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Gas-Krieg vor Gericht: Gazprom-Tochter verklagt Naftogaz in Moskau!

Gas-Krieg vor Gericht: Gazprom-Tochter verklagt Naftogaz in Moskau!
Symbolbild: KI-generiert

Der Streit um Russlands Gasmilliarden landet in einem neuen Gerichtssaal. Die Amsterdamer Gazprom-Tochter South Stream Transport B.V., die den Offshore-Abschnitt der Schwarzmeer-Pipeline TurkStream betreibt, hat den ukrainischen Staatskonzern Naftogaz und den niederländischen Netzbetreiber Gasunie Transport Services verklagt. Das Wirtschaftsgericht des Moskauer Gebiets hat die Klage am 5. November angenommen.

Gazprom ist als Drittbeteiligter aufgeführt. Die erste Verhandlung soll laut Gerichtseintrag am 1. Dezember um zwölf Uhr stattfinden. Wie hoch die Forderung ist und worum genau gestritten wird, geht aus den bisher veröffentlichten Unterlagen nicht hervor. Ein Zufall dürfte der Zeitpunkt trotzdem kaum sein.

Die Milliarden-Rechnung aus Zürich

Ein möglicher Hintergrund ist eine Niederlage, die Gazprom bisher nicht abschütteln konnte. Im Juni 2025 sprach ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer mit Sitz in Zürich Naftogaz rund 1,37 Milliarden Dollar zu. Der Ursprung liegt Ende 2019: Damals wurde der Vertrag über den Gastransit durch die Ukraine bis Ende 2024 geschlossen.

Vereinbart war das sogenannte Ship-or-pay-Prinzip. Gazprom musste die gebuchten Kapazitäten also bezahlen, auch wenn es sie nicht voll nutzte. Nach dem russischen Großangriff im Februar 2022 stellte der Konzern einen Teil der Zahlungen ein. Begründung: Die Transitroute über die Verdichterstation Sochranowka sei ausgefallen.

Die Schiedsrichter folgten im Wesentlichen der Ukraine. Laut einem später veröffentlichten Urteil des Astana International Financial Centre Court umfasst der Spruch 1,135 Milliarden Dollar Hauptforderung, rund 182 Millionen Dollar Zinsen sowie Verzugszinsen und Verfahrenskosten. Am 15. Januar 2026 wies das Schweizer Bundesgericht Gazproms Beschwerde ab.

Schnitzeljagd nach dem Geld

Ein gewonnenes Urteil ist allerdings noch kein Geld auf dem Konto. Nach Angaben von Naftogaz zahlte Gazprom nicht freiwillig, also begann die Ukraine mit der Vollstreckung im Ausland. In Kasachstan wurde sie im Mai zunächst erlaubt und am 7. Juli wegen fehlender Zuständigkeit wieder gekippt. Seit August darf Naftogaz dagegen Berufung einlegen. Eine endgültige Entscheidung ist bisher nicht veröffentlicht.

Gasunie griff schon zu

Auch Gasunie hat offene Rechnungen. Der Netzbetreiber verlangte von Gazprom Export Geld für gebuchte Transportkapazitäten in den Niederlanden, Gazprom hatte dafür Garantien übernommen. Ende 2024 verpflichtete ein Schiedsgericht den Konzern zur Zahlung von rund 54 Millionen Euro plus Zinsen und Kosten. Ein Amsterdamer Gericht erlaubte die Vollstreckung.

Im Februar 2025 pfändeten niederländische Gerichtsvollzieher Zahlungen, die South Stream Transport der Muttergesellschaft aus konzerninternen Darlehen schuldete. Gazprom zog daraufhin vor ein russisches Gericht. Dieses untersagte Gasunie, den Schiedsspruch außerhalb Russlands durchzusetzen. Ob das mit der neuen Klage zusammenhängt, ist noch offen.

Warum diese Pipeline so begehrt ist

TurkStream ist politisch heikel. Seit dem Ende des Ukraine-Transits zum Jahreswechsel 2024/25 und der Zerstörung von Nord Stream im September 2022 ist die Leitung die letzte große Pipeline-Route für russisches Gas nach Europa. Über zwei Stränge durch das Schwarze Meer fließt Gas in die Türkei, ein Teil gelangt über Bulgarien nach Serbien, Ungarn und in die Slowakei.

Für Gläubiger geht es aber weniger um die Rohre im Meer. Interessant sind Zahlungsströme, Forderungen und Gesellschaftsanteile, auf die nach niederländischem Recht zugegriffen werden könnte. Naftogaz hatte South Stream Transport bereits 2018 ins Visier genommen, der damalige Milliardenstreit wurde Ende 2019 beigelegt.

Inzwischen versuchen weitere ukrainische Firmen ihr Glück. Zhnyva und Slavutich-Invest verlangen Schadenersatz für Vermögen, das sie durch die russische Besetzung verloren haben, und behandeln Gazprom dabei als „Alter Ego“ des russischen Staates. Das Berufungsgericht Den Haag entschied im Juni, dass Russlands Staatenimmunität einer Prüfung dieser Klagen nicht grundsätzlich im Weg stehe. Endgültig entschieden ist darüber aber noch nicht.

Recht gegen Gegenrecht

Beobachter dürften in der Moskauer Klage einen weiteren Versuch sehen, westliche Vollstreckungen mit russischen Urteilen zu kontern. Belegt ist das bisher nicht. Deutlich wird aber, wie wenig ein Anspruch auf dem Papier wert sein kann, wenn Staaten und Gerichte gegeneinander arbeiten. Wer auf internationale Forderungen angewiesen ist, wartet unter Umständen jahrelang. Physisches Gold und Silber, das man selbst verwahrt, hängt dagegen von keinem Schuldner und keinem Gericht ab.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung. Er gibt unsere redaktionelle Einschätzung und die uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser sollte selbst recherchieren und trägt die Verantwortung für seine Anlageentscheidungen allein.

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