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25.09.2025
20:09 Uhr

Diesel-Skandal: OVG erklärt VW-Thermofenster für illegal – Ein Sieg für Umwelt und Verbraucher?

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat gestern ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Automobilindustrie erschüttern dürfte. Die umstrittenen Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen, die VW nach dem Abgasskandal als vermeintliche Lösung präsentierte, wurden für rechtswidrig erklärt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte die Freigabe für das Software-Update niemals erteilen dürfen, so das Gericht. Ein Triumph für die Deutsche Umwelthilfe – oder nur ein weiterer Akt im endlosen Theater deutscher Überregulierung?

Das Thermofenster – Schutz oder Schwindel?

Im Zentrum des Rechtsstreits steht das sogenannte Thermofenster, eine Software-Funktion, die bei niedrigen Temperaturen die Abgasreinigung reduziert. VW argumentierte stets, dies sei zum Schutz des Motors vor Beschädigungen notwendig. Kritiker sehen darin jedoch nichts anderes als eine perfide Fortsetzung des Dieselbetrugs mit anderen Mitteln. Das Gericht folgte nun der Argumentation der Umweltschützer und stellte fest, dass das Software-Update für den VW Golf Plus TDI gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen enthielt.

Die Entscheidung wirft ein bezeichnendes Licht auf die Verflechtungen zwischen Automobilindustrie und Behörden. Wie konnte das KBA eine derart problematische Software überhaupt freigeben? War es Inkompetenz oder bewusste Nachsicht gegenüber einem der wichtigsten deutschen Industriezweige? Fragen, die sich aufdrängen, wenn man bedenkt, dass der Dieselskandal bereits 2015 aufgedeckt wurde und wir nun, zehn Jahre später, immer noch über die Rechtmäßigkeit von "Lösungen" streiten.

Europäischer Gerichtshof hatte bereits klare Worte gefunden

Besonders pikant: Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2022 klargestellt, dass Software, die "einen überwiegenden Teil des Jahres" höhere Schadstoffemissionen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Thermofenster zum Motorschutz seien nur dann rechtens, wenn keine andere technische Lösung existiere. Eine klare Ansage, die VW und das KBA offenbar anders interpretierten als das OVG Schleswig-Holstein.

Die Folgen: Ein Dominoeffekt droht

Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben. Die Deutsche Umwelthilfe führt bereits weitere Verfahren gegen verschiedene Hersteller mit Fahrzeugen der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c. Sollten diese ähnlich ausgehen, stehen der Automobilindustrie möglicherweise Milliardenforderungen ins Haus. VW wurde vom Gericht verpflichtet, "umgehend alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen", um die betroffenen Fahrzeuge rechtskonform zu machen.

Doch was bedeutet das für die Millionen Dieselfahrer in Deutschland? Müssen sie nun erneut in die Werkstatt? Drohen Fahrverbote? Oder wird sich die Industrie wieder mit kreativen "Lösungen" aus der Affäre ziehen? Die Verunsicherung ist groß, und sie ist hausgemacht – durch eine Politik, die jahrelang beide Augen zudrückte, wenn es um die Interessen der Automobilindustrie ging.

Ein Pyrrhussieg für die Umwelt?

Während Umweltverbände jubeln, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Die jahrelange juristische Auseinandersetzung zeigt vor allem eines: Die deutsche Bürokratie und Überregulierung haben ein Ausmaß erreicht, das Innovation und Fortschritt lähmt. Statt pragmatischer Lösungen erleben wir ein endloses Hickhack zwischen Gerichten, Behörden und Interessengruppen. Die eigentlichen Verlierer sind die Verbraucher, die zwischen Fahrverboten, Wertverlust ihrer Fahrzeuge und steigenden Mobilitätskosten aufgerieben werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VW und das KBA können Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Es ist davon auszugehen, dass sie diese Option nutzen werden. Der Diesel-Krimi geht also in die nächste Runde – auf Kosten der Steuerzahler und Autofahrer, versteht sich.

Zeit für einen Realitätscheck

Vielleicht wäre es an der Zeit, die ideologisch aufgeladene Debatte um den Diesel zu beenden und sich auf wirkliche Zukunftstechnologien zu konzentrieren. Statt Millionen für Gerichtsverfahren zu verschwenden, könnte man in Innovation investieren. Doch dazu müsste die Politik endlich aufhören, der Automobilindustrie einerseits unrealistische Vorgaben zu machen und andererseits bei deren Umgehung wegzuschauen. Ein klarer Kurs täte not – aber den sucht man in Berlin seit Jahren vergebens.

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