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KI-generiert

Feed-Quote für ARD & Co.: Jeder fünfte Post bald staatlich verordnet?

Feed-Quote für ARD & Co.: Jeder fünfte Post bald staatlich verordnet?
Symbolbild: KI-generiert

Die 16 Bundesländer wollen den Algorithmen von X, Instagram und anderen Plattformen künftig mitbestimmen, was im Feed landet. Ein Diskussionsentwurf der Rundfunkkommission zum Digitale-Medien-Staatsvertrag sieht vor, dass mindestens jede fünfte Empfehlung ein „vielfaltsfördernder“ Inhalt sein soll. Am meisten hätten davon wohl ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Ein Platz im Feed, reserviert für Auserwählte

Die Rundfunkkommission hat den zweiten Teil des Vertragswerks am 16. September beraten, Ende September folgte der veröffentlichte Entwurf. Nach Angaben der Länder umfasst das Papier rund 180 Seiten. Die Länder verkaufen es als Antwort auf die „epochalen Herausforderungen“ der digitalen Welt. Ihr erklärtes Ziel: Journalistisch verantwortete Medien sollen auch künftig sichtbar bleiben.

Der Kern dürfte vielen Nutzern weniger gefallen. Medienberichten zufolge sollen Plattformen mit Empfehlungssystemen feste Plätze im Feed für Inhalte von sogenannten „Angeboten mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ freihalten. Dahinter steckt im Grunde das bekannte „Public Value“-Konzept. Die Länder begründen die Quote ohne Umschweife:

„die vorgeschlagene Mindestquote (jeder fünfte Empfehlung) orientiert sich grob an den inzwischen üblichen Anteilen von Werbung in Feeds.“

Die Richtschnur ist also ausgerechnet die Werbung. Ganz unfreiwillig klingt das nach einem Eingeständnis.

Gebührensender automatisch dabei, Private müssen sich bewerben

Brisant ist, wer in den Pool kommt. Laut dem Bericht erhalten die öffentlich-rechtlichen Anstalten den begehrten Status automatisch. Private Medien müssen sich dagegen erst bewerben. Über die Vergabe entscheiden nach dem geplanten Paragrafen 25a die 14 Landesmedienanstalten. Sie gelten formal als staatsfern, in wichtigen Gremien sitzen aber Vertreter der Landesparlamente.

Einige Private wie RTL, n-tv, Welt sowie ProSieben und Sat.1 tragen das Etikett zwar bereits. Kritiker sehen trotzdem eine deutliche Schieflage. Sender, die Bürger ohnehin per Rundfunkbeitrag finanzieren müssen, bekämen nun auch noch Reichweite per Gesetz. Mit dem ersten Tag würde die Quote vor allem den Inhalten von ARD und ZDF zugutekommen.

„Erhebliche Markteingriffe“ werden offen eingeräumt

Die Rundfunkkommission beruft sich auf die Meinungsvielfalt. Wer in Investigativrecherchen oder eigene Texte statt bloßer Agenturmeldungen investiere, solle belohnt werden. Dass das ein schwerer Eingriff ist, räumt das Papier selbst ein: „Dies rechtfertigt auch die mit den Regelungen verbundenen, erheblichen Markteingriffe.“

Welcher Beitrag konkret erscheint, soll laut Entwurf weiter der Algorithmus entscheiden, ausdrücklich genannt werden etwa ein „Tagesschau- oder ntv-Beitrag“. Wer also zu einem politischen Thema scrollt, bekäme nach der Quote vermehrt Inhalte zertifizierter Anbieter zu sehen.

Vielfalt nach Vorschrift: Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Hier liegt das Grundproblem. Aus Sicht vieler Beobachter kann Vielfalt nicht entstehen, wenn Behörden festlegen, welche Medien als vielfaltsfördernd gelten. Unabhängige Stimmen ohne Gütesiegel hätten das Nachsehen. Dabei verdanken sie ihren Erfolg oft gerade der Tatsache, dass Leser den etablierten Häusern nicht mehr blind vertrauen.

Dazu kommt ein Detail aus dem ersten Teil des Vertrags, der bereits im Juni beschlossen wurde. Medienberichten zufolge dürfen Landesmedienanstalten darin KI nutzen, um automatisch nach möglichen Verstößen zu suchen. Das Bild wird dadurch nicht freundlicher.

Noch ist nichts entschieden

Bis zum 13. November können Bürger und Verbände Stellung nehmen. Danach müssen sich die Landesregierungen auf einen endgültigen Text einigen, und alle 16 Landesparlamente müssen zustimmen. Gut möglich also, dass sich in diesem Verfahren noch Widerstand formiert.

Wer seinen Feed selbst gestalten will, statt ihn von Behörden kuratieren zu lassen, sollte diese Frist nicht verstreichen lassen. Denn eine einmal eingeführte Quote ist erfahrungsgemäß selten wieder abgeschafft worden.

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