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Kettner Edelmetalle
12.02.2026
14:21 Uhr

Gewalt gegen Politiker kein Einbürgerungsgrund: Gericht weist linksradikalen Iraner ab – Gewerkschaften toben

Ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts bringt die linke Szene in Deutschland zum Kochen. Und man fragt sich unweigerlich: Seit wann ist es ein Skandal, dass ein Staat jemandem die Staatsbürgerschaft verweigert, der einem demokratisch gewählten Politiker ins Gesicht geschlagen hat?

Der Fall Bamdadi: Wenn Gewalt plötzlich „demokratisches Engagement" heißt

Der 30-jährige Iraner Danial Bamdadi, der 2012 nach Deutschland kam, hatte beim Landratsamt im Rems-Murr-Kreis die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt – und wurde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Montag diese Entscheidung und stellte unmissverständlich fest: Die Einbürgerung sei ausgeschlossen, weil hinreichende Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass Bamdadi in der Vergangenheit linksextremistische Bestrebungen verfolgt habe und gegenwärtig solche Bestrebungen unterstütze.

Die Faktenlage ist dabei alles andere als dünn. 2017 schlug Bamdadi dem AfD-Stadtrat Eberhard Brett ins Gesicht – eine Straftat, für die er Sozialstunden ableisten musste. 2021 nahm er an einer Solidaritätskundgebung für zwei angeklagte und später verurteilte gewaltbereite Linksextremisten teil. Insgesamt wirke er, so das Gericht, „in breit aufgestellten Bündnissen jedenfalls auch mit lokalen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen zusammen".

Man stelle sich nur einen Moment lang das umgekehrte Szenario vor: Ein Ausländer schlägt einem Grünen-Politiker ins Gesicht, solidarisiert sich mit verurteilten Rechtsextremisten und beantragt dann die deutsche Staatsbürgerschaft. Würde irgendjemand bei IG Metall oder Verdi auch nur einen Finger für ihn rühren? Die Antwort dürfte auf der Hand liegen.

Gewerkschaften spielen sich als moralische Instanz auf

Doch statt die rechtsstaatliche Entscheidung zu akzeptieren, laufen die Gewerkschaften Sturm. Der baden-württembergische Landesverband der IG Metall zeigte sich „zutiefst schockiert" und warf dem Gericht vor, das Argument der „Kontaktschuld" zu bemühen. Verdi ging noch einen Schritt weiter und bezeichnete das gesamte Verfahren als „einen Schlag gegen die Gewerkschaften, zu deren DNA seit dem Krieg Antifaschismus gehört".

Antifaschismus als DNA? Man könnte fast meinen, die Gewerkschaften hätten vergessen, dass zur DNA eines Rechtsstaats auch gehört, keine Gewalttäter mit der Staatsbürgerschaft zu belohnen. Dass sich ausgerechnet die Rote Fahne, das Magazin der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), ebenfalls mit Bamdadi solidarisierte, spricht Bände über das politische Milieu, in dem sich der Kläger bewegt.

Prominente Unterstützung aus der SPD

Bemerkenswert ist auch, dass sich die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin von der SPD dem Anwaltsteam Bamdadis anschloss. Eine Petition sammelte mehr als 17.000 Unterschriften für den Iraner. Bamdadi selbst warnte medienwirksam, es gehe in seinem Fall darum, „wie weit der gesellschaftliche Rechtsruck schon fortgeschritten ist". Er betonte, Gewalt abzulehnen – was angesichts seiner dokumentierten Körperverletzung gegen einen AfD-Politiker mindestens als bemerkenswert gelten darf.

Das Gericht urteilt nüchtern – und richtig

Das Verwaltungsgericht stellte wohlgemerkt klar, dass Bamdadis politisches Engagement grundsätzlich von seinen Grundrechten gedeckt sei. Doch – und hier liegt der entscheidende Punkt – es sei „nicht unverhältnismäßig, von einem Einbürgerungsbewerber zu erwarten, bei seinem Engagement auf die Einbindung und Unterstützung gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen zu verzichten". Der Kläger habe nicht glaubhaft machen können, sich von dieser Unterstützung abgewandt zu haben.

Eine Berufung wurde vom Gericht nicht zugelassen, Bamdadi kann jedoch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

Einbürgerungen auf Rekordniveau – Ablehnungen steigen ebenfalls

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die deutsche Einbürgerungspraxis insgesamt. Die Zahlen sind alarmierend: 2024 erreichte die Zahl der Einbürgerungen mit 291.955 einen historischen Höchststand. Gleichzeitig stiegen auch die Ablehnungen deutlich an – von 3.139 im Jahr 2023 über 5.124 im Jahr 2024 auf nunmehr 10.616 ablehnende Entscheidungen im Jahr 2025. Über die genauen Ablehnungsgründe konnte das Bundesinnenministerium bezeichnenderweise keine Auskunft geben.

Diese Zahlen offenbaren ein grundlegendes Problem: Deutschland verteilt seine Staatsbürgerschaft in einem Tempo, das einer sorgfältigen Prüfung kaum noch standhält. Dass die Ablehnungsquote steigt, könnte man als zaghaften Versuch interpretieren, wenigstens die gröbsten Fehlentscheidungen zu verhindern. Doch solange Gewerkschaften und Teile der politischen Linken jeden abgelehnten Antrag zum Justizskandal hochstilisieren, bleibt fraglich, ob der Rechtsstaat hier auf Dauer standhaft bleibt.

Ein Urteil, das Hoffnung macht

Für den deutschen Bürger, der sich zunehmend fragt, ob in diesem Land noch Recht und Ordnung gelten, ist das Stuttgarter Urteil ein seltener Lichtblick. Es zeigt, dass es noch Gerichte gibt, die sich nicht vom Druck der Straße oder von Gewerkschaftskampagnen einschüchtern lassen. Wer einem demokratisch gewählten Volksvertreter Gewalt antut und sich in linksextremistischen Netzwerken bewegt, hat keinen Anspruch darauf, Deutscher zu werden. So einfach ist das – auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen.

Die eigentliche Frage, die dieser Fall aufwirft, ist eine andere: Warum wird in Deutschland über die Einbürgerung eines Gewalttäters überhaupt so leidenschaftlich gestritten? Die Antwort liegt wohl in der zunehmenden Normalisierung linksextremer Gewalt, die von Teilen der Gesellschaft nicht nur toleriert, sondern aktiv verteidigt wird – solange sie sich gegen die „richtige" Seite richtet. Ein Zustand, der für jeden freiheitlich denkenden Bürger zutiefst beunruhigend sein sollte.

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