
Die Sexismus-Karte als letzte Verteidigungslinie: Brosius-Gersdorf inszeniert sich als Opfer

Wer keine Argumente mehr hat, greift zur Keule. Diese alte Weisheit politischer Auseinandersetzungen bestätigt sich derzeit auf dem Ludwig-Erhard-Gipfel am Tegernsee in geradezu lehrbuchhafter Manier. Die im Sommer 2025 gescheiterte Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf hat dort einen bemerkenswerten Auftritt hingelegt – und dabei eine erstaunliche Kehrtwende vollzogen: Nicht ihre umstrittenen juristischen Positionen seien schuld am Scheitern ihrer Kandidatur, sondern Sexismus und Frauenfeindlichkeit der Medien.
Wenn die Sachebene unangenehm wird, hilft die Opferrolle
„Da war schon Frauenfeindlichkeit dabei. Auch ein ganzes Stück Frauenfeindlichkeit“, ließ die Juristin wissen. Bis heute würden Medien „Hass und Hetze“ gegen sie verbreiten, die Berichterstattung sei „sexistisch, frauenfeindlich unterlegt“ gewesen. Eine konkrete Begründung, worin dieser angebliche Sexismus eigentlich bestanden haben soll, blieb sie freilich schuldig. Das passt ins Bild: Wer pauschale Vorwürfe in den Raum wirft, muss sich mit der lästigen Faktenlage nicht auseinandersetzen.
Erinnern wir uns: Im Juli 2025 wurden juristische Positionen Brosius-Gersdorfs öffentlich diskutiert – insbesondere ihre Haltung zum Schwangerschaftsabbruch sowie ihre bemerkenswerten Ausführungen zur Impfpflicht während der Corona-Jahre. Hinzu kamen ihre Überlegungen zu einem möglichen AfD-Verbot. Diese Positionen standen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diametral entgegen. Die Folge: Die Mehrheit im Bundestag begann zu bröckeln, die Wahl wurde verschoben, schließlich zog die Kandidatin selbst zurück.
Eine bemerkenswerte Selbstwahrnehmung
Auf dem Tegernsee-Gipfel präsentierte sich die gescheiterte Kandidatin nun in einem ganz neuen Licht. Man habe sie kritisiert, weil sie „exponiert, profiliert und selbstbewusst“ gewesen sei, behauptete sie. Eine reichlich verklärte Eigenwahrnehmung, denn die tatsächliche Kritik richtete sich gegen ihre inhaltlichen Positionen – nicht gegen ihre Person als Frau. Bezeichnenderweise wurde an ihrer Stelle übrigens eine andere Frau ins Amt gewählt. Wo soll da die Frauenfeindlichkeit liegen?
Die Sexismus-Keule als politisches Allzweckwerkzeug
Was Brosius-Gersdorf hier vorführt, ist ein Lehrstück über den Missbrauch von Diskriminierungsvorwürfen im politischen Diskurs. Sachliche Kritik an inhaltlichen Positionen wird kurzerhand zur Frauenfeindlichkeit umgedeutet. Das ist nicht nur intellektuell unredlich, es entwertet auch die Stimmen jener Frauen, die tatsächlich Diskriminierung erfahren. Wer jede berechtigte Auseinandersetzung mit Argumenten als Sexismus brandmarkt, betreibt damit eine schleichende Aushöhlung des öffentlichen Diskurses.
Bemerkenswert auch der Umgang der Juristin mit den Tatsachen: In ihrer Rückzugserklärung im August hatte sie behauptet, es sei „paradox, jemanden wegen einer Position abzulehnen, die man selbst vertritt“. Eine Aussage, die an der Realität ihrer Forderungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Impfpflicht meilenweit vorbeigeht. Die Union hatte triftige Gründe, einer Kandidatin mit derart weitreichenden Positionen die Gefolgschaft zu verweigern.
Was bleibt vom Auftritt am Tegernsee?
Der Vorgang ist symptomatisch für einen besorgniserregenden Trend in der deutschen Debattenkultur. Wer mit seinen Positionen nicht durchdringt, sucht Schutz hinter Identitätskategorien. Die Sexismus-Karte ersetzt das schlagende Argument. Diese Strategie mag kurzfristig Aufmerksamkeit erzeugen, langfristig aber beschädigt sie die Glaubwürdigkeit derjenigen, die sie spielen. Es ist ein Armutszeugnis, wenn eine Juristin, die für das höchste Richteramt der Republik vorgesehen war, sich auf solche rhetorischen Manöver verlegt, statt sich der Sachdebatte zu stellen.
Im Rückblick kann man wohl sagen: Die Bundesrepublik hat Glück gehabt. Eine Verfassungsrichterin, die Kritik an ihren Positionen reflexhaft als Frauenfeindlichkeit abzukanzeln versucht, hätte dem höchsten deutschen Gericht kaum gut zu Gesicht gestanden. Die Mehrheit im Bundestag, die ihre Wahl letztlich verhinderte, hat damit – ob gewollt oder nicht – einen wichtigen Dienst an der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit geleistet. Dass ausgerechnet Bundeskanzler Friedrich Merz diese Personalie ursprünglich durchwinken wollte, wirft allerdings ein bezeichnendes Licht auf seine politische Urteilskraft.
Die Episode zeigt einmal mehr, wie wichtig eine kritische, unabhängige Berichterstattung in Deutschland ist. Ohne den Mut einzelner Medien, unbequeme Wahrheiten über die Positionen der Kandidatin auszusprechen, wäre Brosius-Gersdorf möglicherweise heute Verfassungsrichterin – mit allen Konsequenzen für die deutsche Rechtsprechung.

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