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14.04.2025
22:03 Uhr

Drakonische Strafe für Corona-Demo: Justiz zeigt auch Jahre später keine Gnade

Die deutsche Justiz demonstriert einmal mehr ihre unnachgiebige Härte gegenüber Corona-Maßnahmen-Kritikern. Fast vier Jahre nach einer friedlichen Demonstration gegen die damals geltenden Corona-Restriktionen muss eine 59-jährige Frau aus Baden-Württemberg nun eine saftige Geldstrafe von 7.500 Euro bezahlen. Ein Urteil, das deutlich macht, wie der Staat auch Jahre später noch mit Menschen umgeht, die es gewagt haben, ihre grundgesetzlich garantierten Demonstrationsrechte wahrzunehmen.

Von der Haftstrafe zur Geldbuße - milde Gnade oder kalkulierte Strategie?

Ursprünglich hatte das Amtsgericht Tuttlingen die Angeklagte sogar zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein geradezu absurd hartes Urteil für die Teilnahme an einer Demonstration. Erst durch Berufung wurde die Strafe vom Landgericht Rottweil in eine Geldstrafe umgewandelt - 150 Tagessätze à 50 Euro. Dennoch bleibt ein mehr als bitterer Nachgeschmack.

Die "Verbrechen" der Angeklagten

Was wird der Frau konkret vorgeworfen? Sie soll am 1. Mai 2021 mit etwa 50 weiteren Bürgern in Tuttlingen demonstriert haben. Die Hauptvorwürfe lesen sich wie aus einem schlechten Film: Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungsverbot und - man höre und staune - das "Führen einer Waffe" in Form einer Fackel. Dass friedliche Demonstranten mit Fackeln nun als bewaffnete Straftäter eingestuft werden, zeigt deutlich, wie weit sich unser Rechtsstaat von seinen ursprünglichen Prinzipien entfernt hat.

Der fadenscheinige Corona-Kontext

Die Demonstration richtete sich gegen die damals geltenden Corona-Maßnahmen, die massiv in die Grundrechte der Bürger eingriffen. Dass Menschen dagegen protestierten, war nicht nur ihr gutes Recht, sondern geradezu ihre demokratische Pflicht. Die Teilnehmer hatten sich über Telegram verabredet - ein völlig legitimes Vorgehen in Zeiten, in denen klassische Versammlungen praktisch unmöglich gemacht wurden.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Die Botschaft dieses Urteils ist eindeutig: Wer es wagt, gegen staatliche Maßnahmen zu protestieren, muss auch Jahre später noch mit empfindlichen Strafen rechnen. Dass die Demonstration nicht angemeldet war, wird als Vorwand genutzt, um ein Exempel zu statuieren. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass die damaligen Einschränkungen eine reguläre Anmeldung praktisch unmöglich machten.

Dieses Urteil reiht sich nahtlos ein in eine bedenkliche Entwicklung unseres Rechtsstaats, bei der kritische Stimmen systematisch mundtot gemacht werden sollen. Es bleibt zu hoffen, dass solche Urteile mehr Menschen die Augen öffnen und zeigen, wie wichtig es ist, für unsere demokratischen Grundrechte einzustehen - heute mehr denn je.

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