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Erziehungsstaat statt Rechtsstaat: Wie die EU-Sanktionspolitik die Meinungsfreiheit aushöhlt

Erziehungsstaat statt Rechtsstaat: Wie die EU-Sanktionspolitik die Meinungsfreiheit aushöhlt

Was sich in der Bundespressekonferenz abspielte, hätte in einem Lehrbuch über den Niedergang freiheitlicher Demokratien stehen können. Josef Hinterseher, Pressesprecher des Auswärtigen Amts unter Minister Johann Wadephul, erklärte mit einer Offenheit, die gleichermaßen erschreckend wie entlarvend ist, worum es beim EU-Sanktionsmechanismus tatsächlich geht: um die gezielte Verhaltensänderung von Bürgern. Nicht um Strafverfolgung durch unabhängige Gerichte. Nicht um rechtsstaatliche Verfahren. Sondern um politische Erziehung.

„Das ist gewollt" – Die kalte Sprache der Macht

Die Worte des Ministeriumssprechers verdienen es, in ihrer ganzen Tragweite erfasst zu werden. Er sei denjenigen dankbar, die das Sanktionsregime bekannt machten, denn wer es „unterlaufe", müsse wissen, dass dies „mit Kosten verbunden" sei. Was klingt wie eine beiläufige Bemerkung, ist in Wahrheit eine kaum verhüllte Drohung an jeden, der es wagt, unbequeme Meinungen zu vertreten. Denn die „Kosten", von denen Hinterseher so euphemistisch spricht, sind nichts Geringeres als die vollständige Vernichtung der bürgerlichen Existenz: Reiseverbote innerhalb der EU, eingefrorene Vermögenswerte, gekündigte Bankkonten. Ein Mensch, der auf dieser Liste landet, ist wirtschaftlich und sozial tot – ohne dass je ein Richter darüber befunden hätte.

Besonders perfide mutet die Begründung an. Der Sanktionsmechanismus richte sich gegen „Desinformation", so Hinterseher. Doch wer entscheidet, was Desinformation ist? Nicht etwa unabhängige Gerichte, wie es in einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich wäre. Nein, es ist der Rat der Europäischen Union – ein Organ der Exekutive, das unter Umgehung jeglicher Gewaltenteilung über das Schicksal einzelner Bürger befindet.

Das Bundesverfassungsgericht hat längst gesprochen

Dabei hat das höchste deutsche Gericht in seinem wegweisenden Beschluss vom 4. November 2009 unmissverständlich klargestellt, dass die Meinungsfreiheit auch denjenigen zusteht, die unbequeme, ja sogar falsche Ansichten vertreten. Das Grundgesetz gewähre Meinungsfreiheit „im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung" – und zwar „grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit". Eine Formulierung, die man sich in Brüssel und Berlin offenbar nicht mehr zu Herzen nimmt.

Das Verfassungsgericht ging sogar noch weiter und stellte klar, dass der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas" oder vor der „Kränkung des Rechtsbewusstseins" durch bestimmte Ideologien kein legitimer Eingriffsgrund in die Meinungsfreiheit sei. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen gehöre zum freiheitlichen Staat. Punkt.

Historische Parallelen, die nachdenklich stimmen

Wer die Geschichte kennt, dem dürfte bei Hintersehers Ausführungen ein kalter Schauer über den Rücken laufen. Die Behauptung, Sanktionen hätten „keinen strafenden Charakter", sondern dienten lediglich der „Verhaltensänderung", erinnert fatal an die Rhetorik totalitärer Systeme. Auch der sowjetische Generalsekretär Breschnew ließ Dissidenten nicht „bestrafen", sondern in psychiatrische Anstalten einweisen – zur „Heilung" von ihrer Zweifelsucht am Sozialismus. Die Parallele ist frappierend: Wer die offizielle Linie in Frage stellt, wird nicht bestraft, sondern „erzogen". Ein semantischer Taschenspielertrick, der das Wesen der Maßnahme nicht verändert.

Ostdeutsche Bürger, die mit den Mechanismen eines Überwachungs- und Gesinnungsstaates aus eigener leidvoller Erfahrung vertraut sind, dürften diese Entwicklung mit besonderer Beklemmung verfolgen. Was in der DDR die Stasi erledigte – die soziale und wirtschaftliche Vernichtung Andersdenkender –, soll nun offenbar auf europäischer Ebene institutionalisiert werden. Nur diesmal mit dem Segen demokratisch gewählter Institutionen.

Merz' gebrochene Versprechen

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte am politischen Aschermittwoch noch vollmundig verkündet, man müsse „wieder bereit sein, unsere Freiheit wirklich zu verteidigen". Schöne Worte. Doch was ist davon übrig geblieben? Sein eigenes Außenministerium propagiert offen einen Mechanismus, der die Grundrechte der Bürger mit Füßen tritt. Merz, der einst versprach, keine neuen Schulden zu machen und dann ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen durchwinkte, scheint auch beim Thema Freiheitsrechte das Prinzip zu verfolgen: Versprechen ist Silber, Brechen ist Gold.

Es entsteht der zunehmend bedrückende Eindruck, dass die Demokratie tatsächlich verteidigt werden muss – allerdings nicht gegen jene, die von der politischen Klasse als „Antidemokraten" gebrandmarkt werden, sondern gegen eben jene politische Klasse selbst. Gegen Akteure, die das Wort „Freiheit" nur noch zur Rechtfertigung von Freiheitsbeschränkungen verwenden und den Begriff „Demokratie" als Deckmantel für die Aushöhlung demokratischer Grundprinzipien missbrauchen.

Das Böckenförde-Diktum als Mahnung

Der große Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde formulierte einst eine Erkenntnis, die heute aktueller ist denn je: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." Wer also in die freie öffentliche Auseinandersetzung eingreift, weil er Bürger mit den Mitteln des Zwangs „erziehen" will, der zerstört genau jene Voraussetzungen, von denen der freiheitliche Staat lebt. Er fällt zurück in den Totalitätsanspruch, den zu überwinden die größte zivilisatorische Errungenschaft Europas war.

Wenn Josef Hinterseher also verkündet, „dass wir Desinformation als freiheitliche Gesellschaft nicht akzeptieren", dann spricht er – ob bewusst oder unbewusst – nicht von einer freiheitlichen, sondern von einer totalitären Gesellschaft. Denn zu den Grundsätzen einer wahrhaft freien Gesellschaft gehört auch das Recht, Dinge zu sagen, die der Regierung nicht gefallen. Ja, sogar das Recht, sich zu irren. Über die Grenzen der Meinungsfreiheit hat im konkreten Fall die Judikative zu entscheiden – und nicht ein Pressesprecher des Auswärtigen Amts.

Ein Weckruf für den deutschen Bürger

Was wir hier erleben, ist kein Einzelfall und keine Randerscheinung. Es ist der konsequente nächste Schritt auf einem Weg, der mit der Pandemie-Politik begann, als Angstkommunikation zur Herstellung von „Folgebereitschaft" – man könnte auch Kadavergehorsam sagen – zum Regierungsinstrument erhoben wurde. Der Übergang vom Rechts- zum Gesinnungsstaat vollzieht sich nicht mit einem großen Knall, sondern schleichend, in bürokratischen Formulierungen und euphemistischen Presseerklärungen. Genau das macht ihn so gefährlich.

In Zeiten wie diesen, in denen die Freiheit des Einzelnen von jenen bedroht wird, die vorgeben, sie zu schützen, gewinnt der Schutz des eigenen Vermögens eine ganz neue Dimension. Wenn Bankkonten per Verwaltungsakt eingefroren werden können, wenn die wirtschaftliche Existenz eines Bürgers ohne richterlichen Beschluss vernichtet werden kann, dann stellt sich die Frage nach der Sicherheit des eigenen Ersparten mit besonderer Dringlichkeit. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber bieten in einem solchen Umfeld einen Schutz, den kein digitales Konto und kein Papiergeld gewährleisten kann – sie sind greifbar, unabhängig von staatlichem Zugriff und haben über Jahrtausende ihren Wert bewahrt, gerade in Zeiten, in denen Regierungen die Rechte ihrer Bürger mit Füßen traten.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung sollte auf eigener, sorgfältiger Recherche basieren. Wir übernehmen keine Haftung für individuelle Anlageentscheidungen unserer Leser.

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