
EuGH-Urteil mit Signalwirkung: Frontex muss für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen haften
Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die europäische Grenzschutzagentur Frontex für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen haftbar gemacht werden kann. Die Entscheidung der höchsten europäischen Richter in Luxemburg könnte weitreichende Konsequenzen für die künftige Arbeit der Agentur haben.
Syrische Familie erstreitet Grundsatzentscheidung
Im Zentrum des Verfahrens steht eine Familie syrischer Kurden, bestehend aus den Eltern und vier Kindern. Die Betroffenen waren nur wenige Tage nach ihrer Ankunft auf einer griechischen Insel im Rahmen einer von Frontex koordinierten Rückkehraktion in die Türkei geflogen worden. Dies geschah, obwohl die Familie ausdrücklich erklärt hatte, einen Asylantrag stellen zu wollen. Aus Angst vor einer drohenden Abschiebung nach Syrien floh die Familie später in den Irak.
Die Betroffenen werteten die Rückkehraktion als rechtswidrige Zurückweisung und forderten von Frontex Schadenersatz in Höhe von knapp 140.000 Euro. Das Gericht der Europäischen Union hatte die Klage im Jahr 2023 zunächst abgewiesen. Die Begründung lautete damals, es bestehe kein direkter Zusammenhang zwischen einem möglichen Fehlverhalten von Frontex und dem geltend gemachten Schaden.
EuGH korrigiert Vorinstanz deutlich
Der Europäische Gerichtshof sieht die Sachlage jedoch anders. Nach Auffassung der Richter sei das erstinstanzliche Gericht zu Unrecht davon ausgegangen, dass Frontex den Mitgliedstaaten lediglich technische und operative Unterstützung leiste. Die Agentur sei vielmehr nach EU-Recht verpflichtet, bei sogenannten Rückkehraktionen die Grundrechte Asylsuchender zu schützen. Dazu gehöre auch die Prüfung, ob für alle Betroffenen solcher Aktionen tatsächlich Rückkehrentscheidungen vorliegen.
Der Gerichtshof betonte zudem, dass mögliche Grundrechtsverletzungen während eines Rückführungsflugs nicht allein dem beteiligten Mitgliedstaat – in diesem Fall Griechenland – zugerechnet werden könnten. Auch eine Haftung von Frontex komme in Betracht. Das EU-Gericht muss die Schadenersatzklage der syrischen Familie nun erneut prüfen.
Zweiter Fall: Syrer fordert 500.000 Euro
Parallel dazu verwies der EuGH einen weiteren Fall an die Vorinstanz zurück. Ein Syrer, der behauptet, Opfer eines sogenannten Pushbacks geworden zu sein, fordert von der Grenzschutzagentur 500.000 Euro Schadenersatz. Seine Klage war zuvor mit der Begründung abgewiesen worden, er habe den erlittenen Schaden nicht ausreichend bewiesen.
Der Gerichtshof entschied jedoch, dass das erstinstanzliche Gericht Maßnahmen hätte ergreifen müssen, um von Frontex alle relevanten und verfügbaren Informationen zu erhalten. Auch dieser Fall muss nun neu verhandelt werden.
Bedeutung für die europäische Grenzpolitik
Die Urteile könnten erhebliche Auswirkungen auf die künftige Praxis der europäischen Grenzschutzagentur haben. Frontex sieht sich bereits seit längerem mit Vorwürfen konfrontiert, bei Rückführungsaktionen nicht ausreichend auf die Einhaltung von Grundrechten zu achten. Die nun erfolgte Klarstellung des höchsten europäischen Gerichts dürfte den Druck auf die Agentur erhöhen, ihre Verfahren entsprechend anzupassen.
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