefälligkeitsexpertise gleichkommt, darf durchaus hinterfragt werden.

Die Nachzahlung von 130.000 Euro soll nun beim nächsten Parteitag durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden. Parteimitglieder fordern in einem Antrag, dass die Summe anteilig auf die drei betroffenen Politiker umgelegt wird. Doch die Parteispitze zeigt sich gnädig – mit den eigenen Leuten: Den Betroffenen wolle man nicht mehr als eine Rückzahlung von drei Monaten zumuten. Eine juristische Prüfung habe dies als möglich bewertet.

Doppelmoral als Geschäftsmodell

Dieser Vorfall reiht sich nahtlos ein in eine lange Liste grüner Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Dieselbe Partei, die seit Jahren unermüdlich höhere Steuern, strengere Regulierungen und mehr Umverteilung fordert, drückt sich bei den eigenen Sozialabgaben. Dieselbe Partei, die den Sozialstaat als heilige Kuh behandelt und jeden Unternehmer an den Pranger stellt, der auch nur einen Cent zu wenig abführt, betreibt bei sich selbst eine Konstruktion, die man bei jedem anderen als Sozialversicherungsbetrug bezeichnen würde.

Für einen normalen Handwerksbetrieb hätte ein solches Vorgehen vermutlich nicht nur eine Nachzahlung, sondern auch ein Strafverfahren nach sich gezogen. Doch bei den Grünen? Da spricht man von einem „Trick", einer „veränderten Rechtsprechung" und einem „Nachtragshaushalt". Die Selbstverständlichkeit, mit der hier über sechsstellige Beträge hinweggegangen wird, die letztlich der Solidargemeinschaft entzogen wurden, ist bezeichnend.

Es ist diese Art von institutionalisierter Heuchelei, die das Vertrauen der Bürger in die Politik nachhaltig zerstört. Wer anderen ständig Moral predigt, sollte zumindest den Anstand besitzen, sich selbst an die Regeln zu halten. Doch genau daran scheitern die Grünen – nicht zum ersten Mal und vermutlich auch nicht zum letzten Mal.

„Die Deutsche Rentenversicherung hat die bisherige Praxis sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2020 bestätigt." – Stellungnahme der Hamburger Grünen

Dass ausgerechnet eine Partei, die sich als Hüterin sozialer Gerechtigkeit versteht, jahrelang Sozialbeiträge umgangen hat, dürfte selbst hartgesottene Beobachter des politischen Betriebs noch überraschen. Oder vielleicht auch nicht. Denn wer die Geschichte der Grünen aufmerksam verfolgt, der weiß: Die Diskrepanz zwischen dem, was diese Partei von anderen verlangt, und dem, was sie selbst zu leisten bereit ist, war schon immer ihr eigentliches Markenzeichen.

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