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Kettner Edelmetalle
20.03.2026
17:39 Uhr

Gesetzgebung als Drehtür: Brandenburgs Machtpoker um drei BSW-Dissidenten entlarvt demokratische Doppelmoral

Was sich derzeit im Potsdamer Landtag abspielt, ist ein Lehrstück darüber, wie politische Eliten Spielregeln nach Belieben verbiegen – und dabei nicht einmal rot werden. Drei aus dem BSW ausgetretene Abgeordnete wollen sich als Gruppe „Wir für Brandenburg" anerkennen lassen. Das Problem: Es gibt dafür schlicht keine rechtliche Grundlage. Noch nicht. Denn SPD und CDU arbeiten fieberhaft daran, genau diese Grundlage zu schaffen – maßgeschneidert, passgenau, und vermutlich mit eingebautem Verfallsdatum.

Ein Antrag, der sich selbst von der Tagesordnung nahm

Am 19. März 2026 sollte der Brandenburger Landtag über die Anerkennung der Gruppe abstimmen. Doch André von Ossowski, einer der drei Dissidenten, zog den Antrag kurzerhand selbst zurück. Der Grund ist so banal wie bezeichnend: Das Fraktionsgesetz, das eine solche Gruppenanerkennung erst ermöglichen würde, ist noch gar nicht geändert worden. Die BSW-Restfraktion hatte geschickt eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragt, was den gesamten Vorgang um mindestens vier Wochen verzögert. Erst muss der Hauptausschuss erneut tagen, dann kann frühestens im April-Plenum abgestimmt werden.

Falk Peschel, parlamentarischer Geschäftsführer der BSW-Fraktion, sprach von einem „Erfolg parlamentarischen Vorgehens" und legte den Finger in die Wunde. Er forderte alle Abgeordneten auf, sich ernsthaft zu fragen, ob sie der Demokratie in Brandenburg mit der Anerkennung einer – so wörtlich – „Beutegemeinschaft" wirklich einen derart schweren Schaden zufügen wollten. Ein hartes Wort. Aber trifft es nicht den Kern?

Die „Lex AfD" wird zur „Lex Wir für Brandenburg"

Die Vorgeschichte dieses parlamentarischen Schauspiels ist entlarvend. Das Fraktionsgesetz wurde einst bewusst verschärft, um parlamentarischen Gruppen unterhalb der Fraktionsstärke das Leben schwer zu machen. Man nannte es damals die „Lex AfD" – ein Gesetz, das gezielt gegen eine missliebige politische Kraft gerichtet war. Ob dieses Gesetz verfassungsrechtlich überhaupt Bestand haben konnte, interessierte seinerzeit niemanden. Auch nicht, als in der vergangenen Legislaturperiode die Freien Wähler von einer Fraktion zu einer Gruppe schrumpften und man das Gesetz hätte überprüfen können.

Doch jetzt, da es politisch opportun erscheint, fällt der Landtagsverwaltung plötzlich auf, dass das Gesetz „womöglich nicht verfassungskonform" sei. Welch ein Zufall. Die alte „Lex AfD" soll flugs in eine „Lex Wir für Brandenburg" umgewandelt werden – und nach getaner Arbeit möglicherweise wieder zurückgedreht werden. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Gesetzgebung als Drehtür. Rein, wenn es passt. Raus, wenn es nicht mehr nützt. Ist das die Rechtsstaatlichkeit, die man den Bürgern in Sonntagsreden so gerne predigt?

Drei Abgeordnete ohne gemeinsame Linie

Doch selbst wenn man die demokratietheoretischen Bedenken beiseitelässt, bleibt ein weiteres, kaum weniger gravierendes Problem: Die drei Abgeordneten André von Ossowski, Melanie Matzies und Reinhard Simon bilden keine politisch kohärente Einheit. Eine Auswertung ihres Abstimmungsverhaltens in den Plenen der vergangenen Monate zeichnet ein ernüchterndes Bild. Beim BSW-Antrag zum Vergabemindestlohn stimmte von Ossowski dafür, Matzies enthielt sich, Simon reagierte überhaupt nicht. Beim Windkraftmoratorium enthielt sich von Ossowski, Matzies votierte dagegen, Simon enthielt sich ebenfalls. Bei einem Antrag zu Gewalt an Schulen stimmten zwei dagegen, einer enthielt sich. Die Anwesenheitsquote der drei bei Abstimmungen sei die schlechteste aller Gruppierungen im Landtag gewesen.

Was sich hier zusammenfindet, ist keine politische Kraft mit gemeinsamer Programmatik. Es sind drei Abgeordnete, die aus ihrer Fraktion herausgefallen sind und nun eine formale Struktur benötigen, um parlamentarisch relevant zu bleiben – und einer wackligen SPD/CDU-Minderheitskoalition die dringend benötigte Stabilität zu verschaffen. Auf Kosten der Steuerzahler, versteht sich, denn eine anerkannte Gruppe bedeutet zusätzliche Mittel aus der Landeskasse.

Vier Wochen Bedenkzeit – und dann?

Nun also vier Wochen Pause. Vier Wochen, in denen der Hauptausschuss tagen muss, bevor die dritte Lesung stattfinden kann. Vier Wochen, in denen die Brandenburger Steuerzahler die zusätzlichen Mittel für eine anerkannte Gruppe noch nicht aufbringen müssen. Und vier Wochen, in denen sich die Öffentlichkeit fragen kann, ob es wirklich im Sinne der Bürger ist, mitten in einer Legislaturperiode ein Gesetz so zu ändern, dass es exakt einer politischen Konstellation nützt.

Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sprechen dafür, dass SPD und CDU die Gesetzesänderung im April durchziehen werden. Daran besteht kaum ein Zweifel. Doch der Aufschub hat eines bewirkt: Er hat Zeit verschafft. Zeit für Transparenz, für öffentliche Debatte, für unbequeme Fragen. André von Ossowski selbst blieb auf Anfragen zu seinem Vorgehen bis zuletzt eine Antwort schuldig – was für sich genommen bereits Bände spricht.

Was in Potsdam geschieht, ist symptomatisch für einen politischen Betrieb, der sich zunehmend von den Grundsätzen entfernt, die er zu verteidigen vorgibt. In einer funktionierenden Demokratie gelten Regeln unabhängig davon, wem sie gerade nützen. In Brandenburg entsteht seit Wochen der Eindruck, dass dieses Prinzip zur bloßen Verhandlungsmasse verkommen ist. Der Bürger schaut zu – und fragt sich zu Recht, ob hier noch für ihn regiert wird oder nur noch für den Machterhalt einer Koalition, die ohne parlamentarische Taschenspielertricks längst am Ende wäre.

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