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Kettner Edelmetalle
18.02.2026
06:33 Uhr

Familienbild als „Hitlergruß": Brandenburger AfD-Abgeordneter wegen Wahlplakat verurteilt – CDU blieb mit identischem Motiv unbehelligt

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Vater, der schützend seinen Arm über seine Kinder hebt, wird zum Staatsfeind erklärt. Nicht etwa, weil er etwas Verwerfliches getan hätte – nein, weil er dabei den rechten Arm benutzt. Was klingt wie eine Realsatire aus einem dystopischen Roman, ist bittere Realität in der deutschen Justizlandschaft des Jahres 2026.

Ein Familienfoto wird zum Politikum

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den Brandenburger Landtagsabgeordneten Wilko Möller (AfD) zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro verurteilt. Sein Vergehen? Er hatte im Landtagswahlkampf 2024 ein Plakat verwendet, das eine Familie zeigt. Vater und Mutter bilden mit ihren erhobenen Armen ein schützendes Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern. Der Slogan darüber: „Wir schützen Eure Kinder". Ein Bild, das man in jedem Möbelhauskatalog finden könnte. Ein Motiv, das Geborgenheit und familiären Zusammenhalt ausstrahlt.

Doch eine Linken-Politikerin – die Kreisvorsitzende Anja Kreisel aus Frankfurt (Oder) – wollte darin einen Hitlergruß erkannt haben. Und die Staatsanwaltschaft? Sie folgte dieser absurden Interpretation bereitwillig und erhob Anklage wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Gericht schloss sich dieser Lesart vollumfänglich an.

Die groteske Logik der Anklage

Besonders pikant: Das Originalfoto, das Möller bei einem professionellen Bilddienstleister erworben hatte, zeigte die Frau mit erhobenem rechten Arm und den Mann mit erhobenem linken. Ein Grafikdesigner spiegelte das Bild – und plötzlich hob der Mann den rechten Arm. Hätte man das Bild nicht gespiegelt, hätte also die Frau den vermeintlichen „Hitlergruß" gezeigt. Wäre dann ebenfalls Anklage erhoben worden? Man darf daran zweifeln.

Dem Abgeordneten wurde zudem vorgeworfen, er habe die Vorgabe gemacht, die dargestellten Personen sollten blond sein und die Eltern sollten ihre Kinder sichtbar schützen. Eine blonde Familie, die ihre Kinder beschützt – in welchem Land ist das ein Straftatbestand? Offenbar in jenem Deutschland, in dem die bloße Darstellung einer traditionellen Familie mit hellen Haaren bereits unter Generalverdacht gestellt wird.

Zweierlei Maß: Die CDU durfte dasselbe

Der Fall gewinnt eine zusätzliche explosive Dimension, wenn man einen Blick nach Nordrhein-Westfalen wirft. Die CDU in Datteln verwendete bereits 2021 – also drei Jahre vor Möllers Plakat – ein nahezu identisches Motiv. Auch dort bilden Vater und Mutter mit ihren Armen ein Dach über den Köpfen von Kindern. Auch dort hebt der Mann den rechten Arm. Eine Anklage? Fehlanzeige. Keine Ermittlungen, keine Staatsanwaltschaft, keine empörte Linken-Politikerin, die darin verfassungsfeindliche Symbolik zu erkennen glaubte.

Dieser Vergleich wirft eine fundamentale Frage auf, die sich jeder rechtsstaatlich denkende Bürger stellen muss: Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Ist dasselbe Motiv bei der CDU harmlose Familienidylle, bei der AfD aber nationalsozialistische Propaganda? Wenn dem so wäre – und die Faktenlage spricht eine unmissverständliche Sprache –, dann hätten wir es mit einer politisch motivierten Justiz zu tun, die eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig ist.

Freispruch für den Grafiker – Verurteilung für den Politiker

Immerhin: Der Grafikdesigner, der das Bild gespiegelt hatte, wurde freigesprochen – gegen den ausdrücklichen Willen der Staatsanwaltschaft, die auch für ihn eine Geldstrafe von 2.800 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten Freispruch beantragt. Dass zumindest der Grafiker nicht verurteilt wurde, mag ein schwacher Trost sein. Doch es unterstreicht die Willkürlichkeit des gesamten Verfahrens: Wenn der Ausführende freigesprochen wird, wie kann dann der Auftraggeber schuldig sein?

Ein Symptom einer tieferen Krise

Dieser Fall ist weit mehr als eine juristische Kuriosität. Er ist ein Symptom für den Zustand unserer Demokratie, in der politische Gegner zunehmend mit den Mitteln der Justiz bekämpft werden. Wenn eine Linken-Politikerin Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft ohne erkennbare Distanz dieser politisch motivierten Interpretation folgt, dann muss man sich fragen, ob der Rechtsstaat noch auf beiden Augen gleich blind ist – oder ob er bei bestimmten Parteien besonders scharf hinsieht.

Die Instrumentalisierung der Justiz gegen politische Gegner hat in der deutschen Geschichte eine dunkle Tradition. Gerade deshalb sollten alle Demokraten – unabhängig von ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit – hellhörig werden, wenn ein gewöhnliches Familienfoto zum Corpus Delicti erklärt wird, nur weil es von der „falschen" Partei verwendet wurde. Wer heute schweigt, weil es den politischen Gegner trifft, könnte morgen selbst zum Opfer einer solchen Auslegungswillkür werden.

Wenn ein schützendes Familienbild zum Straftatbestand wird, sagt das mehr über den Zustand der Justiz aus als über den Angeklagten.

Deutschland braucht eine Justiz, die unabhängig und unparteiisch agiert – nicht eine, die sich zum verlängerten Arm politischer Denunziation machen lässt. Der Fall Möller wird in die Berufung gehen, so viel steht fest. Ob dort mehr Augenmaß walten wird, bleibt abzuwarten. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt – doch in Zeiten wie diesen stirbt sie schneller als je zuvor.

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