
Gestohlene Mails als Beweismittel? Hubigs heikler AfD-Vorstoß

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will auch die rund 421.000 E-Mails, die Hacker bei der AfD erbeutet haben, auf mögliche Verbotsgründe durchsuchen lassen. Ihr Vorstoß wurde an diesem Samstag, dem 7. November 2026, bekannt. Gleichzeitig wirbt sie in der Bundesregierung dafür, gemeinsam gegen die Partei vorzugehen. Damit steht eine Frage im Raum, die weit über die AfD hinausreicht: Darf sich der Rechtsstaat bei Beute aus einer Straftat bedienen?
„Alle Erkenntnisse“ – auch die aus dem Datenklau
Die Ministerin hält es für denkbar, dass die geleakten Nachrichten Hinweise auf eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei enthalten. Verwertbar seien sie aber nur, wenn sich darin tatsächlich belastbare Belege fänden. Ihre Begründung klingt nüchtern:
„Grundsätzlich können alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen.“
Hubig verlangt eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern. Diese solle vorhandenes Material zusammentragen und prüfen, wie gut ein Verbotsverfahren vor Gericht stünde. Es gehe, so die Ministerin, „um eine existentielle Frage für die Demokratie“. Zeige die Prüfung konkrete Erfolgsaussichten, müsse der Antrag auch gestellt werden.
Schwarz-Rot uneins – Merz muss sich positionieren
Einen Beschluss der Koalition gibt es bislang nicht. Hubig räumte selbst ein, die Bundesregierung könne darüber nur im Konsens entscheiden – daran arbeite sie. Übersetzt heißt das: Die Union von Kanzler Friedrich Merz ist noch nicht an Bord. Schon im Mai 2025 hatte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) Medienberichten zufolge die Bedeutung des Verfassungsschutz-Gutachtens für ein Verbotsverfahren relativiert.
Rückendeckung bekommt Hubig aus der eigenen Partei. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) fordert ebenfalls eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die mit Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern zusammenarbeiten solle. Erst danach werde entschieden, ob Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nach Karlsruhe ziehen.
Woher die Daten stammen
Laut Medienberichten verschafften sich Unbekannte im September Zugriff auf einen Hosting-Dienstleister der AfD und kopierten Inhalte aus mehreren Postfächern. Am 19. Oktober landeten die Daten im Netz. Eine anonyme Webseite mit angegebenem Sitz in Wyoming (USA) verweist auf rund 280 Gigabyte Material – darunter laut Berichten auch Kontoauszüge mit Spendernamen und persönliche Daten von Mitgliedern. Ob alle Mails authentisch sind, ist bis heute unklar.
Die AfD bestätigte den Angriff, betont aber, überwiegend seien alte, teils seit Jahren ungenutzte Postfächer betroffen. Aktuelle Konten des Bundesverbands seien sicher. Die Partei spricht von einem illegalen Angriff auf das Parteiensystem und damit auf die Demokratie. Angebliche Skandale seien zum Teil mit künstlicher Intelligenz aus einzelnen Schlagworten zusammengebaut worden, ohne Kontext. Sie hat rechtliche Schritte angekündigt.
Ein gefährlicher Präzedenzfall?
Kritiker dürften genau hier ansetzen. Wer Material aus einem Cyberangriff zur Grundlage staatlichen Handelns macht, belohnt im Zweifel die Täter. Und welche Partei ist als Nächstes dran, wenn sich anonyme Hacker ein neues Ziel suchen?
Die Geschichte mahnt zur Vorsicht. Verboten hat das Bundesverfassungsgericht bislang nur zwei Parteien: 1952 die SRP und 1956 die KPD. Das erste NPD-Verfahren platzte 2003, weil der Verfassungsschutz V-Leute bis in die Führungsetage platziert hatte. 2017 scheiterte der zweite Anlauf, weil die Partei als zu unbedeutend galt. Ein Verfahren auf Grundlage gestohlener Daten mit ungeklärter Echtheit wäre ein juristisches Hochrisikospiel.
Derzeit beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall, einzelne Landesverbände gelten den Landesbehörden bereits als gesichert rechtsextremistisch. Ob Karlsruhe das reicht, ist offen. Fest steht dagegen schon jetzt: Eine Debatte, in der eine Justizministerin Diebesgut als mögliches Beweismaterial ins Spiel bringt, beschädigt das Vertrauen vieler Bürger in einen neutralen Rechtsstaat. Und dieses Vertrauen ist ohnehin schon knapp.
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