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Gesprächsverbot mit Moskau? Brüssel nimmt zwei Abgeordnete ins Visier

Gesprächsverbot mit Moskau? Brüssel nimmt zwei Abgeordnete ins Visier
Symbolbild: KI-generiert

Das Europäische Parlament prüft Sanktionen gegen zwei eigene Abgeordnete, weil sie mit russischen Parlamentariern gesprochen haben. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hat Medienberichten zufolge ein Verfahren gegen den Luxemburger Fernand Kartheiser und den Deutschen Thomas Geisel eingeleitet. Wie die Berliner Zeitung am Freitag berichtete, geht es um Kontakte zur russischen Staatsduma und um die sogenannte Erklärung von Sankt Petersburg.

Was den beiden vorgeworfen wird

Zuständig ist der Beratende Ausschuss für das Verhalten der Mitglieder. Er soll klären, ob die beiden gegen den Verhaltenskodex des Parlaments verstoßen haben. Laut dem Bericht geht es um Integrität, Transparenzpflichten und mögliche Zuwendungen.

Ausgelöst hat die Sache Kartheiser, ein Politiker der luxemburgischen ADR. Er soll mehrere informelle Gesprächsrunden mit Duma-Abgeordneten organisiert und für eine Teilnahme am Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg geworben haben. In einem Schreiben, über das im Juni mehrere Medien berichteten, ist von vier Videokonferenzen und vier persönlichen Treffen die Rede, zwei davon in Russland selbst.

Metsola bemängelte demnach, die am 4. Juni verfasste Erklärung könne den Eindruck erwecken, es gebe einen informellen Draht zwischen dem Europaparlament und der Duma. Das Parlament hat seine offizielle Zusammenarbeit mit der Duma seit Kriegsbeginn eingestellt.

Die Beschuldigten wehren sich

Kartheiser hält das Verfahren für einen Angriff auf sein freies Mandat. Eine politische Isolierung Russlands lehne er ab. Schon im Juni hatte er gegenüber luxemburgischen Medien erklärt, er wolle lediglich den Dialog zwischen Europa und Russland wieder in Gang bringen, „so wie die Vereinigten Staaten dies ebenfalls versuchen“. Aus der konservativen EKR-Fraktion war er wegen seiner Russland-Kontakte bereits im Vorjahr ausgeschlossen worden.

Geisel, früher SPD-Oberbürgermeister von Düsseldorf und 2024 für das BSW ins Parlament gewählt, sitzt inzwischen als Fraktionsloser in Straßburg. Er bestätigt mehrere Treffen mit russischen Abgeordneten, darunter persönliche Gespräche in Istanbul. Regelverstöße bestreitet er: Er habe sämtliche Transparenzpflichten erfüllt und keinerlei finanzielle Vorteile erhalten.

Was jetzt droht

Kommt der Ausschuss zu einem Schuldspruch, sind empfindliche Strafen möglich:

  • Streichung des Tagegeldes für bis zu sechzig Sitzungstage
  • zeitweiliger Ausschluss von parlamentarischen Tätigkeiten
  • das Stimmrecht bleibt allerdings unangetastet

Das letzte Wort hat Metsola selbst. Ermittlung, Bewertung und Urteil liegen damit faktisch in der Hand derselben Institution, an deren Spitze die Präsidentin steht. Ob das ein faires Verfahren ist, darf man zumindest fragen.

Wo endet die Freiheit des Mandats?

Niemand muss die Positionen von Kartheiser oder Geisel teilen. Wer Russlands Angriffskrieg verharmlost, darf auf harten Widerspruch gefasst sein. Doch hier geht es um eine grundsätzlichere Frage: Darf ein Parlament seinen gewählten Vertretern vorschreiben, mit wem sie reden?

Gegen echte Transparenzverstöße und verdeckte Geldflüsse vorzugehen, ist richtig. Das Haus hat damit Erfahrung: Nach dem Katargate-Skandal von 2022 wurden die Regeln verschärft. Ein Freibrief, um unbequeme Meinungen zu disziplinieren, sind sie aber nicht.

Bemerkenswert ist auch der Zeitpunkt. Washington spricht längst wieder direkt mit Moskau, und auch in europäischen Hauptstädten wird über Gesprächskanäle nachgedacht. Ausgerechnet das Europaparlament aber droht Abgeordneten, die genau das auf eigene Faust versuchen. Kritiker sehen darin einmal mehr ein Brüssel, das Dissens lieber bestraft, als ihn auszuhalten.

Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Eine Signalwirkung hat sie trotzdem schon jetzt: Wer im Europaparlament vom Kurs abweicht, muss mit Konsequenzen rechnen. Für das Selbstverständnis einer Volksvertretung ist das ein heikles Signal.

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