
Grundrente nur für Pflichtversicherte: Bundessozialgericht zementiert Zwei-Klassen-System
Das Bundessozialgericht in Kassel hat gestern ein Urteil gefällt, das bei vielen Selbstständigen und freiwillig Versicherten für Ernüchterung sorgen dürfte. Wer jahrzehntelang freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt hat, geht beim Grundrentenzuschlag leer aus – selbst wenn die Beitragszeiten die erforderlichen 33 Jahre deutlich übersteigen.
Der Fall eines ehemaligen Buchhalters, der nach seiner Festanstellung 26 Jahre lang als Selbstständiger im Zeitungsvertrieb tätig war und dabei gewissenhaft seine freiwilligen Rentenbeiträge entrichtete, offenbart die ganze Absurdität unseres Rentensystems. Trotz insgesamt 542 Monaten Beitragszahlung – davon 312 Monate freiwillig – verweigerte ihm die Rentenversicherung den Grundrentenzuschlag. Der Grund? Nur 230 seiner Beitragsmonate waren Pflichtbeiträge.
Eine „himmelschreiende Ungerechtigkeit"?
Der Kläger bezeichnete diese Regelung treffend als „himmelschreiende Ungerechtigkeit" – und tatsächlich muss man sich fragen, welche Logik dahintersteckt. Hier wird ein Mensch bestraft, der eigenverantwortlich für sein Alter vorgesorgt hat. Während die Politik ständig mahnt, privat vorzusorgen und Eigeninitiative zu zeigen, werden genau jene Menschen benachteiligt, die diesem Aufruf gefolgt sind.
Das BSG argumentierte, der Gesetzgeber habe einen „besonders weiten" Gestaltungsspielraum, da der Grundrentenzuschlag aus Steuermitteln finanziert werde. Doch ist das wirklich ein überzeugendes Argument? Zahlen Selbstständige etwa keine Steuern? Tragen sie nicht genauso zur Finanzierung des Staatshaushalts bei wie abhängig Beschäftigte?
Die Crux mit den Mindestbeiträgen
Besonders perfide wird die Argumentation des Gerichts, wenn es auf die Höhe der freiwilligen Beiträge verweist. Ja, viele freiwillig Versicherte zahlen nur den Mindestbeitrag von derzeit 103 Euro monatlich. Doch warum ist das so? Weil Selbstständige oft mit schwankenden Einkommen kämpfen und sich höhere Beiträge schlicht nicht leisten können. Sie werden dafür bestraft, dass sie überhaupt einzahlen, statt sich komplett aus dem System zu verabschieden.
Die Richter betonten, Pflichtversicherte trügen „erheblich stärker zur Finanzierung und Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei". Diese Aussage ignoriert völlig, dass viele Selbstständige über Jahre hinweg verlässlich ihre Beiträge zahlen – oft unter erheblichen persönlichen Opfern.
Ein System, das Eigeninitiative bestraft
Was sagt dieses Urteil über unser Rentensystem aus? Es zeigt einmal mehr, dass wir in einem Land leben, in dem Eigenverantwortung und unternehmerischer Mut nicht belohnt, sondern bestraft werden. Während die Politik von Gründergeist und Innovation schwadroniert, schafft sie gleichzeitig Regelungen, die Selbstständige systematisch benachteiligen.
Der Grundrentenzuschlag sollte eigentlich Menschen mit geringen Renten unterstützen. Stattdessen wird er zu einem weiteren Instrument der Umverteilung, das ausgerechnet jene ausschließt, die oft unter prekären Bedingungen arbeiten und trotzdem versuchen, für ihr Alter vorzusorgen.
Die wahre Botschaft des Urteils
Die eigentliche Botschaft dieses Urteils ist verheerend: Wer in Deutschland selbstständig ist, wird als Bürger zweiter Klasse behandelt. Die 1,1 Millionen Rentner, die derzeit durchschnittlich 86 Euro Grundrentenzuschlag erhalten, können sich glücklich schätzen – sofern sie das Glück hatten, ihr Leben lang in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.
Für alle anderen gilt: Pech gehabt. Eure freiwilligen Beiträge mögen zwar die Rentenkasse füllen und eure eigene Rente erhöhen, aber wenn es um zusätzliche staatliche Leistungen geht, seid ihr außen vor. Ein Schelm, wer dabei an die generelle Geringschätzung denkt, die Selbstständigen in diesem Land entgegengebracht wird.
Es bleibt die bittere Erkenntnis: In einem Land, das sich gerne als Sozialstaat rühmt, werden ausgerechnet jene benachteiligt, die versuchen, auf eigenen Beinen zu stehen. Vielleicht sollten sich angehende Selbstständige zweimal überlegen, ob sie wirklich freiwillig in die Rentenkasse einzahlen wollen – oder ob sie ihr Geld nicht besser in physische Werte wie Gold oder Silber investieren, die wenigstens nicht durch willkürliche Gerichtsurteile entwertet werden können.
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