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Kettner Edelmetalle
24.02.2026
06:01 Uhr

Frankfurter Justiz-Irrsinn: Verbotene Mullah-Gemeinde darf Straße für Gebete blockieren

Was wie eine Realsatire klingt, ist bittere Wirklichkeit im Deutschland des Jahres 2026: Eine vom Bundesinnenministerium verbotene islamistische Gemeinde hält zweimal wöchentlich Freiluft-Gebete auf einer Hauptverkehrsstraße in Frankfurt am Main ab – und die Justiz gibt ihr dafür auch noch grünes Licht. Man reibt sich die Augen und fragt sich unwillkürlich: In welchem Land leben wir eigentlich?

Gebetsteppiche statt Asphalt auf der Eschborner Landstraße

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Mitglieder der im Juli 2024 verbotenen Imam-Ali-Moschee ihre religiösen Rituale vor dem geschlossenen Gotteshaus fortsetzen dürfen. Unter eigens aufgebauten Pavillons werden Gebetsteppiche ausgerollt, Koran-Rufe ertönen, religiöse Gesänge hallen über die Eschborner Landstraße. Jeden Donnerstag und Freitag dasselbe Schauspiel. Dafür muss eine Fahrspur gesperrt und der Verkehr umgeleitet werden. Die Gemeinde, die dem iranischen Regime nahesteht und zum ebenfalls verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg gehörte, meldet ihre gottesdienstähnlichen Handlungen schlicht als Protestkundgebungen gegen das Verbot an. Ein juristischer Taschenspielertrick, der offenbar funktioniert.

405 Stunden Straßensperrung – und kein Ende in Sicht

Die Zahlen, die das Frankfurter Ordnungsamt vorlegt, sprechen eine deutliche Sprache. Seit dem Verbot der Moschee hätten fast 170 solcher islamistischer Gottesdienste auf offener Straße stattgefunden. Die kumulierte Sperrzeit der Fahrbahn belaufe sich auf rund 405 Stunden. Bei jeder einzelnen Veranstaltung seien durchschnittlich etwa 450 Fahrgäste der betroffenen Buslinien beeinträchtigt worden. Hunderttausende Pendler und Anwohner, die unter dem Verkehrschaos leiden – damit eine verbotene Organisation ungestört ihren Aktivitäten nachgehen kann.

Die Stadt Frankfurt hatte die Genehmigung für dieses Jahr verweigern wollen. Ein nachvollziehbarer Schritt, möchte man meinen. Doch die Richter sahen das anders und verurteilten die Kommune, die Veranstaltungen wieder zuzulassen. Die Begründung? Der „hohe Rang der Versammlungsfreiheit".

Versammlungsfreiheit als Hintertür für Verbotene

Man muss sich diese groteske Logik auf der Zunge zergehen lassen: Der Staat verbietet eine Organisation wegen ihrer Nähe zum iranischen Regime und ihrer islamistischen Ausrichtung. Und dieselbe Organisation nutzt anschließend die Versammlungsfreiheit, um exakt jene Aktivitäten fortzusetzen, die das Verbot eigentlich unterbinden sollte. Es ist, als würde man einem Autofahrer den Führerschein entziehen – und ihm dann erlauben, mit dem Bus über den Gehweg zu fahren, weil er ja ein Recht auf Mobilität habe.

Selbst Hessens Innenminister Roman Poseck von der CDU fand deutliche Worte, auch wenn er die Entscheidung formal respektiere. Das Ergebnis sei „schwer erträglich und kaum vermittelbar", erklärte er. Man dürfe nicht zulassen, dass Verbotsverfahren unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit unterlaufen würden. Starke Worte – doch was folgt daraus? Bislang offenbar: nichts.

Ein Symptom des deutschen Staatsversagens

Dieser Fall ist weit mehr als eine Frankfurter Lokalposse. Er ist symptomatisch für ein Land, das sich in seinen eigenen Rechtskonstruktionen verfängt und dabei den gesunden Menschenverstand verliert. Während deutsche Bürger für das Aufstellen eines Gartenzauns ohne Genehmigung mit Bußgeldern überzogen werden, darf eine verbotene islamistische Gemeinde eine Hauptverkehrsstraße lahmlegen – geschützt durch dieselbe Rechtsordnung, die sie eigentlich in die Schranken weisen sollte.

Die Ironie könnte kaum bitterer sein: Im Iran, dessen Regime die Imam-Ali-Moschee nahesteht, werden Demonstranten erschossen, die für Freiheit auf die Straße gehen. In Deutschland hingegen genießen die Anhänger eben dieses Regimes den vollen Schutz jener Grundrechte, die sie in ihrer ideologischen Heimat mit Füßen treten. Es ist diese Asymmetrie, die viele Bürger fassungslos macht – und die das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter erodieren lässt.

Solange die Politik nicht den Mut aufbringt, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die verhindern, dass verbotene Organisationen ihre Aktivitäten unter dem Etikett der Versammlungsfreiheit fortführen, wird sich an solchen Zuständen nichts ändern. Deutschland braucht Politiker, die den Rechtsstaat nicht nur verteidigen, sondern ihn auch konsequent durchsetzen – notfalls gegen den Widerstand einer Justiz, die den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Dass ein Großteil der Bevölkerung diese Zustände nicht länger hinnehmen will, dürfte mittlerweile auch dem letzten Verantwortungsträger in Berlin und Wiesbaden klar sein.

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