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Kettner Edelmetalle
27.02.2026
16:47 Uhr

Dobrindt stellt Faesers Erbe auf den Prüfstand: AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes wackelt

Was für ein bemerkenswerter Vorgang. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, das umstrittene Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur AfD einer vertieften Überprüfung zu unterziehen. Jenes Gutachten also, das im Jahr 2025 zur Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch" geführt hatte – und das nun, kaum dass ein Gericht genauer hinschaut, wie ein Kartenhaus in sich zusammenzufallen droht.

Das Verwaltungsgericht Köln zieht die Notbremse

Auslöser für Dobrindts Kehrtwende ist ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln, der es in sich hat. Die Richter entschieden am Donnerstag, dass der Verfassungsschutz die Bundespartei vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch" einstufen darf. Ein Paukenschlag. Denn damit wird genau jene Hochstufung kassiert, die unter der damaligen Innenministerin Nancy Faeser mit offenkundig großem Eifer vorangetrieben worden war.

Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte gegenüber der Presse, dass man im Zuge der Befassung mit dem Kölner Beschluss eine „vertiefte Prüfung des Gutachtens" vornehmen werde. Man lese diesen Satz ruhig zweimal. Eine vertiefte Prüfung. Was im Umkehrschluss bedeutet: Die bisherige Prüfung war offenbar alles andere als vertieft.

Faesers fragwürdiges Vermächtnis

Und genau hier liegt der eigentliche Skandal. Nancy Faeser hatte im Mai 2025 das Bundesamt für Verfassungsschutz angewiesen, die Hochstufung der AfD öffentlich bekannt zu geben – obwohl das zugrundeliegende Gutachten, wie nun immer deutlicher wird, vom Innenministerium zuvor lediglich oberflächlich geprüft worden war. Man fragt sich unweigerlich: War hier der Wunsch Vater des Gedankens? Ging es tatsächlich um den Schutz der Verfassung – oder vielmehr um die Bekämpfung einer unliebsamen politischen Konkurrenz mit den Mitteln des Staates?

Es wäre nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz unter der Ägide einer SPD-Innenministerin in den Verdacht geriet, als politisches Instrument missbraucht zu werden. Schon der ehemalige Präsident Thomas Haldenwang hatte mit seiner offensiven Kommunikation gegen die AfD für erhebliche Irritationen gesorgt – und war schließlich selbst in die Politik gewechselt, was die Frage nach seiner Unabhängigkeit im Amt retrospektiv in einem noch grelleren Licht erscheinen lässt.

Ein Gutachten, das keiner Prüfung standhält?

Dass ein Eilverfahren – wohlgemerkt nur ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren, nicht einmal das Hauptsacheverfahren – bereits ausreicht, um die Einstufung zu kippen, spricht Bände über die Qualität des Gutachtens. Wenn schon eine summarische gerichtliche Prüfung derart gravierende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einstufung offenbart, dann muss man sich fragen, auf welch tönernen Füßen das gesamte Konstrukt steht.

Dobrindt tut also gut daran, das Gutachten nun einer ernsthaften Überprüfung zu unterziehen. Allerdings drängt sich auch hier eine unbequeme Frage auf: Warum erst jetzt? Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz ist seit Mai 2025 im Amt. Dass es eines gerichtlichen Beschlusses bedurfte, um das Innenministerium zum Handeln zu bewegen, ist kein Ruhmesblatt für die Große Koalition.

Demokratie braucht fairen Wettbewerb – keine staatliche Lenkung

Unabhängig davon, wie man zur AfD und ihren Positionen stehen mag: Ein Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, darf den Verfassungsschutz nicht als politische Waffe gegen demokratisch gewählte Parteien einsetzen. Die Einstufung einer Partei als „gesichert rechtsextremistisch" ist kein bürokratischer Verwaltungsakt – sie ist ein schwerwiegender Eingriff in den demokratischen Wettbewerb, der Millionen von Wählern stigmatisiert und Existenzen zerstören kann.

Wenn sich nun herausstellen sollte, dass dieses Gutachten tatsächlich auf einer mangelhaften Grundlage erstellt und vorschnell veröffentlicht wurde, dann müsste dies auch personelle Konsequenzen haben. Nicht nur für die Beamten, die das Gutachten verfasst haben, sondern auch für jene politisch Verantwortlichen, die seine Veröffentlichung angeordnet haben – unabhängig davon, ob sie noch im Amt sind oder nicht.

Deutschland braucht einen Verfassungsschutz, der seinen Namen verdient. Einen, der die Verfassung schützt – und nicht die Regierung vor der Opposition. Die Überprüfung des AfD-Gutachtens könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein. Ob Dobrindt den Mut hat, diesen Weg konsequent zu Ende zu gehen, wird sich zeigen. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, es zu erfahren.

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