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Kettner Edelmetalle
19.12.2025
18:51 Uhr

Ghislaine Maxwell kämpft um ihre Freiheit: Neue Beweise sollen Verurteilung kippen

Die verurteilte Komplizin des berüchtigten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, hat einen aufsehenerregenden juristischen Vorstoß unternommen. Die 62-Jährige fordert ein US-Bundesgericht auf, ihre Verurteilung wegen Sexhandels aufzuheben und ihre 20-jährige Haftstrafe zu annullieren. Der Grund: angeblich neu entdeckte Beweise, die ihre Unschuld belegen sollen.

Eine Verurteilung, die Wellen schlug

Im Dezember 2021 wurde Maxwell in New York in fünf Anklagepunkten des Sexhandels schuldig gesprochen, darunter die Verschwörung zum Handel mit Minderjährigen. Sie verbüßt derzeit etwa dreieinhalb Jahre ihrer drakonischen Strafe. Ohne vorzeitige Entlassung oder juristische Änderungen würde die ehemalige Gesellschaftsdame erst im Alter von 75 Jahren das Gefängnis verlassen.

Bemerkenswert ist, dass Maxwell sich in diesem Verfahren selbst vertritt. Sie reichte beim U.S. District Court für den Southern District of New York einen sogenannten Habeas-Corpus-Antrag ein – ein jahrhundersmittel, das Gefangenen erlaubt, ihre Inhaftierung anzufechten.

Die Kernargumente der Petition

In ihrer Eingabe behauptet Maxwell, dass seit dem Ende ihres Prozesses erhebliche neue Beweise aus verschiedenen Quellen aufgetaucht seien. Diese stammten aus Zivilverfahren, behördlichen Offenlegungen, investigativen Berichten und Dokumenten, die angeblich verfassungsrechtliche Verstöße aufzeigen würden.

„Diese neu verfügbaren Beweise zeigen, dass entlastende Informationen zurückgehalten, falsche Aussagen präsentiert und wesentliche Fakten gegenüber der Jury und dem Gericht falsch dargestellt wurden."

Die Petition führt neun Hauptgründe für eine Aufhebung der Verurteilung an. Jeder einzelne Punkt soll durch neu entdeckte oder zuvor unterdrückte Beweise gestützt werden. Maxwell argumentiert, dass diese Erkenntnisse ihre Verurteilung „ungültig, unsicher und hinfällig" machen würden.

Oberster Gerichtshof verweigerte bereits Anhörung

Es ist nicht der erste Versuch Maxwells, ihre Verurteilung anzufechten. Erst am 6. Oktober entschied der U.S. Supreme Court, ihre Berufung nicht anzunehmen. Damals hatte sie argumentiert, die Bundesregierung habe mit ihrer Strafverfolgung eine Immunitätsvereinbarung verletzt.

Der Zeitpunkt ihrer neuen Eingabe ist dabei keineswegs zufällig gewählt. Am 19. Dezember läuft die Frist des kürzlich verabschiedeten Epstein Files Transparency Act ab. Dieses Bundesgesetz verpflichtet das US-Justizministerium, sämtliche nicht klassifizierten Akten und Ermittlungsmaterialien zu Epstein und seinem Sexhandels-Netzwerk freizugeben.

Was bedeutet das für die Aufklärung?

Die bevorstehende Veröffentlichung der Epstein-Akten könnte weitreichende Konsequenzen haben. Zwar darf das Ministerium Schwärzungen vornehmen, um die Privatsphäre der Opfer zu schützen oder laufende Ermittlungen nicht zu gefährden. Dennoch erwarten Beobachter, dass brisante Details über das Netzwerk des verstorbenen Milliardärs ans Licht kommen werden.

Ob Maxwells juristischer Vorstoß erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Viele der in ihrer Petition aufgeworfenen Fragen wurden bereits während des ursprünglichen Prozesses oder in späteren Berufungen behandelt. Die Hürden für eine erfolgreiche Habeas-Corpus-Petition sind traditionell hoch – doch in einem Fall, der die Mächtigen und Einflussreichen dieser Welt berührt, scheint nichts unmöglich.

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