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01.08.2025
14:09 Uhr

EU-Bürokratie kassiert Schlappe: Titandioxid-Verbot war reine Panikmache

Der Europäische Gerichtshof hat der übereifrigen EU-Kommission eine krachende Niederlage beschert. Das höchste EU-Gericht entschied, dass der Weißmacher Titandioxid zu Unrecht als krebserregend eingestuft wurde. Ein Triumph für die Industrie und ein weiterer Beweis dafür, wie vorschnell Brüsseler Bürokraten mit Verboten und Warnhinweisen um sich werfen.

Sechs Jahre Verunsicherung für nichts

Seit 2019 mussten Produkte mit Titandioxid einen bedrohlichen Warnhinweis tragen. Sonnencreme, Zahnpasta, Wandfarbe – überall prangte das Schreckgespenst "karzinogen". Millionen Verbraucher wurden verunsichert, Hersteller mussten ihre Verpackungen ändern, und die Kosten? Die trugen natürlich am Ende die Bürger. Jetzt stellt sich heraus: Der zuständige EU-Ausschuss für Risikobeurteilung hatte schlampig gearbeitet und nicht alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigt.

Die Luxemburger Richter bestätigten damit ein Urteil von 2022, das bereits festgestellt hatte, dass die wissenschaftliche Grundlage für die Einstufung "offensichtlich fehlerhaft" gewesen sei. Man fragt sich unweigerlich: Wie viele andere EU-Entscheidungen basieren auf ähnlich wackeligen Fundamenten?

Der Schaden ist angerichtet

Besonders perfide: In Lebensmitteln bleibt Titandioxid weiterhin verboten – seit 2022. Die Begründung? Man könne negative Effekte auf das menschliche Erbgut nicht ausschließen. Eine klassische Vorsichtsmaßnahme nach dem Motto: Im Zweifel gegen die Freiheit. Dabei zeigt das aktuelle Urteil doch eindeutig, dass die EU-Kommission bei ihrer Risikobewertung über das Ziel hinausgeschossen ist.

"Bei denen ist die Schutzschicht der Darmschleimhaut sehr dünn. Sie ist nicht geschützt vom Vordringen dieser Nano-Partikel", erklärt der Mediziner Gerhard Rogler vom Universitätsspital Zürich.

Doch seine Studien bezogen sich auf Menschen mit bereits bestehenden Darmentzündungen wie Morbus Crohn. Bei gesunden Mäusen passierte – nichts. Ein Detail, das in der Hysterie um den vermeintlichen Krebserreger gerne unterschlagen wurde.

Brüsseler Regulierungswahn ohne Ende

Dieser Fall offenbart einmal mehr den Regulierungswahn der EU-Bürokratie. Erst schießen, dann fragen – so scheint das Motto in Brüssel zu lauten. Die Folgen tragen Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. Hersteller, Importeure und Lieferanten mussten jahrelang gegen windige Vorwürfe ankämpfen, während die Kommission auf Basis fehlerhafter Studien Panik verbreitete.

Es drängt sich die Frage auf: Wer haftet eigentlich für die entstandenen Schäden? Die Umstellung der Produktion, die Neugestaltung von Verpackungen, der Imageschaden – all das kostete die Industrie Millionen. Von den verunsicherten Bürgern, die jahrelang glaubten, sie würden sich mit ihrer Zahnpasta vergiften, ganz zu schweigen.

Ein Muster, das sich wiederholt

Das Titandioxid-Debakel reiht sich nahtlos ein in die lange Liste überzogener EU-Regulierungen. Ob Glühbirnenverbot, Staubsauger-Drosselung oder die absurde Gurkenkrümmungsverordnung – Brüssel scheint eine besondere Vorliebe für kleinteilige Bevormundung zu haben. Während echte Probleme wie die ausufernde Migration oder die Energiekrise ungelöst bleiben, beschäftigt man sich lieber mit der Farbe unserer Zahnpasta.

Das EuGH-Urteil sollte ein Weckruf sein. Es braucht endlich eine kritische Überprüfung der zahllosen EU-Verordnungen, die auf ähnlich dünnem Eis stehen könnten. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz täte gut daran, in Brüssel für mehr Vernunft und weniger Hysterie zu werben. Doch angesichts der Tatsache, dass selbst die vermeintlich konservative CDU mittlerweile ein 500-Milliarden-Sondervermögen plant und die Klimaneutralität im Grundgesetz verankert hat, darf man skeptisch sein.

Die Bürger haben genug von einer Politik, die auf Angstmacherei statt auf Fakten setzt. Das Titandioxid-Urteil zeigt: Widerstand lohnt sich. Es wird Zeit, dass wir uns gegen den ausufernden Regulierungswahn zur Wehr setzen – bevor die nächste haltlose Verbotswelle über uns hereinbricht.

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