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23.05.2024
18:40 Uhr

EU-Kommission bestraft Mondelez für Wettbewerbsverzerrung

EU-Kommission bestraft Mondelez für Wettbewerbsverzerrung

Die Europäische Union hat ein deutliches Zeichen gegen wettbewerbsverzerrende Praktiken gesetzt. In einem beispiellosen Vorgehen verhängte die EU-Kommission eine Geldstrafe in Höhe von 337,5 Millionen Euro gegen den Lebensmittelkonzern Mondelez, bekannt für Marken wie Milka und Toblerone. Dies markiert die höchste Strafe, die je gegen einen Lebensmittelhersteller in der EU ausgesprochen wurde und zählt zu den zehn höchsten Strafen, die die Wettbewerbshüter jemals verhängt haben.

Illegale Preisabsprachen zu Lasten der Verbraucher

Nach Angaben der Kommission hat Mondelez den freien Wettbewerb durch illegale Preisabsprachen erheblich beeinträchtigt. Insbesondere wurde festgestellt, dass der Konzern den grenzüberschreitenden Verkauf seiner Produkte innerhalb der EU-Länder behindert hat, um so die Preise künstlich hoch zu halten. Diese Praktiken führten dazu, dass Verbraucher in bestimmten EU-Staaten bis zu 40 Prozent mehr für Schokolade, Kekse und Kaffee-Produkte zahlen mussten, als es unter fairen Wettbewerbsbedingungen der Fall gewesen wäre.

Mondelez: Einzelfälle oder systematisches Fehlverhalten?

Mondelez selbst versucht, die Vorwürfe herunterzuspielen und spricht von Einzelfällen, die bereits einige Zeit zurückliegen und hauptsächlich Geschäfte mit Zwischenhändlern betreffen. Doch die EU-Kommission sieht das anders: Die illegalen Praktiken fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte. Es steht außer Frage, dass solche Verhaltensweisen nicht nur den Markt, sondern vor allem den Verbraucher schädigen.

Die Reaktion der Verbraucherschützer

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc unterstützt das Vorgehen der EU-Kommission und sieht in dem Verhalten von Mondelez eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der Verbraucher. In Zeiten, in denen die EU-Bürger von den Vorteilen des freien Handels profitieren sollten, sind künstliche Handelshemmnisse und Preismanipulationen ein Schlag ins Gesicht der Konsumenten.

Eine reduzierte Strafe als Zeichen der Kooperation

Trotz der Schwere der Vergehen wurde die Strafe für Mondelez um 15 Prozent reduziert, da das Unternehmen mit der EU-Kommission kooperierte und seine Verantwortung anerkannte. Dieser Schritt könnte als Anreiz für andere Unternehmen dienen, sich bei zukünftigen Untersuchungen kooperativ zu zeigen.

Die moralische Verpflichtung der Großkonzerne

Der Fall Mondelez wirft ein Schlaglicht auf die moralische Verpflichtung von Großkonzernen, sich an die Regeln des fairen Wettbewerbs zu halten. Die EU-Kommission hat gezeigt, dass sie bereit ist, entschlossen gegen Unternehmen vorzugehen, die sich auf Kosten der Verbraucher und des Marktes bereichern.

Die Entscheidung der EU-Kommission ist ein starkes Signal an alle Marktteilnehmer, dass unlautere Geschäftspraktiken nicht toleriert werden. Es ist ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Binnenmarkt, der letztlich allen EU-Bürgern zugutekommt.

Quellen:

  • EU-Kommission
  • Beuc – Europäische Verbraucherschutzorganisation
  • Mondelez International – Stellungnahme

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