
Endlich konsequent: Deutschland schiebt verurteilten IS-Terroristen ab – ein längst überfälliger Schritt
Nach jahrelangem juristischem Tauziehen hat das Oberverwaltungsgericht Münster endlich grünes Licht gegeben: Ein verurteilter IS-Terrorist aus Tadschikistan kann nun endgültig aus Deutschland abgeschoben werden. Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste erst durch mehrere Instanzen erkämpft werden – ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat, der sich jahrelang von einem verurteilten Terroristen auf der Nase herumtanzen ließ.
Vom Dschihadisten zum Dauergast – die absurde Chronologie
Die Geschichte liest sich wie ein Lehrstück deutscher Naivität: 2015 schloss sich der Mann aus dem Kreis Warendorf der Terrormiliz Islamischer Staat an und reiste nach Syrien und in den Irak. Dort kämpfte er für eine Organisation, die für unvorstellbare Gräueltaten, Massenmorde und die systematische Versklavung von Frauen verantwortlich ist. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft – eine geradezu lächerlich milde Strafe für jemanden, der sich aktiv am Terror gegen die Zivilbevölkerung beteiligte.
Doch anstatt diesen Mann nach Verbüßung seiner Strafe umgehend des Landes zu verweisen, stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2018 ein Abschiebungsverbot fest. Die Begründung? Dem armen Terroristen könnte in seiner Heimat Tadschikistan möglicherweise Folter drohen. Man fasst es nicht: Deutschland schützt einen verurteilten IS-Kämpfer vor möglichen Konsequenzen in seinem Heimatland, während deutsche Bürger täglich mit den Folgen einer verfehlten Migrationspolitik konfrontiert werden.
Die Garantie aus Tadschikistan – besser spät als nie
Erst 2024, ganze sechs Jahre später, wurde das Abschiebungsverbot aufgehoben. Tadschikistan hatte zugesichert, dass dem Mann keine Folter oder grausame Strafen drohen würden. Eine sogenannte Verbalnote des tadschikischen Außenministeriums reichte aus, um die deutschen Behörden zu überzeugen. Warum diese Zusicherung nicht schon Jahre früher eingeholt wurde, bleibt das Geheimnis unserer trägen Bürokratie.
Das Verwaltungsgericht Münster wies im August die Klage des Mannes gegen die Aufhebung des Abschiebungsverbots ab. Es sah „keine beachtliche Wahrscheinlichkeit für die Gefahr von Folter oder Misshandlung". Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Einschätzung und sprach von „veränderten Umständen", die eine neue Bewertung erlaubten.
Ein Symptom für Deutschlands Schwäche
Dieser Fall steht exemplarisch für die Schwäche des deutschen Rechtsstaats im Umgang mit islamistischen Gefährdern. Während sich verurteilte Terroristen jahrelang durch alle Instanzen klagen können, leben deutsche Bürger mit den Konsequenzen einer Politik, die Täter mehr schützt als Opfer. Die zunehmende Kriminalität, die täglichen Messerattacken und die wachsende Verunsicherung in der Bevölkerung sind direkte Folgen dieser Fehlpolitik.
Es ist höchste Zeit, dass Deutschland seine Prioritäten neu ordnet. Die Sicherheit der eigenen Bevölkerung muss Vorrang haben vor den vermeintlichen Rechten verurteilter Terroristen. Dass es Jahre dauert, bis ein IS-Kämpfer abgeschoben werden kann, während gleichzeitig Millionen für die Integration von Menschen ausgegeben werden, die unsere Werte mit Füßen treten, ist ein Skandal.
Ein Hoffnungsschimmer unter der neuen Regierung?
Mit der neuen Großen Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz besteht die Hoffnung, dass Deutschland endlich zu einer konsequenteren Sicherheitspolitik zurückfindet. Die Zeiten, in denen Terroristen und Gefährder auf Kosten der Steuerzahler durchgefüttert wurden, müssen ein Ende haben. Es braucht klare Regeln: Wer sich einer Terrororganisation anschließt, verwirkt sein Recht auf Aufenthalt in Deutschland – ohne Wenn und Aber.
Die Abschiebung dieses IS-Kämpfers ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch es darf nicht bei Einzelfällen bleiben. Deutschland braucht eine grundlegende Kehrtwende in der Migrations- und Sicherheitspolitik. Die Bürger haben ein Recht darauf, in Sicherheit zu leben – und dieses Recht wiegt schwerer als die Befindlichkeiten verurteilter Terroristen.
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