
Gewissensfreiheit siegt: Bundeswehroffizier nach Corona-Impfverweigerung erneut freigesprochen
Ein bemerkenswertes Urteil aus dem bayerischen Schweinfurt lässt aufhorchen und könnte weitreichende Konsequenzen für ähnlich gelagerte Fälle haben. Das Landgericht bestätigte am 27. Januar 2026 den Freispruch eines 36-jährigen Oberleutnants, der sich standhaft geweigert hatte, den Corona-Impfbefehl zu befolgen. Die Richterin Melanie Roth folgte dabei dem Kernargument der Verteidigung: Die Gewissensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes wiegt schwerer als militärischer Gehorsam.
Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung
Was diesen Fall so außergewöhnlich macht, ist nicht allein der Ausgang, sondern die juristische Begründung. Laut den Verteidigern handelt es sich um den ersten Fall in Deutschland, bei dem ein Gericht die Gewissensentscheidung eines Soldaten derart explizit in den Mittelpunkt seiner Urteilsfindung gestellt hat. Der Rechtsanwalt Michael Giesen brachte es auf den Punkt: „Das gabs so noch nicht, dass auf das Gewissen abgestellt wurde."
Die Staatsanwaltschaft hatte in der Berufungsverhandlung erneut auf Verurteilung wegen Gehorsamsverweigerung plädiert und eine Geldstrafe von 5.400 Euro gefordert. In erster Instanz war sogar eine Bewährungsstrafe von drei Monaten beantragt worden. Doch das Gericht sah die Sache anders.
Der steinige Weg eines aufrechten Soldaten
Die Leidensgeschichte des Oberleutnants begann im Januar 2022, als er während eines Zugführerlehrgangs an der Heeres-Infanterieschule in Hammelburg den Impfbefehl erhielt. Mit einem 63-seitigen Beschwerdeschreiben versuchte er, seine Gewissensgründe darzulegen – vergeblich. Der Lehrgang musste abgebrochen werden, die Rückkehr in die Heimatkompanie folgte.
Die Konsequenzen waren drastisch: Eine Disziplinarbuße von 2.000 Euro, Suspendierung vom Dienst, seit Juni 2023 das Verbot, die Uniform zu tragen, und nur noch die Hälfte der regulären Bezüge. Das Damoklesschwert der endgültigen Entlassung schwebt bis heute über ihm. Vier Jahre Existenzangst für einen Mann, der nichts anderes tat, als seinem Gewissen zu folgen.
Die juristische Konstruktion: Der unvermeidbare Verbotsirrtum
Aus rechtlicher Perspektive argumentierte das Gericht mit einem sogenannten „unvermeidbaren Verbotsirrtum". Der Soldat war der festen Überzeugung, dass die mRNA-Impfung seine „gottgegebene" DNA verändern könnte. Ob diese Annahme wissenschaftlich haltbar ist oder nicht, spielte für das Urteil keine Rolle. Entscheidend war: Er durfte es denken, und er durfte seinem Gewissen folgen.
„Das Gewissen des Soldaten ist die letzte Instanz."
Diese Aussage des Verteidigers Andreas Hohnel fasst zusammen, was sich in der Bundeswehr seit Jahrzehnten gewandelt hat: Vom blinden Gehorsam zum gewissensgeleiteten Handeln. Ein Fortschritt, der nun endlich auch in der Rechtsprechung Niederschlag findet.
Die dunklen Kapitel der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr
Die Duldungspflicht für Corona-Impfungen wurde Ende November 2021 unter der damaligen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer per Tagesbefehl eingeführt. Rund 184.000 Soldaten wurden faktisch zur Impfung mit den damals nur bedingt zugelassenen Vakzinen von Moderna und BioNTech/Pfizer gezwungen. Erst im Juni 2024 – also zweieinhalb Jahre später – hob Verteidigungsminister Boris Pistorius diese Pflicht wieder auf.
In dieser Zeit kam es zu zahllosen Gerichtsverfahren gegen impfunwillige Soldaten. Manche wurden freigesprochen, andere verurteilt, einige sogar inhaftiert. Die Dokumentarfilmerin Christiane Müller hat diese Schicksale in zwei Filmen festgehalten – erschütternde Zeugnisse einer Zeit, in der der Staat seine eigenen Verteidiger wie Verbrecher behandelte.
Ein Hoffnungsschimmer für Betroffene
Der freigesprochene Oberleutnant zeigte sich nach dem Urteil „enorm erleichtert" und dankte dem Gericht dafür, dass seine Gewissensentscheidung „endlich gewürdigt wurde". Seine Worte verdienen Beachtung: „Das Gewissen zu schützen, ehrt die uns gottgegebene Menschenwürde und den diesbezüglichen Artikel I unseres Grundgesetzes."
Ob das Urteil Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft hat sich noch nicht dazu geäußert, ob sie Revision einlegen wird. Doch unabhängig vom weiteren Verlauf sendet dieses Urteil ein wichtiges Signal: In einem Rechtsstaat darf das Gewissen des Einzelnen nicht einfach wegbefohlen werden – auch nicht in Uniform.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil den vielen anderen Soldaten, die unter der Corona-Impfpflicht gelitten haben, Mut macht und den Weg für eine längst überfällige Rehabilitierung ebnet. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz wäre gut beraten, dieses dunkle Kapitel aufzuarbeiten und den Betroffenen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.












