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30.03.2026
07:15 Uhr

Gedankenpolizei 2.0: SZ-Journalist will sogar handgemalte Zeichnungen unter Strafe stellen

Man reibt sich die Augen und liest es noch einmal. Und noch einmal. Doch es bleibt dabei: Ein leitender Politikredakteur der Süddeutschen Zeitung, seines Zeichens promovierter Jurist, hält es allen Ernstes für diskussionswürdig, ob eine mit Stift und Papier angefertigte Zeichnung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte. Willkommen in Deutschland im Jahr 2026 – einem Land, in dem die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und staatlicher Bevormundung offenbar nur noch als lästige Relikte einer vergangenen Epoche betrachtet werden.

Die Fantasie als Tatort

In der ARD-Talkshow von Caren Miosga, die unter dem Titel „Digitale Gewalt – wie können Frauen besser geschützt werden?" firmierte, ließ der SZ-Journalist Ronen Steinke eine Bemerkung fallen, die es in sich hat. Zunächst räumte er ein, dass „auch gutwillige Menschen" bei der Frage nach einem Verbot von Deepfakes im privaten Raum „eine Sekunde lang zweifeln" würden. Doch dann ging er einen gewaltigen Schritt weiter. Er stellte die Frage in den Raum, ob nicht bereits eine handgefertigte Zeichnung – etwa wenn jemand einen Filmstar mit Stift und Papier nackt darstelle – die „sexuelle Selbstbestimmung" der dargestellten Person verletzen könne.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Ein Journalist eines der einflussreichsten deutschen Medienhäuser plädiert dafür, dass der Staat prüfen solle, ob er in die intimsten Sphären menschlicher Kreativität eingreifen darf. Steinkes Argumentation: „Was in der Fantasie geschieht, ist das eine. Aber was auf Papier oder am Computer, auf Festplatten passiert, ist etwas anderes." Die Gefahr bestehe schließlich darin, dass „das jemand anderes sehen kann".

Wo endet die Freiheit, wo beginnt der Wahnsinn?

Folgt man dieser Logik konsequent zu Ende, öffnet sich ein Abgrund. Seit Jahrtausenden zeichnen, malen und karikieren Menschen andere Menschen – auch in freizügiger oder satirischer Weise. Die gesamte Geschichte der bildenden Kunst, von der griechischen Vasenmalerei über die Renaissance-Aktmalerei bis hin zur modernen Karikatur, wäre nach Steinkes Maßstäben ein einziges Minenfeld potenzieller Straftatbestände. Soll künftig jeder Hobbykünstler, der in seinem stillen Kämmerlein eine Skizze anfertigt, fürchten müssen, dass der Staat ihm über die Schulter schaut?

Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert – und zwar ohne Gesetzesvorbehalt. Sie gehört zu den stärksten Grundrechten unserer Verfassungsordnung. Dass ein promovierter Jurist diese fundamentale Säule unserer freiheitlichen Ordnung derart leichtfertig zur Disposition stellt, ist nicht nur bemerkenswert, sondern zutiefst beunruhigend.

Der Kontext: Fernandes, Deepfakes und die Ausweitung des Täterbegriffs

Anlass der Sendung war der Fall der Moderatorin Collien Fernandes, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vorwirft, über Jahre hinweg Fake-Profile in ihrem Namen betrieben und darüber intime Inhalte verbreitet zu haben. Fernandes selbst widersprach in der Sendung interessanterweise der Einordnung ihres Falls als klassisches Deepfake-Problem und verwies stattdessen auf eine Gesetzeslücke bei Fake-Profilen mit realen Aufnahmen.

Neben Steinke und Fernandes saß auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in der Runde. Ergänzt wurde das Podium durch die Aktivistin Theresia Crone, die selbst Opfer von Deepfake-Bildern geworden sei. Crone ging sogar noch weiter als Steinke und forderte eine Ausweitung des strafrechtlichen Täterbegriffs: Schon wer entsprechende Inhalte kommentiere, teile oder auch nur dulde, könne aus ihrer Sicht bereits als „Mittäter" gelten.

Der schleichende Weg in die Gesinnungsjustiz

Was sich hier vor den Augen der Öffentlichkeit abspielt, ist ein Muster, das man in Deutschland leider immer häufiger beobachten kann. Unter dem Deckmantel des Opferschutzes – einem Anliegen, dem sich selbstverständlich niemand ernsthaft entgegenstellen möchte – werden Forderungen erhoben, die tief in die Grundrechte jedes einzelnen Bürgers einschneiden würden. Die Grenze zwischen dem Schutz vor tatsächlicher Gewalt und der Kriminalisierung von Gedanken, Fantasien und künstlerischem Ausdruck verschwimmt dabei zusehends.

Es ist bezeichnend für den Zustand des öffentlichen Diskurses in Deutschland, dass solche Forderungen in einer der reichweitenstärksten Talkshows des Landes erhoben werden können, ohne dass ein nennenswerter Widerspruch erfolgt. Wo sind die Stimmen, die an die Errungenschaften der Aufklärung erinnern? Wo sind die Juristen, die darauf hinweisen, dass ein Rechtsstaat gerade dann seine Stärke beweist, wenn er auch unbequeme Freiheiten schützt?

Steinke selbst formulierte seinen Vorstoß mit den Worten: „Ich glaube schon, dass es legitim ist, da eine Grenze zu ziehen." Legitim? Eine Grenze bei Zeichnungen auf Papier? Wenn das die neue Normalität des deutschen Diskurses sein soll, dann hat dieses Land ein Problem, das weit über die Frage von Deepfakes hinausgeht. Es ist ein Problem mit der Freiheit selbst.

Ein Symptom einer tieferen Krise

Was in dieser Talkrunde zum Ausdruck kam, ist letztlich nur ein weiteres Symptom einer Gesellschaft, die ihre Prioritäten verloren hat. Während in deutschen Städten die Kriminalität neue Rekordwerte erreicht, während Messerangriffe zum traurigen Alltag geworden sind und die Bürger sich in ihren eigenen Vierteln nicht mehr sicher fühlen, debattiert das öffentlich-rechtliche Fernsehen allen Ernstes darüber, ob eine Bleistiftzeichnung die sexuelle Selbstbestimmung verletzen könnte. Die Verhältnismäßigkeit ist längst auf der Strecke geblieben.

Es wäre an der Zeit, dass sich die politische und mediale Klasse in Deutschland wieder den wirklichen Problemen zuwendet – statt immer neue Verbotsfantasien zu kultivieren, die am Ende nur eines bewirken: den freien Bürger ein Stück weiter zu entmündigen. Denn eine Gesellschaft, die ihre Freiheitsrechte bereitwillig auf dem Altar vermeintlicher Sicherheit opfert, wird am Ende weder frei noch sicher sein.

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