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24.04.2024
06:56 Uhr

EU-Lieferkettengesetz – Ein Schlag gegen die Freiheit der Wirtschaft?

EU-Lieferkettengesetz – Ein Schlag gegen die Freiheit der Wirtschaft?

Nach zähen Verhandlungen steht die EU kurz davor, ein neues Lieferkettengesetz zu verabschieden. Dieses Gesetz soll Großunternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit zu prüfen und Berichte über ihre Bemühungen zur Begrenzung der Erderwärmung vorzulegen. Doch ist dieses Vorhaben wirklich ein Fortschritt für die Menschenrechte oder vielmehr ein bürokratisches Monster, das die Freiheit der Unternehmen beschneidet und die deutsche Wirtschaft in Gefahr bringt?

Die EU-Richtlinie – ein Wolf im Schafspelz?

Die ursprüngliche Intention des Gesetzes, Menschenrechte zu stärken, scheint ehrenhaft. Doch die Realität sieht anders aus: Die EU hat die Anforderungen bereits abgeschwächt, sodass nun erst Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro betroffen sind. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren trifft es dann die noch größeren Fische mit über 5000 Angestellten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die Frage stellt sich: Wird hier wirklich der Schutz der Menschenrechte verfolgt oder nur der Schein gewahrt?

Deutschland in der Zwickmühle

Während das europäische Lieferkettengesetz Unternehmen bei Verstößen haftbar macht, sieht das deutsche Pendant keine solche Haftung vor. Zudem sind hierzulande mehr Unternehmen betroffen, da das Gesetz bereits für Firmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitern gilt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor der Praxisuntauglichkeit und der Bürokratielast der EU-Richtlinie. Die Wirtschaftsexperten sind sich uneinig: Während der DIHK-Präsident Peter Adrian die Richtlinie kritisiert, sieht Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wirtschaftlichen Schaden für Deutschland ohne eine EU-weite Regelung.

Politische Uneinigkeit – Schwächung Deutschlands?

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten – ein Zeichen der Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung. Während die FDP vor Bürokratie und rechtlichen Risiken warnt, befürworten SPD und Grüne das Gesetz. Diese Zerrissenheit könnte die Verhandlungsposition Deutschlands in Brüssel schwächen und den Einfluss auf die Gestaltung des Gesetzes mindern.

Strafen als Druckmittel

Verstöße gegen das neue Gesetz sollen hart geahndet werden. Die EU-Staaten müssen Aufsichtsbehörden benennen, die Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens verhängen können. Eine solche Strafandrohung könnte Unternehmen in die Knie zwingen und steht im krassen Widerspruch zur wirtschaftlichen Freiheit und Eigenverantwortung.

Fazit: Ein zweischneidiges Schwert

Das EU-Lieferkettengesetz mag in seiner Grundidee lobenswert sein, doch die Umsetzung droht, zu einem bürokratischen Albtraum zu werden, der die deutsche Wirtschaft belastet und die Souveränität der Unternehmen untergräbt. Es bleibt abzuwarten, ob die Richtlinie in der Praxis tatsächlich zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage beitragen wird oder ob sie lediglich ein weiterer Beleg für die Überregulierung und den Kontrollwahn der EU ist.

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